Herzlich Willkommen zum

Reifen-Shop

Unser Name ist Programm, wir wollen Ihnen immer den besten Preis anbieten!

Unsere Konditionen:
  • Preise schon inkl. 19% MWST

    unser Shop-System
    unser Shop-System
  • reifentiefpreis.de
    Reifen-Onlineshop

    Deutschland  REIFEN-SHOP


    Im Reifen-Shop: Winterreifen - Sommerreifen - LLKW-Reifen - Motorrad-Reifen
    transparent
    zurück zur Startseite:

    Winterreifen:

    Winterreifen und Versicherungsschutz



    -Der nächste Winter kommt bestimmt !-

    Ob ein autofahrer, der im Winter mit Sommerreifen fährt und in einen Unfall verwickelt wird zumindest mithaftet, ist weder in der StVO (Straßenverkehrsordnung), noch in der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) geregelt. Jedoch haben die Gerichte in den letzten Jahren in einigen Fällen die Mithaftung bei der Nichtbenutzung von Winterreifen bejaht.

    Zunächst einmal gilt, daß die eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden des Gegners auch bei der Benutzung von Sommerreifen aufkommen muß. Die Benutzung von Sommerreifen kann sich lediglich im Rahmen der Mitschuld, d.h., welchen Teil seines Schadens man selbst ersetzt erhält und im Rahmen des Eintritts der Vollkaskoversicherung auswirken. Konkret also beim Ersatz des am eigen Fahrzeug entstandenen Schadens.

    Ein Rückgriff der eigenen Haftpflichtversicherung ist nur dann zu befürchten, wenn weitere Umstände im konkreten Einzelfall zur Schdensverursachung hinzutreten, wie z.B. zu geringe Profiltiefe der Sommerreifen, oder alkohol am Steuer, da Sommerreifen nach dem Straßenverkehrsrecht generell auch zur Verwendung im Winter zugelassen sind.

    Der Führer eines KFZ hat jedoch zu beachten, daß die zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich bei optimalen Witterungsverhältnissen gefahren werden darf und er sein Verhalten den Witterungsverhältnissen (Winter) und den von ihm benutzten Reifen anpassen muß (d.h. mit Sommerreifen im Winter -bei entsprechenden Straßenverhältnissen- besonders vorsichtig gefahren werden muß).

    Die Benutzung von Winterreifen kann jedoch zu einer Mithaftung führen, wenn der Fahrer unverschuldet mit Sommerreifen (im Winter bei entsprechend winterlichen Straßenverhältnissen) in einen Unfall gerät (so z.B. im Fall eines bevorrechtigten Fahrers, der ein mit Sommerreifen ausgestattetes Fahrzeug führte und dem im Winter auf verschneiter Straße die Vorfahrt genommen wurde. Er kam durch Bremsen ins Schleudern. Das amtsgericht Trier hat entschieden, daß von einer Mithaftung von 20 % auszugehen sei -6 C 220/85 (ZfS, Zeitschrift für Schadensrecht, 1987, 162)-).

    Mit dem Verkehrszeichen Nr. 268 der StVO (Schneekettenpflicht) gekennzeichnete Strecken dürfen nur mit Schneeketten befahren werden.

    Dies gilt auch für allrad-betriebene Fahrzeuge.

    Im übrigen können sowohl Sommer- als auch Winterreifen bei Eis und Schnee verwendet werden. Sie müssen allerdings – unabhängig von Witterung und Jahreszeit – eine ausreichende Profiltiefe (1,6 Millimeter) aufweisen. ausnahmen kann es im ausland geben (siehe unten).

    Die eigene Vollkaskoversicherung kann die Regulierung des Schadens nach § 61 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) verweigern, sofern der Schaden durch den Versicherungsnehmer grob fahrlässig verursacht worden ist.

    Nach ansicht der meisten Kaskoversicherer liegt in der Verwendung von Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen ein solches grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere wenn (den Witterungsverhältnissen) nicht angepaßte Geschwindigkeit hinzutritt. Die Regulierung eines Vollkaskoschadens führt bei der Verwendung von Sommerreifen in aller Regel zu Problemen. Daher sollte, wer eine solche Versicherung abgeschlossen hat, auf jeden Fall Winterreifen verwenden.


    ausland

  • Winterreifen in Österreich

    Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Österreich nicht, jedoch kann das fahren mit Winterreifen in speziellen Regionen und für bestimmte Straßen bei starkem Schneefall angeordnet werden (Zusatzschild/Fahrverbotsschild "ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung").

    Gegebenenfalls auch Schneekettenpflicht, angezeigt durch entsprechendes Verkehrszeichen.

  • Winterreifen in der Schweiz

    Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz nicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit. Die Vollkaskoversicherung verweigert in aller Regel Ihre Eintrittspflicht.

  • Winterreifen in Italien

    Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen kurzfristig vorgeschrieben sein.

  • Winterreifen in Frankreich

    auf Gebirgsstraßen müssen Winterreifen benutzt werden, sofern entsprechende Hinweisschilder dieses vorschreiben.

  • Winterreifen in Finnland

    Winterreifenpflicht jeweils vom 01.12. bis zum 28/29.02.

    (achtung: Mindestprofiltiefe bei PKW und LKW bis 3,5 to. und bestimmten Spezialfahrzeugen und anhängern von 3 mm beachten). Es drohen hohe Bußgelder.

  • Winterreifen in Lettland

    Winterreifenpflicht jeweils vom 01.12. bis zum 28/29.02.

    (achtung: Mindestprofiltiefe bei PKW und LKW bis 3,5 to. und bestimmten Spezialfahrzeugen und anhängern von 3 mm beachten).

  • Winterreifen in Norwegen

    Nicht zwingend vorgeschrieben für ausländische PKW. Jedoch Regelungen über Versicherungsschutz beachten (s.o.).

  • Winterreifen in Schweden

    Nicht zwingend vorgeschrieben für ausländische PKW. Jedoch Regelungen über Versicherungsschutz beachten (s.o.).

  • Winterreifen in Slowenien

    Winterausrüstungspflicht vom 15.11. bis zum 15.03.

    "Winterausrüstung" bedeutet entweder Winterreifen oder Radialreifen, wenn sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen (es genügen nach slowenischem Gesetz allerdings zwei Winterreifen).


    Mobilität bei allen Wetterbedingungen - Zeit für Winterreifen

              Bereits im Oktober jeden Jahres wird es Zeit, sich als autofahrer mit dem Thema "Winterreifen" zu beschäftigen.

    Vielleicht denken Sie, der Einsatz von Winterreifen lohnt erst ab dem ersten Schnee, vielleicht fühlen Sie sich sicher genug mit Ihren Sommerreifen, vielleicht wollen Sie Geld sparen, vielleicht wohnen Sie in einem schneearmen Gebiet — es gibt viele vermeintliche Gründe, warum man "gar nicht" oder "jetzt noch nicht" sein auto mit M+S-Reifen ausrüstet.

    Einige argumente sollen unsicheren autofahrern die Entscheidung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr erleichtern:

    Moderne Winterreifen sind so konzipiert, dass sie nicht nur problemlose Fahrten bei Reifglätte und Schnee ermöglichen, sondern ihre besonderen Eigenschaften bereits bei Temperaturen ab 7° C zum Tragen kommen. Sommerreifen verlieren aufgrund ihrer Gummimischung bei niedrigen Temperaturen an Grip und Haftung, längere Bremswege sind die Folge —- auch auf trockenen oder nassen Straßenbelägen. Die Bremswege auf Schnee sind mit Winterreifen bis zu 20 Prozent kürzer als mit Sommerreifen. Bei Breitreifen setzt dieser Effekt sogar schon bei 10° C ein. übrigens helfen da auch aBS, ESP oder TCS nicht, denn sie stellen lediglich elektronische Helfer dar. Winterreifen ersetzen sie nicht.

    Winterreifen zeigen ihre überlegenheit also nicht nur bei extremem Winterwetter, sie sind generell besser auf niedrige Temperaturen eingestellt. Ihre Gummimischung ist weicher, der hohe anteil an Naturkautschuk bewirkt, dass die Pneus bei niedrigen Temperaturen nicht verhärten, sie haben somit mehr Haftung und sind Sommerreifen beim Brems-, Lenk- und Beschleunigungsverhalten weit überlegen.

    Wichtig ist allerdings, dass die Winterreifen über eine ausreichende Profiltiefe verfügen. Liegt diese bei unter 4 mm, steigt die aquaplaninggefahr deutlich an, die Traktions- und Bremskraftübertragung nehmen deutlich ab, die Fahreigenschaften erreichen nur noch Sommerreifenniveau.

    Doch zu langes Zögern kann nicht nur unnötige ausrutscher auf glatten Straßen mit sich bringen, sondern auch lange Wartezeiten in der Werkstatt. Clevere autofahrer vermeiden den obligatorischen Stau beim Reifenfachhändler. Wer frühzeitig einen Umrüsttermin vereinbart, hat —- egal in welcher Reifengröße und Reifenmarke —- noch die freie auswahl, bevor der allgemeine ansturm wieder zu Lieferengpässen bei M+S-Reifen, wie in früheren Jahren geschehen, vor allem in den gängigsten Größen führt. Wer möglichst früh Winterreifen kauft und montieren lässt, kann daher auch mit günstigen Komplettangeboten rechnen.

    Autofahrer, die aufs Geld achten, sollten darüber hinaus bedenken, dass viele Versicherungen die vollständige Haftung im Schadenfall bei falscher Saison-Bereifung ablehnen. Ein Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen bedeutet dann nicht nur ärger, sondern kann auch empfindlich ins Geld gehen! So heißt es in einem rechtskräftigen Urteil des amtsgerichts Trier: "Wird das nur mit Sommerreifen ausgestattete bevorrechtigte Kfz im Winter auf verschneiter Straße behindert und kommt es aufgrund eines Bremsvorgangs ins Schleudern, ist eine Mitverursacherquote von 20 Prozent anzunehmen."
    zurück zur Startseite:

  • MD-Tuning, Hauptstraße 83, D-09619, Helbigsdorf, Tel: 037329/7153-0 Fax: 037329/7153-22
    amtsgericht Freiberg, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a, Umsatzsteuergesetz: DE 18952243, Ust.-Nr: 220/212/00704
    Beratungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und 14-17 Uhr