# Altreifen entsorgen: Was das Abfallrecht verlangt, was es kostet, was daraus wird

Veröffentlicht: 28.05.2026 · Aktualisiert: 08.09.2026 · Kategorie: Technik & Sicherheit · Autor: Reifentiefpreis · Schlagwörter: Altreifen, Entsorgung, Recycling, Kreislaufwirtschaft, Umwelt, Reifenwechsel

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Irgendwann ist jeder Reifen am Ende: Das Profil ist abgefahren, das Gummi zu alt oder ein Schaden lässt sich nicht mehr reparieren. Doch wohin mit dem alten Pneu? So viel vorweg: In den Hausmüll gehört er nicht – und das ist keine Empfehlung, sondern Abfallrecht. Der Weg vom abgefahrenen Reifen bis zum Gummigranulat ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz, in der Abfallverzeichnis-Verordnung und in der Deponieverordnung erstaunlich genau vorgezeichnet, und wer diese wenigen Vorschriften kennt, trifft die richtige Entscheidung in zwei Minuten. Wir zeigen, ab wann ein Reifen im Rechtssinn überhaupt Abfall ist, warum er trotz aller Warnungen kein Sondermüll ist, wohin Sie ihn bringen, was das kostet – und was aus den rund 533.000 Tonnen wird, die in Deutschland jedes Jahr zusammenkommen.

## Ab wann ein Reifen im Rechtssinn Abfall ist

Das Abfallrecht macht es sich an dieser Stelle einfach. Nach **§ 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)** sind Abfälle „alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss“. Entscheidend ist also nicht der Zustand des Reifens, sondern Ihre Absicht: Sobald Sie den alten Satz loswerden wollen, ist er Abfall – auch dann, wenn er technisch noch brauchbar wäre. Umgekehrt gilt: Ein Reifen, den Sie weiterverkaufen oder als Ersatzrad behalten, ist es nicht.

Technisch reif für die Entsorgung ist ein Reifen, wenn er die Sicherheit nicht mehr gewährleistet. Die drei Anhaltspunkte, an denen sich das entscheidet:

- **Profil zu gering:** Gesetzlich sind 1,6 mm Mindestprofiltiefe vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ADAC den Wechsel schon früher – bei Sommerreifen ab etwa 3 mm, bei Winter- und Ganzjahresreifen ab 4 mm. Wie Sie richtig nachmessen, steht im Beitrag [Profiltiefe richtig messen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/profiltiefe-messen-so-pruefen-sie-ihr-reifenprofil-richtig).
- **Reifen zu alt:** Gummi härtet mit den Jahren aus und verliert Grip, auch wenn noch Profil da ist. Das Herstellungsdatum steht auf der Flanke – wie Sie das [Reifenalter an der DOT-Nummer ablesen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifenalter-dot-nummer), erklären wir separat. Als grobe Richtschnur gelten Reifen ab etwa sechs Jahren als beobachtungswürdig; spätestens nach rund zehn Jahren sollten sie unabhängig vom Restprofil ersetzt werden. Das betrifft ausdrücklich auch selten genutzte Reserveräder und Anhängerreifen, die oft jahrelang unbemerkt altern.
- **Schäden:** Risse, Beulen, durchgescheuerte Stellen oder ein nicht reparabler Einstich bedeuten das Aus.

Nicht jeder abgelegte Reifen muss allerdings sofort in die Verwertung. Ist er noch verkehrssicher – also mindestens 1,6 mm Profil, keine Schäden und nicht zu alt –, dürfen Sie ihn privat weiterverkaufen; der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass der Verkauf von Privat zu Privat nicht verboten ist, rät vom Kauf gebrauchter Reifen aber ab, weil Laien den Zustand kaum beurteilen können. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie im Beitrag [Gebrauchtreifen kaufen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/gebrauchtreifen-kaufen). Erst wenn auch das keine Option mehr ist, beginnt der Weg, um den es hier geht.

## Der Abfallschlüssel 16 01 03: Altreifen sind kein Sondermüll

Jede Abfallart in Deutschland hat einen sechsstelligen Schlüssel aus der **Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)**. Altreifen tragen dort die Nummer **16 01 03** und stehen damit in der Gruppe „Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung“. Entscheidend ist ein kleines Detail: Gefährliche Abfälle sind in der Liste mit einem Sternchen markiert – und der Altreifen hat keines. Seine unmittelbaren Nachbarn im Verzeichnis sehr wohl: Altfahrzeuge (16 01 04), Ölfilter (16 01 07) und Bremsflüssigkeiten (16 01 13) sind dort als gefährlich gekennzeichnet. Ausgerechnet der Reifen, den viele für Sondermüll halten, ist der harmlose Eintrag in dieser Nachbarschaft.

Das hat eine sehr praktische Folge. Das aufwendige behördliche Nachweisverfahren, bei dem Erzeuger, Beförderer und Entsorger die ordnungsgemäße Entsorgung untereinander und gegenüber der Behörde belegen müssen, gilt nach **§ 50 Absatz 1 KrWG** ausdrücklich nur für **gefährliche** Abfälle. Für Ihre vier alten Sommerreifen brauchen Sie also keinen Entsorgungsnachweis, keinen Begleitschein und keine Genehmigung – nur den richtigen Annahmepunkt.

An dieser Stelle ist eine verbreitete Formulierung geradezurücken, die auch in unserem eigenen Beitrag stand: Altreifen gälten „als überwachungsbedürftige Abfälle“, weshalb Transport, Sortierung und Verwertung behördlich gemeldet werden müssten. Der Begriff **„überwachungsbedürftige Abfälle“ stammt aus dem alten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz**, das 2012 vom heutigen KrWG abgelöst wurde. Im Volltext des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kommt er kein einziges Mal vor; das Gesetz unterscheidet nur noch zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Was richtig bleibt: Wer Altreifen **gewerblich** sammelt, befördert oder verwertet, unterliegt sehr wohl Anzeige-, Register- und Betriebspflichten. Für Sie als Privatperson gilt das nicht.

## Die fünf Stufen der Abfallhierarchie – und wo der Altreifen landet

Wenn Sie verstehen wollen, warum Ihr Reifen ausgerechnet zu Granulat und nicht in eine Grube wandert, hilft ein Blick auf **§ 6 Absatz 1 KrWG**. Die Vorschrift ordnet alle Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung in eine feste Rangfolge: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung, 5. Beseitigung. Diese fünf Stufen sind kein Leitbild, sondern der Maßstab, an dem sich jede Entsorgung messen lassen muss – ergänzt um **§ 7 Absatz 2 KrWG**, der Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Verwertung verpflichtet und ausdrücklich festhält: „Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung.“

Der Altreifen durchläuft diese Leiter fast vollständig, und jede der drei Verwertungsarten, von denen später die Rede ist, sitzt auf einer eigenen Sprosse:

- **Stufe 1, Vermeidung:** Sie beginnt beim Fahren. Wer Luftdruck und Spur im Blick behält und nicht mit angezogener Handbremse durchs Leben fährt, verlängert die Lebensdauer eines Satzes um Tausende Kilometer – und erzeugt schlicht seltener Abfall.
- **Stufe 2, Vorbereitung zur Wiederverwendung:** Hier sitzt die Runderneuerung. Aus einer geprüften Karkasse wird mit neuem Laufstreifen wieder ein vollwertiger Reifen. Wie das funktioniert und für wen es sich rechnet, erklären wir bei den [runderneuerten Reifen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/runderneuerte-reifen) im Detail.
- **Stufe 3, Recycling:** Das ist die stoffliche Verwertung zu Granulat, Gummimehl, Stahl und Textilfasern – der mit Abstand größte Strom.
- **Stufe 4, sonstige Verwertung:** Der Reifen als Sekundärbrennstoff im Zementwerk. Er ersetzt dort fossile Energieträger, verschwindet als Material aber endgültig.
- **Stufe 5, Beseitigung:** Diese Stufe ist beim Reifen faktisch geschlossen. **§ 7 Absatz 1 Nummer 5 der Deponieverordnung** verbietet die Ablagerung „ganzer oder zerteilter Altreifen“ auf Deponien der Klassen 0, I, II und III. Ein Altreifen kann in Deutschland also gar nicht mehr regulär deponiert werden – er muss verwertet werden.

Genau deshalb ist der Altreifen kein Müll, sondern ein Rohstoff, der den Kreislauf nur dann verlässt, wenn jemand ihn absichtlich daraus entfernt.

## Warum der Reifen nicht in den Hausmüll und nicht in den Garten darf

Für private Haushalte regelt **§ 17 Absatz 1 KrWG** den Normalfall: Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zuständigen **öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern** zu überlassen, soweit sie sie nicht selbst auf dem eigenen Grundstück verwerten können oder wollen. Beim Reifen ist die eigene Verwertung praktisch ausgeschlossen – also führt der Weg zum kommunalen Entsorgungsträger, sprich zum Wertstoff- oder Recyclinghof, oder über einen der Rückgabewege, die der Handel freiwillig anbietet.

Die Restmülltonne ist keiner dieser Wege. Sie ist für Abfälle bemessen, die in die kommunale Restmüllbehandlung passen; ein Reifen dagegen ist ein Verbundwerkstoff aus Gummi, Stahl und Textil, den der ADAC mit bis zu 200 verarbeiteten Einzelstoffen beschreibt. Er lässt sich nur getrennt sinnvoll verwerten, und deshalb hat er in der Tonne nichts verloren.

Ebenso klar ist die Lage im eigenen Garten. **§ 28 Absatz 1 Satz 1 KrWG** bestimmt, dass Abfälle zum Zweck der Beseitigung „nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden“ dürfen. Verbrennen, Vergraben oder dauerhaftes Abstellen hinter der Hecke sind damit gleichermaßen unzulässig – unabhängig davon, ob jemand es bemerkt. Der sachliche Grund liegt auf der Hand: Brennende Reifen setzen Ruß und giftige Schwelgase frei, vergrabenes Gummi belastet den Boden über Jahrzehnte, und im Freien gelagerte Reifen füllen sich mit Regenwasser und werden zur Mückenbrutstätte.

> **Tipp:** Sammeln Sie die alten Reifen nicht monatelang an. Am saubersten ist der kurze Weg zum Händler oder Wertstoffhof direkt nach dem Reifenwechsel – dann ist die Sache in einem Aufwasch erledigt.

## Was illegale Entsorgung wirklich kostet

Hier lohnt es sich, zwei Ebenen auseinanderzuhalten, die oft vermischt werden. Die **Bußgeldebene** steht im Kreislaufwirtschaftsgesetz selbst: Nach **§ 69 Absatz 1 Nummer 2 KrWG** handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 28 Absatz 1 Satz 1 Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert – und **§ 69 Absatz 3 KrWG** setzt dafür den Rahmen: eine Geldbuße **bis zu hunderttausend Euro**. Dieser Rahmen ist Bundesrecht und gilt überall gleich. Was sich zwischen den Ländern unterscheidet, sind nur die **Regelsätze**, mit denen die Behörden ihn im Alltag ausfüllen.

Der ADAC führt diese Länderkataloge in einer Übersicht zusammen, getrennt nach bis zu fünf Reifen und mehr als fünf Reifen. Die Spanne ist beachtlich:

- **Baden-Württemberg:** 100 bis 500 Euro bei bis zu fünf Reifen, 200 bis 3.000 Euro darüber.
- **Hamburg:** 200 Euro pro Stück, unabhängig von der Menge.
- **Niedersachsen:** 80 bis 1.000 Euro, oberhalb von fünf Reifen 1.000 bis 25.000 Euro.
- **Nordrhein-Westfalen:** 100 bis 100.000 Euro – das Land schöpft den bundesrechtlichen Rahmen in beiden Stufen voll aus.

Ein Pkw-Satz sind vier Reifen und fällt damit noch in die untere Stufe. Der ADAC fasst es so zusammen: Schon für bis zu fünf illegal entsorgte Pneus zahlen Sie je nach Bundesland bis zu 1.000 Euro Bußgeld.

Darüber liegt die **Strafebene**, die deutlich seltener erwähnt wird. **§ 326 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuchs** stellt es unter Strafe, Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, nachhaltig Gewässer, Luft oder Boden zu verunreinigen, außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage abzulagern oder zu beseitigen – Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, bei fahrlässigem Handeln bis zu drei Jahren. Für den einzelnen Autofahrer gibt es allerdings ein wichtiges Korrektiv: Nach **§ 326 Absatz 6 StGB** ist die Tat nicht strafbar, wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt wegen der **geringen Menge** der Abfälle offensichtlich ausgeschlossen sind. Ob ein einzelner Satz diese Schwelle reißt, entscheidet der Einzelfall – bei ganzen Anhängerladungen im Wald tut er es regelmäßig. Und in jedem Fall bleibt die Ordnungswidrigkeit.

## Wohin mit den alten Reifen?

Die gute Nachricht: Die Entsorgung ist unkompliziert. Drei Wege stehen Ihnen offen.

**Beim Reifen- oder Autohändler.** Dort, wo Sie neue Reifen kaufen, können Sie die alten gleich abgeben. Das ist der bequemste Weg – besonders, wenn Sie die [Reifen montieren lassen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifen-montieren-lassen); die Werkstatt nimmt den alten Satz dann direkt mit. Wichtig zu wissen: Anders als bei Batterien oder Elektroaltgeräten gibt es für Reifen **keine gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels**. Die Annahme ist eine freiwillige Serviceleistung, und genau deshalb lohnt die kurze Nachfrage, ob sie im Preis enthalten ist.

**Beim zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.** Was ein Entsorgungsfachbetrieb ist, definiert **§ 56 KrWG**: ein Betrieb, der Abfälle gewerbsmäßig sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet oder beseitigt **und** dafür von einer technischen Überwachungsorganisation oder einer Entsorgergemeinschaft zertifiziert ist. Das Zertifikat setzt Anforderungen an Organisation, Ausstattung sowie Zuverlässigkeit und Fachkunde des Personals voraus. Die **Initiative ZARE** bündelt 17 im Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) organisierte Unternehmen, die an 26 Standorten Deutschland und die Niederlande abdecken; über eine Postleitzahl-Umkreissuche finden Sie den nächstgelegenen Partner. ZARE selbst stellt dabei klar, dass seine Partner **keine zusätzliche Zertifizierung** gegenüber anderen zertifizierten Altreifenentsorgern besitzen – maßgeblich ist das Zertifikat nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Die Liste ist also eine bequeme Suchhilfe, kein Qualitätssiegel höherer Ordnung.

**Auf dem Wertstoff- oder Recyclinghof.** Das ist der Weg, den § 17 KrWG als Regelfall vorsieht. Viele kommunale Höfe nehmen Altreifen an, allerdings zu sehr unterschiedlichen Bedingungen: Erkundigen Sie sich vorab nach Annahmemengen und Gebühren.

Einen einzelnen Pkw-Satz nehmen die meisten Stellen problemlos an. Geht es um größere Mengen – etwa nach einer Werkstattauflösung oder für Gewerbetreibende –, ist der spezialisierte Fachbetrieb die richtige Adresse. Und geben Sie bei der Anlieferung an, ob die Reifen **mit oder ohne Felge** kommen: Beides wird getrennt behandelt, weil Stahl und Aluminium gesondert recycelt werden.

## Was die Entsorgung kostet – und was sie im Verhältnis zum Reifen ausmacht

Viel ist es nicht, aber einheitlich ist es auch nicht. Die Gebühren sind laut ADAC nicht bundesweit geregelt, sondern variieren regional und lokal. Drei belegte Beispiele markieren die Spanne: Die Wertstoffhöfe in **Köln** verlangen 7,14 Euro pro Reifen, in **Magdeburg** werden 4 Euro für einen Reifen mit und 3 Euro für einen Reifen ohne Felge fällig, und in **Nürnberg** ist die Entsorgung von bis zu zehn Reifen für die Einwohner kostenlos. Der Aufschlag für das Rad mit Felge ist damit kein Gerücht, sondern in Magdeburg ein glatter Euro.

Lassen Sie die neuen Reifen in der Werkstatt aufziehen, ist die Entsorgung der alten oft schon eingerechnet: Viele Firmen im Reifenfachhandel kalkulieren sie laut ADAC bereits in den Kaufpreis der Neureifen ein, andere weisen sie als gesonderten Posten aus. Fragen Sie im Zweifel kurz nach, dann gibt es bei der Rechnung keine Überraschung.

Interessant wird die Zahl erst im Verhältnis. Unser eigener Katalog (Stand 8. September 2026) führt **35.846 lieferbare Pkw-Reifen** mit einem **Medianpreis von 99,77 Euro** je Stück. Gegen diesen Median sind 7,14 Euro Entsorgungsgebühr rund **sieben Prozent** – spürbar, aber überschaubar. Der eigentliche Punkt ist ein anderer: Die Gebühr ist in aller Regel ein **fester Betrag je Reifen**, während der Neupreis mit der Radgröße dramatisch auseinanderläuft. In 13 Zoll liegt der Median unserer 975 lieferbaren Artikel bei 45,52 Euro, in 21 Zoll bei 261,91 Euro. Dieselben 7,14 Euro sind damit einmal **15,7 Prozent** und einmal **2,7 Prozent** des Neupreises. Relativ am teuersten ist die Entsorgung also ausgerechnet für den Kleinwagenfahrer, der ohnehin am wenigsten ausgibt – ein Grund mehr, die kostenlose Abgabe beim Händler zu nutzen, statt vier Reifen einzeln über den Wertstoffhof abzurechnen.

Ein zweiter Blick ins Regal erklärt, warum die Altreifenmenge nicht schrumpft: **16.555 unserer lieferbaren Pkw-Reifen – 46,2 Prozent – haben 18 Zoll oder mehr**, nur 3.304 entfallen auf 13 und 14 Zoll. Ein 20-Zoll-Reifen bringt schlicht mehr Material auf die Waage als ein 14-Zöller. Der Berg wächst also nicht nur in Stück, sondern pro Rad.

## Was aus alten Reifen wird – und was in der Statistik fehlt

Ein Altreifen ist Wertstoff, und der allergrößte Teil davon bleibt in Deutschland im Kreislauf. Der ADAC beschreibt im Wesentlichen drei Wege. Bei der **stofflichen Verwertung**, auf die rund zwei Drittel entfallen, werden die Reifen auf etwa fünf Zentimeter und kleiner geschreddert, weil sich Gummi, Textilfasern und Metall nur so trennen lassen; aus dem Granulat und Gummimehl entstehen Bodenbeläge für Sport- und Spielplätze, Fallschutzmatten und Bautenschutz – und ein Großteil geht wieder in die Reifenherstellung. Die **Runderneuerung** bindet jährlich rund 24.000 Tonnen Altreifenmaterial, überwiegend für Nutzfahrzeuge. Und etwa ein Drittel wird **thermisch verwertet**, vor allem in Zementwerken, wo die nicht brennbaren Anteile im Zementklinker aufgehen; dieser Anteil nimmt laut ADAC seit einigen Jahren ab. Hinzu kommt der Export: Rund 66.000 Tonnen gehen jährlich in Länder mit geringeren Anforderungen, wo die Reifen weitergenutzt werden.

Die Größenordnung dieser Ströme hat der **Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk)** am 6. November 2025 in Zahlen gefasst: 2024 fielen in Deutschland insgesamt **533.000 Tonnen Altreifen** an, von denen mit **193.000 Tonnen mehr als doppelt so viele zu Granulaten und Gummimehl verarbeitet wurden, wie thermisch in der Zementindustrie verwertet wurden**. Technisch rückt außerdem die **Pyrolyse** nach, aus der sich Öl und Industrieruß (recovered Carbon Black) zurückgewinnen lassen, der wieder in neuen Reifen landen kann – ein Baustein auf dem Weg zum echten Kreislauf „vom Reifen zum Reifen“, den wir bei den Rohstoffen der Zukunft ausführlicher beschreiben: [woraus Reifen künftig bestehen sollen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/nachhaltige-reifen-rohstoffe).

So gut das System funktioniert, lückenlos ist es nicht. Derselbe wdk-Bericht beziffert die Altreifen mit **unbekanntem Verbleib für 2024 auf rund 100.000 Tonnen** – fast ein Fünftel des Gesamtaufkommens. Stephan Rau, Technischer Geschäftsführer beim wdk, äußerte dazu die Vermutung, dass „diese und auch noch weit größere Mengen in Staaten außerhalb der EU exportiert wurden, um dort verbrannt oder für eine Pyrolyse unter desolaten Gesundheits- und Umweltbedingungen verwendet zu werden“. Der Verband fordert deshalb eine verpflichtende Zählung der anfallenden Altreifen und ihrer Verwertungswege.

Für Sie folgt daraus eine einfache Konsequenz: Jeder korrekt abgegebene Reifen landet nachweislich in einem der oben beschriebenen Wege. Die paar Euro und der kurze Weg sind gut investiert. Wie stark Reifen inzwischen im Fokus des Umweltschutzes stehen, zeigen auch die Debatten um [Reifenabrieb und Euro 7](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifenabrieb-euro-7) und um den [Rollwiderstand und den Spritverbrauch](https://www.reifentiefpreis.de/blog/rollwiderstand-spritsparen) – wer hier bewusst wählt, entlastet den Kreislauf schon beim Kauf.

## Neue Reifen kaufen – und die alten gleich richtig abgeben

Am einfachsten erledigen Sie beides in einem Aufwasch: neue Reifen bestellen, montieren lassen und den alten Satz direkt vor Ort abgeben. Für die meistgefahrene Pkw-Größe 205/55 R16 sind zum Beispiel diese lieferbaren Sommerreifen eine gute Wahl:

- [Continental PremiumContact 7 205/55 R16 91V](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/continental-premiumcontact-7-205-55-r16-91v-131661) – Premium mit Nasshaftungsklasse A.
- [Falken ZIEX ZE320 205/55 R16 91V](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/falken-ziex-ze320-205-55-r16-91v-146824) – ausgewogener Allrounder, ebenfalls Nasshaftung A und mit 67 dB besonders leise.
- [Sailun ATREZZO ELITE2 205/55 R16 91V](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/sailun-atrezzo-elite2-205-55-r16-91v-164641) – günstiger Einstieg, der die Nasshaftungsklasse A hält.

Die gesamte Auswahl in dieser Dimension finden Sie unter [Reifen in 205/55 R16](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/groesse/205-55-r16), das komplette Sortiment unter [Sommerreifen für PKW](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/pkw/sommerreifen). Zum Herbstwechsel gilt genau dasselbe – dann fällt der Sommersatz an, und die passenden [Winterreifen für PKW](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/pkw/winterreifen) stehen bereit. Wer gleich auf [Kompletträder](https://www.reifentiefpreis.de/komplettraeder) umsteigt, spart sich beim nächsten Saisonwechsel die Montage; die alten Räder können Sie auch dann bequem mit abgeben.

## Häufige Fragen

### Sind Altreifen Sondermüll?

Nein. In der Abfallverzeichnis-Verordnung stehen Altreifen unter dem Schlüssel 16 01 03 ohne das Sternchen, mit dem die Verordnung gefährliche Abfälle kennzeichnet – anders als etwa Ölfilter (16 01 07) oder Bremsflüssigkeiten (16 01 13). Das behördliche Nachweisverfahren nach § 50 KrWG gilt nur für gefährliche Abfälle und damit nicht für Ihre alten Reifen.

### Welche Strafe droht, wenn ich Reifen einfach im Wald ablade?

Als Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 3 KrWG bis zu 100.000 Euro; die Länder füllen diesen Rahmen mit Regelsätzen aus, die laut ADAC bei bis zu fünf Reifen zwischen 30 und 100.000 Euro liegen. Bei größeren Mengen kann zusätzlich § 326 StGB greifen – dann handelt es sich um eine Straftat.

### Muss die Werkstatt meine Altreifen zurücknehmen?

Eine gesetzliche Rücknahmepflicht wie bei Batterien oder Elektrogeräten gibt es für Reifen nicht. In der Praxis nehmen Reifen- und Autohändler den alten Satz beim Kauf neuer Reifen fast immer mit – fragen Sie aber vorab, ob die Entsorgung im Preis enthalten ist oder gesondert berechnet wird.

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**Quellen:** [ADAC – Altreifenentsorgung](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/reifenkauf/altreifenentsorgung/) · [§ 6 KrWG – Abfallhierarchie](https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__6.html) · [§ 17 KrWG – Überlassungspflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__17.html) · [§ 28 KrWG – Ordnung der Abfallbeseitigung](https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__28.html) · [§ 50 KrWG – Nachweispflichten](https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__50.html) · [§ 69 KrWG – Bußgeldvorschriften](https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__69.html) · [Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/avv/anlage.html) · [§ 7 Deponieverordnung – Nicht zugelassene Abfälle](https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/__7.html) · [§ 326 StGB – Unerlaubter Umgang mit Abfällen](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__326.html) · [wdk-Pressemitteilung vom 6. November 2025](https://wdk.de/pressemitteilungen/staerkung-der-kreislaufwirtschaft-noetig-deutschen-altreifenrecyclern-entgehen-100-000-tonnen-altreifen-jaehrlich/) · [Initiative ZARE](https://zertifizierte-altreifenentsorger.de/)


Quelle: https://www.reifentiefpreis.de/blog/altreifen-entsorgen-recycling
