# Das E im Kreis: Wer einen Reifen in Europa genehmigt — und wer ihn wirklich prüft

Veröffentlicht: 16.09.2026 · Aktualisiert: 22.09.2026 · Kategorie: Recht & Gesetz · Autor: Reifentiefpreis · Schlagwörter: Typgenehmigung, Prüfzeichen, Reifenflanke, Reifensicherheit, Recht, Kraftfahrt-Bundesamt

Titelbild: https://www.reifentiefpreis.de/bild/blog/reifenpruefstand-trommel-labor.jpg

Auf jeder Reifenflanke steht ein kleiner Kreis mit einem großen E darin, daneben eine Zahlenreihe. Die meisten Menschen sehen darüber hinweg, so wie über die Prägung mit der Größe oder das Wort TUBELESS. Dabei ist dieses Zeichen die eigentliche Eintrittskarte: Ohne es dürfte der Reifen in Europa gar nicht verkauft werden. Es sagt Ihnen, welcher Staat den Reifentyp genehmigt hat — und es verschweigt Ihnen, wie gut er ist. Wir haben nachgesehen, wer hinter diesem Zeichen steht, wer die Reifen dafür tatsächlich prüft und was in einer solchen Prüfung passiert. Das amtliche Verzeichnis der zuständigen Prüfstellen haben wir uns dabei selbst vorgenommen und ausgezählt.

## Ein Kreis, ein Buchstabe, eine Zahl: was da eigentlich steht

Die Regeln für das Zeichen stehen in der UN-Regelung Nr. 30, die für neue Luftreifen an Pkw und deren Anhängern gilt. Sie ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und damit für jeden nachlesbar. Nach Absatz 5.4 dieser Regelung besteht das internationale Genehmigungszeichen aus zwei Teilen: aus einem Kreis, in dem sich der Buchstabe E und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat, und aus der Genehmigungsnummer. Die steht in der Nähe des Kreises — über, unter, links oder rechts davon, aber immer in derselben Leserichtung wie das E.

Die Regelung liefert im Anhang gleich ein Beispiel mit: Ein Zeichen mit der Kennzahl 4 und der Nummer 02 2439 bedeutet, dass dieser Reifentyp in den Niederlanden genehmigt wurde. Der Vorspann dieser Nummer ist dabei kein Zufall. Nach Absatz 5.2 bezeichnen die ersten beiden Ziffern die Änderungsserie, also den technischen Stand, der zum Zeitpunkt der Genehmigung in der Regelung enthalten war. Der Rest ist eine laufende Nummer, die dieselbe Vertragspartei kein zweites Mal vergeben darf. Eine hohe Nummer heißt also nicht, dass der Reifen besser oder neuer wäre — sie heißt nur, dass vor ihm schon viele andere durch dasselbe Verfahren gegangen sind.

Welche Ziffer für welches Land steht, führt die Regelung in einer Fußnote auf. Die wichtigsten für den deutschen Markt:

- **1 für Deutschland**, 2 für Frankreich, 3 für Italien, **4 für die Niederlande** — die vier Kennzahlen, die Ihnen auf Reifen in Europa am häufigsten begegnen.
- 5 für Schweden, 6 für Belgien, 7 für Ungarn, 8 für Tschechien, 9 für Spanien, 11 für das Vereinigte Königreich, 12 für Österreich, 13 für Luxemburg, 14 für die Schweiz.
- 17 für Finnland, 18 für Dänemark, 20 für Polen, 21 für Portugal, 24 für Irland, 27 für die Slowakei, 34 für Bulgarien, 37 für die Türkei.
- 43 für Japan, 45 für Australien, 46 für die Ukraine, 49 für Zypern, 50 für Malta, 51 für Südkorea, 52 für Malaysia, 53 für Thailand.

Die Liste wächst weiter: Neue Ziffern werden nach der zeitlichen Reihenfolge vergeben, in der Staaten dem zugrunde liegenden Übereinkommen beitreten, und der Generalsekretär der Vereinten Nationen teilt sie den Vertragsparteien mit. Die hier genannten Zuordnungen entsprechen dem Stand der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Fassung; einzelne Staatsbezeichnungen haben sich seither geändert. Wo genau das Zeichen auf der Flanke sitzt und was daneben sonst noch eingeprägt ist, zeigt unser Überblick über [alle Symbole und Kürzel auf der Reifenflanke](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifenflanke-symbole).

## Wer genehmigt, wer prüft — und warum das nicht dieselbe Stelle ist

Im Alltag wirft man alles in einen Topf: Der Reifen ist halt geprüft. Tatsächlich sind daran drei verschiedene Parteien beteiligt, und ihre Rollen sind sauber getrennt.

**Der Hersteller** stellt den Antrag. Er muss dabei nach Absatz 4.1 der Regelung Nr. 30 unter anderem Größenbezeichnung, Bauart, Geschwindigkeitskategorie, Tragfähigkeitsindex, die zulässigen Felgen sowie die Mess- und Prüffelge angeben, dazu eine Skizze oder ein Foto, auf dem das Laufflächenprofil erkennbar ist.

**Die Genehmigungsbehörde** erteilt die Genehmigung. In Deutschland ist das ausschließlich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Es beschreibt die eigene Rolle nüchtern: Mit der Typgenehmigung bestätigt die Behörde, dass ein in größerer Anzahl hergestellter Typ den gesetzlichen Mindeststandards an Sicherheit und Umweltverhalten entspricht. Drei Dinge müssen dafür laut der [KBA-Seite zur Typgenehmigungserteilung](https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Typgenehmigungserteilung/typgenehmigungserteilung_node.html) vorliegen: eine einmalige Anfangsbewertung des künftigen Genehmigungsinhabers, eine Beschreibung des Genehmigungsobjekts durch den Hersteller und ein Prüfbericht eines benannten Technischen Dienstes. Zusätzlich verlangt Absatz 4.3 der Regelung, dass die Behörde vor der Erteilung nachprüft, ob der Hersteller die Übereinstimmung der laufenden Produktion wirksam kontrolliert.

**Der Technische Dienst** prüft. Er ist keine Behörde, sondern ein Prüflabor oder eine Zertifizierungsstelle, die vom KBA für genau umrissene Rechtsakte benannt wurde. Das KBA ist dafür Benennungsstelle. Eine Akkreditierung allein reicht ausdrücklich nicht aus: Sie kann im Verfahren berücksichtigt werden, ersetzt die Benennung aber nicht. Antragsteller müssen ihren handelsrechtlichen Sitz in der Europäischen Union haben, und mit der Benennung geht die Notifizierung bei der EU-Kommission beziehungsweise beim UNECE-Sekretariat einher. Wer also ein Genehmigungszeichen am Reifen sieht, sieht das Ergebnis einer Kette: Der Hersteller beauftragt, der Technische Dienst misst, die Behörde genehmigt.

## 78 benannte Stellen — und nur 13 dürfen Pkw-Reifen prüfen

Diese Kette lässt sich nachzählen, denn das [Verzeichnis der benannten Technischen Dienste](https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Benennung_Technischer_Dienste/Benannte_techn_Dienste/benannte_techn_dienste_node.html) steht als PDF öffentlich bereit. Wir haben die Ausgabe für die Kategorien A, B und D (Produktprüfung) mit Stand vom 20. August 2026 heruntergeladen und ausgewertet: 295 Seiten, **78 eingetragene Stellen**, zu jeder eine Anschrift und eine oft seitenlange Liste der Rechtsakte, für die sie benannt ist.

Der Reifenteil dieser Liste ist erstaunlich klein. Nur **17 der 78 Stellen** sind überhaupt für eine der Reifen-Regelungen benannt. Nach unserer Auszählung verteilt sich das so:

- **UN-R 30 (Pkw-Reifen): 13 Stellen.** Namentlich ALEE, ATEEL, FAKT-GmbH, GCS TEST, KÜS Technik, Prüflabor Nord, SGS-TÜV Saar, TÜV Thüringen, TÜV Austria, TÜV Nord Mobilität, TÜV Rheinland Kraftfahrt, TÜV Süd Auto Service und TÜV Süd Product Service.
- **UN-R 54 (Reifen für Nutzfahrzeuge): 14 Stellen** — dieselben plus die GTÜ.
- **UN-R 75 (Motorradreifen): 11 Stellen.** Hier ist auch die DEKRA dabei, die bei der Pkw-Regelung fehlt.
- **UN-R 117 (Rollgeräusch, Nasshaftung, Rollwiderstand): 15 Stellen** — die längste Liste, weil hier zusätzlich reine Messlabore mitspielen.
- **UN-R 108 und 109 (runderneuerte Reifen): 10 beziehungsweise 11 Stellen.**

Zwei Beobachtungen sind uns dabei aufgefallen. Erstens: Nicht alle vom KBA benannten Stellen sitzen in Deutschland. Unter den 13 Stellen für Pkw-Reifen finden sich ein Prüfhaus in Luxemburg, eines in Bulgarien und eines in Österreich; bei der Regelung Nr. 117 kommt ein italienisches hinzu. Eine deutsche Typgenehmigung kann also auf Messungen beruhen, die in Sofia oder Luxemburg gemacht wurden — genau dafür ist der gemeinsame Rechtsrahmen gedacht. Zweitens: Es gibt echte Spezialisten. Die Benennung des Prüflabors Nord in Brokstedt umfasst genau zehn Rechtsakte, und es sind ausschließlich Reifen- und Radthemen: die Regelungen 30, 54, 64, 75, 106, 108, 109, 117, 141 und 172. Ein Haus, das nichts anderes tut, als Reifen zu messen.

## Was in der Prüfung tatsächlich passiert

Die Kernprüfung der Regelung Nr. 30 ist die Belastungs- und Geschwindigkeitsprüfung, und sie ist im Anhang VII bis ins Detail vorgeschrieben. Der Reifen wird auf die vom Hersteller angegebene Prüffelge gezogen, auf einen in einer Tabelle festgelegten Druck aufgepumpt — für einen normalen Radialreifen der Geschwindigkeitskategorien T, U und H sind das 2,8 bar — und mindestens drei Stunden bei Prüfraumtemperatur konditioniert. Danach wird er gegen die Außenseite einer glatten Prüftrommel von 1,70 oder 2,00 Meter Durchmesser gepresst, belastet mit 80 Prozent der Tragfähigkeit, die sein Tragfähigkeitsindex hergibt.

Dann läuft er. Zehn Minuten braucht der Prüfstand, um auf die Anfangsgeschwindigkeit zu kommen; die liegt bei der kleineren Trommel 40 km/h unter der Höchstgeschwindigkeit des Reifentyps. Von da an geht es in Stufen von 10 km/h nach oben, jede Stufe zehn Minuten lang, die letzte zwanzig Minuten. Der Innendruck darf während der gesamten Prüfung nicht nachkorrigiert werden, die Last muss konstant bleiben, die Raumtemperatur zwischen 20 und 30 Grad liegen. Bei Reifen mit Notlaufeigenschaften kommt ein zweiter Durchgang dazu: Ventileinsatz heraus, Reifen völlig luftleer, 65 Prozent Last, 38 Grad Raumtemperatur, 80 km/h — eine Stunde lang.

Und das Ergebnis? Es gibt keine Note. Absatz 6.2.2 der Regelung formuliert eine reine Ja-Nein-Frage: Ein Reifen, der nach der Prüfung keine Protektorablösung, keine Lagentrennung, keine Kordablösung, keine Stollenausbrüche und keine Gewebebrüche aufweist, hat bestanden. Das ist eine Haltbarkeitsprüfung unter definierter Last, kein Wettbewerb. Bremsweg, Aquaplaning-Verhalten oder Handling kommen darin überhaupt nicht vor. Wie anders ein redaktioneller Vergleichstest abläuft, haben wir an anderer Stelle beschrieben: [verdeckt gekauft, anonymisiert, eingefahren](https://www.reifentiefpreis.de/blog/wie-wird-ein-reifen-getestet). Die Eigenschaften, die im Reifenlabel stehen, misst wiederum eine eigene Regelung, die Nr. 117; welcher Buchstabencode dafür neben dem Genehmigungszeichen auf der Flanke steht und was sich dort 2026 geändert hat, erklärt unser [Beitrag zum ECE-Genehmigungscode](https://www.reifentiefpreis.de/blog/ece-r117-2026-reifen-zulassung).

## Warum nicht jede einzelne Größe auf der Trommel läuft

Hier wird es für Käuferinnen und Käufer interessant. Absatz 4.4 der Regelung Nr. 30 erlaubt ausdrücklich, eine ganze Reifenbaureihe gemeinsam genehmigen zu lassen: Dann braucht nicht für jeden Reifentyp der Baureihe eine eigene Belastungs- und Geschwindigkeitsprüfung durchgeführt zu werden, sondern nach Ermessen der Genehmigungsbehörde kann eine Auswahl des ungünstigsten Falls erfolgen. Geprüft wird also der Fall, den die Beteiligten für den härtesten halten — die übrigen Ausführungen laufen mit.

Das ist technisch vernünftig und rechtlich sauber, hat aber eine Konsequenz für die Erwartungshaltung: Das E im Kreis auf Ihrem Reifen belegt, dass der Typ das Verfahren bestanden hat. Es belegt nicht, dass genau Ihre Dimension mit Ihrem Lastindex und Ihrem Geschwindigkeitssymbol einzeln auf der Trommel war. Wer die Unterschiede zwischen den Ausführungen eines Modells sehen will, braucht andere Quellen — das EU-Reifenlabel etwa, das je Ausführung vergeben wird und dessen Klassen sich innerhalb desselben Modells durchaus unterscheiden. Was dort genau gemessen wird, steht in unserer Übersicht zum [EU-Reifenlabel](https://www.reifentiefpreis.de/info/reifenlabel); wie weit die Klassen beim Wechsel auf eine neue Modellgeneration wandern können, zeigt die Auswertung [zu Nasshaftung und Effizienz beim Modellwechsel](https://www.reifentiefpreis.de/blog/label-klassen-modellwechsel).

## 455 Euro für die Behörde — und was darin nicht enthalten ist

Was kostet eine solche Genehmigung? Für den behördlichen Teil gibt es eine öffentliche Antwort. Der Gebührenkatalog des KBA für das Typgenehmigungsverfahren führt die Position Luftreifen für Kfz und Anhänger nach Regelung 30 mit **455 Euro für die Grundgenehmigung**, 261 Euro für einen Nachtrag und 133 Euro für einen Nachtrag ohne Gutachten. Dieselben Sätze gelten für Motorradreifen nach Regelung 75, für Nutzfahrzeugreifen nach Regelung 54 und für Reifen für Land- und Arbeitsmaschinen nach Regelung 106. Der Katalog stammt aus dem Jahr 2010 in der Fassung von Februar 2015 und ist über die Seiten des KBA abrufbar.

Diese Zahl ist vor allem deshalb aufschlussreich, weil sie zeigt, wie wenig sie abdeckt. Bezahlt ist damit der Verwaltungsakt — nicht die Trommelläufe, nicht die Messungen nach Regelung 117, nicht die Anfangsbewertung des Werks und schon gar nicht die Entwicklung des Reifens. Was ein Technischer Dienst dem Hersteller für seine Prüfungen in Rechnung stellt, ist eine privatrechtliche Vereinbarung und steht in keinem öffentlichen Katalog. Wir nennen dazu bewusst keine Hausnummer: Wir kennen die Größenordnung nicht, und Raten wäre hier fehl am Platz.

## Was das E im Kreis für Ihren Kauf bedeutet

Praktisch gesehen ist das Zeichen eine Pflichtangabe, kein Gütesiegel — und beides hat Folgen. Pflichtangabe heißt: Ohne gültiges Genehmigungszeichen hat der Reifen an einem zulassungspflichtigen Fahrzeug nichts zu suchen. Der europäische Prüfkatalog für die Hauptuntersuchung führt das Genehmigungszeichen in derselben Zeile wie Größe, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitskategorie; ist es nicht vorschriftsmäßig, ist das ein erheblicher Mangel. Welche acht Punkte der Prüfer am Reifen abarbeitet, haben wir im Ratgeber zu den [Reifen bei der Hauptuntersuchung](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifen-hauptuntersuchung-tuev) einzeln aufgeschlüsselt.

Kein Gütesiegel heißt: Aus dem Zeichen lässt sich keine Rangfolge ableiten. Der teure Premiumreifen und der günstige Einstiegsreifen tragen dasselbe E im Kreis, weil beide dieselbe Mindesthürde genommen haben. Für die Frage, welcher von beiden im Nassen früher steht, brauchen Sie das Label und unabhängige Vergleiche. Wie sich die Ergebnisse verschiedener Prüforganisationen lesen lassen, ordnet unser Beitrag über [sechs Reifentester und ihre Gewichtung](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifentests-im-vergleich) ein; wie man Marken ohne großen Namen einschätzt, steht im Ratgeber zu [günstigen Reifen unbekannter Marken](https://www.reifentiefpreis.de/blog/billigreifen-unbekannte-marken-einschaetzen).

Es gibt auch Reifen, für die die Regelung Nr. 30 von vornherein nicht gilt. Ihr Absatz 1 nimmt zwei Gruppen ausdrücklich aus: Reifen für historische Fahrzeuge und Reifen für Wettbewerbe. Wie sich das im Regal niederschlägt, haben wir schon einmal ausgezählt — bei den [Reifen mit NHS-Kennzeichnung ohne Straßenzulassung](https://www.reifentiefpreis.de/blog/nhs-reifen-strassenzulassung). Runderneuerte Reifen wiederum haben ein eigenes Regelwerk, die Regelungen Nr. 108 und 109, und tragen deshalb ebenfalls ein Genehmigungszeichen; wie sie entstehen, steht im Beitrag über [runderneuerte Reifen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/runderneuerte-reifen). Und Räder? Die laufen über die Regelung Nr. 124 oder über eine nationale Teilegenehmigung — dieser Unterschied entscheidet darüber, ob Sie zur Abnahme müssen, wie der Ratgeber zum [Eintragen von Felgen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/felgen-eintragen-abe-teilegutachten) zeigt.

Dass alle diese Regelungen zusammengehören, ist übrigens EU-Recht: Die Allgemeine Sicherheitsverordnung (EU) 2019/2144 listet unter dem Punkt Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Reifen genau die [UN-Regelungen Nr. 30, 54 und 117](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R2144) auf, Noträder unter Nr. 64 und runderneuerte Reifen unter Nr. 108 und 109. Der vollständige deutsche Text der [Regelung Nr. 30 im EU-Amtsblatt](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:42008X0730%2801%29) ist frei zugänglich, samt Anhängen und der Länderfußnote.

Zum Schluss ein kleiner Zufallsfund. Die Regelung erklärt die Aufschriften auf der Flanke an einem Musterreifen — und der hat die Größe 185/70 R 14 mit dem Tragfähigkeitsindex 89 und der Geschwindigkeitskategorie T. Diese Größe ist kein Museumsstück: In [185/70 R14](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/groesse/185-70-r14) führen wir aktuell 128 lieferbare Ausführungen, vom [Goodride SW608 185/70 R14 88T](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/goodride-sw608-185-70-r14-88t-85094) über den [Continental PremiumContact 5 185/70 R14 88H](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/continental-premiumcontact-5-185-70-r14-88h-72934) bis zum [Uniroyal WinterExpert 185/70 R14 88T](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/uniroyal-winterexpert-185-70-r14-88t-119786). Jeder einzelne davon trägt ein E im Kreis — ebenso wie die 35.867 lieferbaren [Pkw-Reifen](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/pkw) und die 4.277 [Motorradreifen](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/motorrad) in unserem Regal, für die die Regelung Nr. 75 zuständig ist. Was auf der Flanke sonst noch steht und wie Sie die Zeichenfolge davor lesen, erklärt unser Ratgeber zum [Ablesen der Reifengröße](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifengroesse-ablesen-was-die-zahlen-und-buchstaben-auf-der-reifenflanke-bedeuten).

## Häufige Fragen

### Darf ich einen Reifen ohne Genehmigungszeichen montieren?

An einem zulassungspflichtigen Fahrzeug nicht. Der Prüfkatalog der Hauptuntersuchung nennt ein nicht vorschriftsmäßiges Genehmigungszeichen in einer Reihe mit falscher Größe oder zu geringer Tragfähigkeit und stuft das als erheblichen Mangel ein. Reifen für Wettbewerbe oder für die reine Geländenutzung fallen nicht unter die Regelung Nr. 30 und gehören deshalb auch nicht auf die Straße.

### Sagt eine hohe Genehmigungsnummer etwas über den Reifen aus?

Nein. Aussagekraft haben nur die ersten beiden Ziffern: Sie nennen die Änderungsserie, also den technischen Stand der Regelung zum Zeitpunkt der Genehmigung. Der Rest ist eine laufende Nummer, die jede Vertragspartei für sich vergibt und nie ein zweites Mal verwenden darf.

### Warum trägt mein in Asien gefertigter Reifen ein europäisches Zeichen?

Weil die Kennzahl im Kreis den Staat bezeichnet, dessen Behörde die Typgenehmigung erteilt hat — nicht den Produktionsort. Hersteller aus aller Welt beantragen die Genehmigung bei einer europäischen Behörde, damit der Reifen in allen Vertragsstaaten verkauft werden darf. Die gegenseitige Anerkennung der Genehmigungen ist genau der Zweck dieses Systems.


Quelle: https://www.reifentiefpreis.de/blog/e-pruefzeichen-typgenehmigung
