# Reifenrecht in Deutschland: sechs Regelwerke – zwei davon entscheiden Sie selbst

Veröffentlicht: 08.05.2026 · Aktualisiert: 18.09.2026 · Kategorie: Recht & Gesetz · Autor: Reifentiefpreis · Schlagwörter: Reifenrecht, StVZO, StVO, Winterreifenpflicht, Mindestprofil, Bußgeld

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Ein „Reifengesetz“ gibt es in Deutschland nicht. Was für Reifen gilt, steht verteilt in einer Zulassungsvorschrift, einer Verkehrsregel, einem Prüfkatalog, einem Bußgeldkatalog, im Kaufrecht und in mehreren europäischen Verordnungen – und jede dieser Quellen greift an einer anderen Stelle im Leben eines Reifens. Genau deshalb wirkt das Thema unübersichtlicher, als es ist. Dieser Überblick ordnet die Regeln nach dem Zeitpunkt, an dem sie Sie betreffen: was der Hersteller erfüllen muss, bevor der Reifen überhaupt verkauft werden darf, was Sie selbst im Warenkorb entscheiden, was auf der Straße gilt und was bei Kontrolle, Hauptuntersuchung oder Schaden passiert. Am Ende jedes Abschnitts steht der Weg in den Beitrag, der die jeweilige Frage vollständig behandelt – dieser Text ist die Landkarte, nicht das Detailkapitel.

> **Hinweis:** Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext.

## Die sechs Stationen im Leben eines Reifens

Ein Reifen durchläuft sechs Stationen, und an jeder wacht ein anderes Regelwerk über ihn. **Erstens die Genehmigung:** Bevor ein Reifen in Europa verkauft werden darf, braucht seine Bauart eine Typgenehmigung nach den UN-Regelungen – Nr. 30 für Pkw-Reifen, Nr. 75 für Kraftrad- und Mopedreifen, Nr. 117 für Rollgeräusch, Nasshaftung und Rollwiderstand. Verbindlich werden diese Regelungen über die europäische Fahrzeugsicherheits-Verordnung; sichtbar wird das Ergebnis als „E“ im Kreis auf der Flanke. **Zweitens die Kennzeichnung:** § 36 Absatz 7 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verpflichtet Hersteller und Reifenerneuerer, Größe, Bauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie und das Herstellungsdatum anzugeben ([Quelle: § 36 StVZO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html)). Dass Sie das Alter eines Reifens überhaupt ablesen können, ist also kein Entgegenkommen der Industrie, sondern Vorschrift. Dazu kommt das [EU-Reifenlabel](https://www.reifentiefpreis.de/info/reifenlabel), das seit dem 1. Mai 2021 für jeden neu verkauften Pkw-Reifen Pflicht ist.

**Drittens der Kauf:** Hier gilt das Bürgerliche Gesetzbuch – Gewährleistung, Widerrufsrecht im Onlinehandel, seit Juli 2026 zusätzlich die Vorgaben aus dem Recht auf Reparatur. **Viertens der Betrieb:** § 36 StVZO regelt Maße, Bauart, Mindestprofil und die Frage, was ein Winterreifen ist, § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung, wann Sie ihn brauchen. **Fünftens die Kontrolle:** Bei der Hauptuntersuchung prüft die Prüforganisation acht Reifenpunkte aus dem europäischen Prüfkatalog, nachzulesen im Ratgeber [Reifen bei der Hauptuntersuchung](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifen-hauptuntersuchung-tuev). **Sechstens die Sanktion:** Bußgeldkatalog, Punktesystem und, im Schadensfall, das Haftungs- und Versicherungsrecht.

Die praktische Pointe dieser Aufzählung: Von sechs Stationen entscheiden Sie selbst nur an zweien mit. Genehmigung und Kennzeichnung sind Sache des Herstellers, Kontrolle und Sanktion Sache von Prüfern und Behörden. Ihre beiden Stellschrauben sind der Kauf – also welche Größe, welche Kennzahlen, welche Saison – und der Betrieb, also Profiltiefe, Luftdruck und die Frage, wann Sie welchen Radsatz montieren.

## Was das Gesetz aus 53.073 Reifen macht

Die zentrale Betriebsvorschrift ist ein einziger Satz: Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen entsprechen, „besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs“ (§ 36 Absatz 1 StVZO). Daraus folgt alles Weitere: Die Reifengröße muss zum Fahrzeug passen, der Lastindex muss die Achslast tragen, und der Geschwindigkeitsindex muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit abdecken. Ein höherer Index ist erlaubt, ein niedrigerer nicht.

Wie stark diese eine Vorschrift filtert, lässt sich am Sortiment ablesen. Wir haben am 18. September 2026 ausgezählt, was bei uns lieferbar ist: **53.073 Reifen** in allen Fahrzeugklassen, dazu 4.746 Felgen- und Zubehörartikel. Für ein Auto mit der Größe 205/55 R16 – der meistgefragten Pkw-Dimension unseres Shops – bleiben davon **840 Ausführungen** übrig, also **1,6 Prozent**. In den neun meistgefragten Pkw-Größen liegt die Auswahl zwischen 444 Ausführungen (225/40 R18) und eben jenen 840, das entspricht 0,8 bis 1,6 Prozent des Regals. Anders gesagt: 98 von 100 Reifen im Angebot scheiden für Ihr Fahrzeug aus, bevor Sie überhaupt über Marke, Preis oder Testergebnis nachdenken. Nicht, weil sie schlecht wären, sondern weil das Gesetz sie an Ihrem Auto nicht zulässt.

So sieht die Auswahl in den neun meistgefragten Pkw-Dimensionen unseres Shops aus – jeweils alle lieferbaren Ausführungen, Saisons zusammengerechnet:

- **205/55 R16** – 840 Ausführungen
- **215/65 R16** – 653
- **195/65 R15** – 648
- **225/45 R17** – 586
- **205/60 R16** – 561
- **225/50 R17** – 546
- **215/60 R16** – 512
- **185/65 R15** – 499
- **225/40 R18** – 444

Die Spanne ist damit kleiner, als viele erwarten: Zwischen der gefragtesten und der schmalsten dieser Dimensionen liegt nicht einmal der Faktor zwei. Wer also glaubt, mit einer „gängigen“ Größe deutlich mehr Auswahl zu haben, täuscht sich – das entscheidende Nadelöhr ist nicht die Beliebtheit der Größe, sondern die Vorschrift selbst, die aus dem gesamten Regal einen schmalen, klar umrissenen Ausschnitt macht.

Welche Größen Ihr Fahrzeug fahren darf, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und – vollständiger – in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Wie Sie die Angaben auf der Flanke entschlüsseln, zeigt der Ratgeber [Reifengröße ablesen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifengroesse-ablesen-was-die-zahlen-und-buchstaben-auf-der-reifenflanke-bedeuten); was die Zahlen- und Buchstabenkombination am Ende bedeutet, erklärt [Last- und Geschwindigkeitsindex im Detail](https://www.reifentiefpreis.de/blog/lastindex-geschwindigkeitsindex). Von der Indexregel gibt es genau eine praktisch relevante Ausnahme: Bei Winterreifen darf der Geschwindigkeitsindex unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen, wenn ein Schild oder eine Anzeige im Blickfeld des Fahrers darauf hinweist und die Geschwindigkeit eingehalten wird (§ 36 Absatz 5 StVZO). Wie oft das im Regal überhaupt vorkommt, haben wir in [Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex](https://www.reifentiefpreis.de/blog/winterreifen-geschwindigkeitsindex-ausnahme) an 1.260 Ausführungen nachgerechnet. Alle lieferbaren Ausführungen Ihrer Dimension sehen Sie direkt auf der Größenseite, zum Beispiel [205/55 R16](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/groesse/205-55-r16).

## Sobald es glatt wird, fällt die Hälfte weg

Die zweite Vorschrift, die Sie beim Kauf entscheiden, ist die situative Winterreifenpflicht. § 2 Absatz 3a StVO nennt fünf Wetterlagen – Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte – und verlangt für diese Fälle, dass **alle** Räder Reifen tragen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 StVZO genügen ([Quelle: § 2 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html)). Und dieser Absatz 4 ist eindeutig: Gemeint sind Reifen, die mit dem **Alpine-Symbol** – dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach UN-Regelung Nr. 117 – gekennzeichnet sind. Ein Kalenderdatum kommt in der Vorschrift nicht vor, ein „M+S“ ebenfalls nicht: Die Übergangsfrist für reine M+S-Reifen ist am 30. September 2024 abgelaufen ([Quelle: ADAC zur Winterreifenpflicht](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/sicherheit/winterreifenpflicht-deutschland/)).

Über das gesamte Sortiment gerechnet stehen 25.693 Sommerreifen 12.462 Winter- und 9.629 Ganzjahresreifen gegenüber. Auch diese Regel halbiert das Regal, und zwar bemerkenswert gleichmäßig. In der Größe 205/55 R16 stehen den 420 Sommerreifen 229 Winter- und 188 Ganzjahresreifen gegenüber – 417 von 840 Ausführungen, also 49,6 Prozent, sind also für die kalte Hälfte des Jahres einsortiert. Über die neun meistgefragten Größen hinweg liegt dieser Anteil zwischen 47,6 Prozent (225/50 R17) und 58,7 Prozent (185/65 R15). Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Ob ein einzelner Reifen die gesetzliche Anforderung erfüllt, entscheidet nicht die Rubrik im Shop, sondern das Symbol auf der Flanke. Ganzjahresreifen zählen nur dann, wenn sie das Alpine-Symbol tragen – die meisten tun es, verlassen sollten Sie sich aber auf den Blick auf den Reifen, nicht auf den Namen.

Ausgenommen von der Pflicht sind sechs Fahrzeuggruppen, darunter einspurige Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge und Stapler; Busse und schwere Lkw dürfen teilbereift fahren, wenn die angetriebenen Achsen und die vordere Lenkachse wintertauglich bereift sind. Wer ausgenommen ist, fährt aber nicht regelfrei: Die Vorschrift verlangt dann, die Notwendigkeit der Fahrt zu prüfen, einen Abstand von mindestens dem halben Tachowert in Metern einzuhalten und höchstens 50 km/h zu fahren. Alle Details, Bußgelder und Sonderfälle stehen in [Winterreifenpflicht in Deutschland](https://www.reifentiefpreis.de/blog/winterreifenpflicht-deutschland); warum Spikes hierzulande praktisch ausscheiden, klärt [Spikereifen in Deutschland](https://www.reifentiefpreis.de/blog/spikereifen-erlaubt-deutschland), und die abweichenden Pflichten jenseits der Grenze fasst [Reifenvorschriften im Ausland](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifenregeln-im-ausland) zusammen.

## Dieselbe Vorschrift, vier Fahrzeugarten

Fast alle Reifenregeln stehen in denselben Paragrafen – aber sie fallen je nach Fahrzeugart unterschiedlich aus. Unser Regal verteilt sich auf **35.652 Pkw-Reifen**, 8.412 Offroad- und SUV-Reifen, 4.619 Van- und Transporterreifen, 4.289 Motorradreifen sowie einige Dutzend Lkw- und Spezialreifen. Vier dieser Gruppen werden rechtlich spürbar anders behandelt.

**Motorräder** sind der auffälligste Sonderfall. Sie fallen als einspurige Kraftfahrzeuge komplett aus der situativen Winterreifenpflicht heraus. Zugleich lässt § 36 Absatz 11 StVZO an Fahrzeugen der Klasse L M+S-Reifen nach UN-Regelung Nr. 75 genügen – dort ist das Alpine-Symbol also gerade nicht verlangt. Und beim Mindestprofil gilt die vielzitierte Ausnahme: Für Fahrräder mit Hilfsmotor, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder genügt **1 Millimeter**, für alle übrigen Krafträder bleibt es bei 1,6 Millimetern. Was der Prüfer am Motorrad kontrolliert, steht in [Motorradreifen bei der HU](https://www.reifentiefpreis.de/blog/motorradreifen-hu-tuev). Der Größenfilter wirkt hier übrigens noch schärfer als beim Auto: In der meistgefragten Motorradgröße 120/70 R17 sind bei uns 179 Ausführungen lieferbar, in 180/55 R17 sind es 115 – gut ein Fünftel beziehungsweise ein Siebtel dessen, was in der Pkw-Standardgröße 205/55 R16 zur Wahl steht. **Transporter** bringen eine eigene Kennzahl mit: Die C-Kennung und der oft doppelt angegebene Lastindex sind hier nicht Beiwerk, sondern der entscheidende Zulassungswert – nachzulesen in [C-Kennung und doppelter Lastindex](https://www.reifentiefpreis.de/blog/c-reifen-doppelter-lastindex) und im Segmentüberblick [Transporterreifen im Regal](https://www.reifentiefpreis.de/blog/transporter-und-lieferwagenreifen-der-grosse-kaufratgeber-fuer-c-reifen).

**Anhänger** kennen als einzige Fahrzeuggruppe eine echte Altersgrenze für Reifen: Wer die Tempo-100-Zulassung nutzt, muss Reifen fahren, die zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L gekennzeichnet sind ([Quelle: § 3 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/__3.html)). Und **Wettbewerbs- und Geländereifen** dürfen trotz Straßenoptik gar nicht auf die Straße, wenn sie die Kennung „NHS“ tragen – wie viele davon im Sortiment stehen und woran Sie sie vor der Bestellung erkennen, zeigt [NHS-Reifen und die Straßenzulassung](https://www.reifentiefpreis.de/blog/nhs-reifen-strassenzulassung).

## 1,6 Millimeter – und die zwei Zahlen, die wirklich zählen

Die bekannteste Reifenvorschrift ist zugleich die am häufigsten falsch zitierte. § 36 Absatz 3 Satz 4 StVZO verlangt, dass „das Hauptprofil am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm“ aufweist – und definiert das Hauptprofil gleich mit: die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Breite einnimmt. Die Schulterrillen zählen also nicht mit, und es genügt auch nicht, wenn die Tiefe an einer Stelle stimmt: Gefordert ist sie am ganzen Umfang. Praktisch prüfen Sie das an den Verschleißindikatoren, den kleinen Stegen in den Hauptrillen: Liegen sie bündig mit dem Profil, ist die Grenze erreicht. Der Ein-Euro-Test hilft als Näherung, weil der goldene Rand rund 3 Millimeter breit ist; genau wird es mit einem Profiltiefenmesser. Schritt für Schritt steht das in [Profiltiefe messen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/profiltiefe-messen-so-pruefen-sie-ihr-reifenprofil-richtig).

Die beiden Zahlen, die im Alltag mehr entscheiden als die 1,6, sind allerdings andere: **3 Millimeter bei Sommerreifen und 4 Millimeter bei Winter- und Ganzjahresreifen** – die Werte, die der ADAC als Wechselgrenze empfiehlt, weil zwischen 3 und 1,6 Millimetern der Bremsweg auf nasser Fahrbahn deutlich länger wird und die Aquaplaninggefahr steigt ([Quelle: ADAC zur Profiltiefe](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/sicherheit/reifenprofil/)). Das gesetzliche Minimum ist eine Verbotsgrenze, keine Empfehlung. Wie oft Reifen und Räder tatsächlich zum Prüfstopp führen, zeigt die Auswertung [HU-Mängelstatistik](https://www.reifentiefpreis.de/blog/hu-maengelstatistik-kues); ein gesetzliches Höchstalter für Pkw-Reifen gibt es dagegen nicht – warum Sie trotzdem auf das [Reifenalter](https://www.reifentiefpreis.de/info/reifenalter) achten sollten, steht im Ratgeber [DOT-Nummer und Alterung ausführlich erklärt](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifenalter-dot-nummer).

## Zwei Verfahren, zwei Adressaten – was ein Verstoß kostet

Wer bei Reifen an „Bußgeld“ denkt, denkt meist an eine einzige Zahl. Tatsächlich unterscheidet die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung konsequent zwischen Fahrer und Halter – und führt für Reifen gleich mehrere Tatbestände. Ein Kraftfahrzeug mit zu geringer Profiltiefe in Betrieb zu nehmen, kostet den Fahrer nach laufender Nummer 212 **60 Euro**; ordnet der Halter das an oder lässt es zu, sind es nach Nummer 213 **75 Euro**. Fahren bei Glätte ohne wintertaugliche Bereifung steht als Nummer 5a mit **60 Euro** im Katalog, mit Behinderung anderer nach Nummer 5a.1 mit **80 Euro**, und für den Halter nach Nummer 213a wieder mit **75 Euro**. Unzulässig gemischte Diagonal- und Radialreifen schlagen mit 15 Euro zu Buche, ein verkehrsunsicherer Zustand allgemein mit 90 Euro – bei Lkw und Bussen mit 180 Euro ([Quelle: Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html)). Die Profil- und Glättetatbestände sind zusätzlich mit einem Punkt im Fahreignungsregister bewehrt.

Diese Beträge sind allerdings der kleinste Posten. Teuer wird es erst danach: Bei einem Unfall mit nicht verkehrssicheren Reifen geht es um Mitverschulden im Zivilrecht und um Leistungskürzungen in der Kaskoversicherung – die Größenordnungen rechnet [Unfall mit abgefahrenen Reifen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/unfall-abgefahrene-reifen-haftung) durch. Kommt die Sache bei der Hauptuntersuchung ans Licht, entscheidet nicht der Bußgeldkatalog, sondern die Mängelklasse über die Plakette; welche acht Punkte dort geprüft werden und welche Fristen laufen, steht ausführlich im Beitrag zur [Hauptuntersuchung mit Reifenprüfkatalog](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifen-hauptuntersuchung-tuev). Und falls ein Reifen aus Sicherheitsgründen zurückgerufen wird, erfahren Sie das in aller Regel nicht per Post – wie Sie selbst nachsehen, erklärt [Reifenrückruf prüfen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifenrueckruf-pruefen).

## Der Fahrplan: was bis 2029 noch kommt

Auffällig an den vergangenen Monaten ist, wie viele Regeln gleichzeitig in Bewegung geraten sind – fast alle davon auf europäischer Ebene, und fast keine davon mit Folgen für bereits montierte Reifen. Der Reihe nach: Seit dem **23. Juli 2026** gilt das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie, das die Reparierbarkeit einer Ware ausdrücklich zum Kaufvertragsmerkmal macht und die Gewährleistung nach einer Reparatur verlängert ([Einordnung für Reifen und Felgen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/recht-auf-reparatur-2026)). Seit dem **7. Juli 2026** dürfen Pkw-Reifen mit fünf bestimmten Kennungen nicht mehr neu in den Handel gebracht werden, weil die vierte Änderungsserie der UN-Regelung Nr. 117 greift; Ware, die vorher im Markt war, darf noch bis zum **6. Januar 2029** verkauft und montiert werden ([Details zum ECE-R117-Stichtag](https://www.reifentiefpreis.de/blog/ece-r117-2026-reifen-zulassung)). Am **27. September 2026** tritt die verschärfte Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft, die pauschale Umweltaussagen wie „klimaneutral“ ohne belastbaren Nachweis untersagt – was das für Reifenwerbung bedeutet, steht in [Nachhaltigkeitswerbung und das neue UWG](https://www.reifentiefpreis.de/blog/umweltwerbung-uwg-2026).

Weiter voraus stehen zwei große Termine. Die EU-Entwaldungsverordnung gilt für große Unternehmen ab dem **30. Dezember 2026** und für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem **30. Juni 2027**; weil Naturkautschuk zu ihren Rohstoffen gehört, betrifft sie Reifen unmittelbar, ohne dass sich im Regal äußerlich etwas ändert ([was die EUDR für Reifen heißt](https://www.reifentiefpreis.de/blog/eudr-reifen-naturkautschuk)). Und mit Euro 7 bekommt erstmals der Reifenabrieb Grenzwerte: Neu typgenehmigte Pkw-Reifen müssen sie ab dem **1. Juli 2028** einhalten, für schwerere Klassen folgen die Stufen bis in die 2030er-Jahre ([Abriebgrenzwerte im Überblick](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifenabrieb-euro-7)). Für Ihren vorhandenen Radsatz folgt aus keinem dieser Termine eine Pflicht: Keine der Regeln nimmt montierte Reifen von der Straße, alle wirken am Anfang der Kette, bei Genehmigung, Herstellung und Vermarktung.

## Was Sie vor dem Kauf wirklich prüfen müssen

Aus sechs Regelwerken werden beim Kauf am Ende fünf Handgriffe. **Erstens die Größe** samt Last- und Geschwindigkeitsindex aus der Zulassungsbescheinigung oder dem CoC-Dokument – der Index darf höher sein, niemals niedriger. **Zweitens die Saison:** Für die kalte Jahreszeit zählt allein das Alpine-Symbol, nicht die Bezeichnung auf dem Etikett. **Drittens die Zulässigkeit:** Reifen mit der Kennung „NHS“ oder ohne E-Prüfzeichen gehören nicht auf die Straße. **Viertens das Alter:** Die DOT-Nummer nennt Woche und Jahr der Produktion; bei Tempo-100-Anhängern ist die Sechsjahresgrenze sogar verbindlich. **Fünftens die Reserve:** Kaufen Sie, bevor die 3 beziehungsweise 4 Millimeter unterschritten sind, nicht erst bei 1,6.

Wer einen kompletten Satz bestellt, hat die ersten drei Punkte in einem Zug erledigt. Wintertaugliche Modelle finden Sie unter [Winterreifen für PKW](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/pkw/winterreifen) und [Ganzjahresreifen für PKW](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/pkw/ganzjahresreifen), die Sommerauswahl unter [Sommerreifen für PKW](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/pkw/sommerreifen). Drei lieferbare Beispiele aus der meistgefragten Größe, alle mit Alpine-Symbol und guter Nasshaftungsklasse:

- [Dunlop Winter Sport 5 205/55 R16 91H](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/dunlop-winter-sport-5-205-55-r16-91h-106084) – klassischer Winterreifen mit Nasshaftungsklasse B
- [Hankook W462 WiNter i*cept RS3 205/55 R16 91H](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/hankook-w462-winter-i-cept-rs3-205-55-r16-91h-128575) – günstigere Alternative, ebenfalls Nasshaftung B
- [Goodyear Vector 4Seasons Gen-3 205/55 R16 94V](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/goodyear-vector-4seasons-gen-3-205-55-r16-94v-161511) – Ganzjahresreifen mit Effizienzklasse A

Bleiben Fragen zu Begriffen, hilft das [Reifen-Wiki](https://www.reifentiefpreis.de/wiki) weiter; was Sie bei einem mangelhaften Reifen verlangen können, steht in [Reifengarantie und Reklamation](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifengarantie-reklamation), und wie weit Sie eine Onlinebestellung zurückgeben dürfen, in [Widerrufsrecht beim Reifenkauf](https://www.reifentiefpreis.de/blog/widerrufsrecht-reifen-online).

## Häufige Fragen

### Welche Vorschrift entscheidet, ob ein Reifen an mein Auto darf?

§ 36 Absatz 1 StVZO: Maße und Bauart müssen zur Belastung und zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit passen. Praktisch heißt das Größe, Lastindex und Geschwindigkeitsindex laut Zulassungsbescheinigung oder CoC-Dokument. Ein höherer Index ist zulässig, ein niedrigerer nicht – die einzige nennenswerte Ausnahme betrifft Winterreifen mit Hinweisschild im Blickfeld.

### Haftet auch der Halter, wenn er gar nicht selbst gefahren ist?

Ja. Der Bußgeldkatalog führt für Reifenverstöße zwei getrennte Tatbestände: einen für den Fahrer und einen für den Halter, der die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat. Bei zu geringer Profiltiefe sind das 60 Euro für den Fahrer und 75 Euro für den Halter – jeweils zusätzlich mit einem Punkt bewehrt.

### Dürfen meine montierten Reifen wegen einer neuen EU-Regel plötzlich nicht mehr gefahren werden?

Nein. Die aktuellen Änderungen – von der UN-Regelung Nr. 117 über die Entwaldungsverordnung bis zu den Euro-7-Abriebgrenzwerten – setzen bei Typgenehmigung, Herstellung und Vermarktung an. Reifen, die bereits am Fahrzeug sind, bleiben zulässig, solange sie die Betriebsvorschriften erfüllen: ausreichendes Profil, passende Kennzahlen, im Winter das Alpine-Symbol.


Quelle: https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifen-und-gesetz-welche-vorschriften-in-deutschland-wirklich-gelten
