# Spikereifen in Deutschland: Warum das Wort im Gesetz gar nicht vorkommt

Veröffentlicht: 15.01.2026 · Aktualisiert: 07.09.2026 · Kategorie: Recht & Gesetz · Autor: Reifentiefpreis · Schlagwörter: Spikereifen, Winterreifen, StVZO, Schneeketten, Alpine-Symbol, Recht

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Spikereifen – Winterreifen mit fest eingesetzten Metallstiften – haben auf blankem Eis einen Griff, den kein normaler Winterreifen erreicht. In Finnland, Schweden und Norwegen gehören sie deshalb zum Winter dazu. In Deutschland dagegen sind sie praktisch aus dem Verkehr verschwunden, und zwar seit 1975 ([Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Spikes_%28Reifen%29)). Interessant ist dabei, wie dieses Verbot zustande kommt: Im Gesetz steht das Wort „Spikes" nämlich überhaupt nicht. Dieser Ratgeber zeigt, welche Vorschrift wirklich greift, wo die einzige deutsche Ausnahme liegt, welche Auflagen im Ausland gelten – und was ein Blick in unser eigenes Sortiment über die Wirkung dieses Verbots verrät.

## Was das Gesetz wirklich sagt – und warum „Spikes" darin nicht vorkommt

Wer in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nach einem Spike-Paragrafen sucht, findet keinen. Der maßgebliche § 36 StVZO trägt schlicht die Überschrift „Bereifung und Laufflächen", und das Wort Spike taucht in seinem gesamten Text kein einziges Mal auf. Das Verbot ergibt sich stattdessen aus einem einzigen, sehr allgemein formulierten Satz. **§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO** lautet wörtlich: „Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können." ([Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html))

Genau darunter fallen aus der Lauffläche herausragende Hartmetallspitzen. Die Regel ist damit keine Reifenvorschrift im engeren Sinn, sondern eine **Straßenschutzvorschrift** – sie schützt nicht den Fahrer vor dem Reifen, sondern den Asphalt vor dem Reifen. Das erklärt auch, warum sie so pauschal formuliert ist: Sie gilt für jede Lauffläche, die den Belag angreifen kann, unabhängig davon, wie die Technik dahinter gerade heißt.

Dieselbe Logik zieht sich durch die benachbarten Paragrafen. **§ 37 Absatz 2 StVZO** verlangt für Schneeketten ausdrücklich, dass sie „so beschaffen und angebracht sein" müssen, „dass sie die Fahrbahn nicht beschädigen können" ([Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__37.html)). Schneeketten sind also nicht deshalb erlaubt, weil sie harmloser aussähen, sondern weil sie diese Bedingung erfüllen – Spikes tun es nach Auffassung des Gesetzgebers nicht. Wer die beiden Sätze nebeneinanderlegt, hat das deutsche Winterreifenrecht in seinem Kern verstanden: Erlaubt ist, was den Belag in Ruhe lässt.

Für Sie als Autofahrerin oder Autofahrer heißt das ganz praktisch: Spikes sind auf deutschen Straßen keine Option, egal wie glatt es draußen ist. Verboten ist dabei die **Nutzung** im öffentlichen Straßenverkehr – Besitz, Verkauf und Versand solcher Reifen sind davon nicht berührt. Einen Überblick über die übrigen Reifenpflichten in Deutschland gibt unser Ratgeber [Reifen und Gesetz](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifen-und-gesetz-welche-vorschriften-in-deutschland-wirklich-gelten).

## Die einzige Ausnahme: das Kleine Deutsche Eck

Es gibt genau eine nennenswerte Ausnahme, und sie hat einen rein geografischen Grund. Der ADAC formuliert sie für Deutschland knapp: „Spikereifen sind verboten. Ausnahme ist das sogenannte ‚Deutsche Eck'." Gemeint ist damit: „Auf der Strecke von Salzburg über Bad Reichenhall nach Lofer sowie den Zufahrten zu nur über deutsche Straßen erreichbaren österreichischen Tälern ist das Fahren mit Spikereifen erlaubt." ([ADAC, Länderinformationen Deutschland](https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/deutschland/fahrzeug/))

Der Hintergrund ist eine Besonderheit der Alpengrenze: Mehrere österreichische Orte und Täler sind auf kurzem Weg nur über deutsches Straßengebiet erreichbar. Weil Spikes in Österreich im Winterhalbjahr erlaubt sind, müssten Reisende sonst zweimal am Tag die Räder wechseln, nur um einen kurzen Abschnitt über deutsches Gebiet zu fahren. Die Ausnahme ist also eine Transitregelung, kein Zugeständnis an eine bessere Wintertauglichkeit.

Für Fahrten im Inland bringt sie deshalb nichts. Sie erlaubt keine allgemeine Spike-Nutzung im Winter, sondern ausschließlich die grenznahe Durchfahrt auf dieser Verbindung. Wer aus Bad Reichenhall Richtung München weiterfährt, ist sofort wieder im normalen Verbotsbereich. Und sie gilt unabhängig vom Kennzeichen: Auch ein Fahrzeug mit österreichischer, finnischer oder norwegischer Zulassung darf mit gesetzten Stiften nicht ins übrige Bundesgebiet einfahren.

## Was passiert, wenn man trotzdem mit Spikes fährt

Der Verstoß ist keine Bagatelle, die im Gesetz nicht vorkäme – er ist dort ausdrücklich sanktioniert. **§ 69a Absatz 3 Nummer 8 StVZO** stellt Verstöße gegen § 36 Absatz 1 Satz 3 als **Ordnungswidrigkeit** unter Bußgeld ([Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__69a.html)). Es handelt sich also nicht um eine Straftat, sondern um einen Verwaltungsverstoß, der bei einer Kontrolle geahndet werden kann.

Praktisch wichtiger als die Höhe des Bußgelds ist ein zweiter Punkt: Eine Bereifung, die den Zulassungsvorschriften widerspricht, ist bei der Hauptuntersuchung ein Mangel, und im Schadensfall wird eine Versicherung sehr genau hinschauen, wenn das Fahrzeug mit einer nicht zulässigen Bereifung unterwegs war. Belastbare Aussagen dazu hängen immer vom Einzelfall ab – aber das Risiko steht in keinem Verhältnis zum vermeintlichen Vorteil, weil dieser Vorteil auf deutschen Straßen ohnehin fast nie zum Tragen kommt.

Denn genau das ist der Grund, warum die Frage hierzulande selten praktisch wird: Spikes spielen ihre Stärke nur auf **blankem Eis und festgefahrenem Schnee** aus. Auf trockenem oder nassem Asphalt – dem Zustand, in dem sich deutsche Straßen auch im Januar die meiste Zeit befinden – bringen die Stifte keinen Vorteil, sondern kosten Grip, Laufruhe und Rollwiderstand. Ein Reifensatz, der an neun von zehn Wintertagen schlechter ist, um am zehnten besser zu sein, ist für unsere Verhältnisse die falsche Rechnung. Wann der Wechsel auf Winterreifen überhaupt fällig wird, klärt unser Beitrag [Reifen wechseln: wann?](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifen-wechseln-wann).

Ein Detail ist dabei oft missverstanden: Das Verbot hängt am **öffentlichen Straßenverkehr**, nicht am Reifen im Regal und nicht an jeder Fläche, auf der ein Fahrzeug rollt. Auf abgesperrtem Privatgelände – etwa bei einem Eisrennen auf einem zugefrorenen See oder auf einer gesperrten Piste – greifen die Zulassungsvorschriften der StVZO nicht in derselben Weise. Genau deshalb gibt es überhaupt noch bespikebare Reifen im deutschen Handel: nicht für den Alltag, sondern für den Motorsport. Sobald ein Fahrzeug damit auf eine öffentliche Straße fährt, gilt § 36 wieder uneingeschränkt – auch auf einem einzigen Kilometer Verbindungsstraße zwischen zwei Wettbewerbsflächen.

## Warum Deutschland anders entschieden hat als Finnland

Der Vergleich mit dem Norden zeigt, dass es hier nicht um bessere oder schlechtere Technik geht, sondern um unterschiedliche Straßen. In Finnland ist die winterliche Fahrbahn über Monate hinweg tatsächlich eisbedeckt; dort schreibt der Gesetzgeber Winterreifen sogar vor. Laut ADAC gilt vom 1. November bis 31. März eine Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge – auch für ausländisch zugelassene –, mit **3 mm Mindestprofiltiefe**, in Lappland sogar von Mitte Oktober bis Ende April ([ADAC, Länderinformationen Finnland](https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/finnland/fahrzeug/)). Wenn Eis der Normalzustand ist, wiegt der Sicherheitsgewinn der Stifte den Fahrbahnverschleiß auf.

In Deutschland ist die Lage umgekehrt. Die Straßen werden geräumt und gestreut, blankes Eis ist die Ausnahme und selten großflächig. Der Schaden, den Millionen bestifteter Reifen auf überwiegend eisfreiem Asphalt anrichten würden – ausgefahrene Spurrinnen, aufgerauter Belag, stehendes Wasser in diesen Rinnen und damit ein höheres Aquaplaning-Risiko –, träfe dann alle Verkehrsteilnehmer, auch die ohne Spikes. Hinzu kommen mehr Rollgeräusch und zusätzlicher Abrieb; welche Rolle Abrieb aus dem Straßenverkehr insgesamt spielt, zeigt unser Beitrag zu [Feinstaub aus Brems- und Reifenabrieb](https://www.reifentiefpreis.de/blog/bremsstaub-bremsabrieb-feinstaub).

Der zweite Grund ist schlicht der technische Fortschritt. Als das Verbot in den 1970er-Jahren kam, war ein Winterreifen im Wesentlichen ein grober Stollenreifen. Heute arbeiten Winterreifen mit weichen, kälteflexiblen Mischungen und Hunderten feiner Lamellen, die sich in Schnee verzahnen und auf nasser Fahrbahn zusätzliche Griffkanten bilden. Warum dabei die Temperatur wichtiger ist als der Kalender, erklärt unser Ratgeber zur [7-Grad-Regel](https://www.reifentiefpreis.de/blog/7-grad-regel-reifen).

## Wo in Europa Spikes erlaubt sind – und unter welchen Auflagen

Wer im Winter über die Grenze fährt, sollte die Regeln des Ziellandes kennen. „Erlaubt" heißt dort nämlich fast nie „ohne Bedingungen": Es gibt Zeitfenster, Tempolimits, Kennzeichnungspflichten und Vorgaben zur Stiftlänge.

- **Österreich:** Das Fahren mit Spikereifen ist laut offizieller Auskunft der Republik „nur in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September verboten" – erlaubt also von Oktober bis Mai. Es gelten **100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Freilandstraßen**, zulässig sind die Reifen nur „bei Kraftwagen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg", am Heck muss „ein genormter Spikeaufkleber gut sichtbar angebracht werden", und die Stifte dürfen „nicht mehr als 2,0 mm über die Lauffläche ragen" ([oesterreich.gv.at](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/kfz/10/2/Seite.060220)).
- **Schweiz:** Spikes sind laut ADAC „von November bis Ende April erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen und Schnellstraßen". Auch hier müssen sie „auf allen Rädern montiert sein", und die Fahrzeuge sind „am Heck mit einem Spike-Aufkleber zu versehen" ([ADAC, Länderinformationen Schweiz](https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/schweiz/fahrzeug/)).
- **Finnland:** Spikes „dürfen vom 1. November bis zum ersten Montag nach Ostern verwendet werden, wenn die Witterung es erfordert". Vorgeschrieben sind sie nicht – die finnische Winterreifenpflicht erfüllen auch stiftfreie Reifen ([ADAC](https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/finnland/fahrzeug/)).

Zwei Muster fallen dabei auf. Erstens sind Spikes überall ein **Ganz-oder-gar-nicht-Thema**: Sie müssen an allen Rädern montiert sein, eine Mischung aus bestifteten und normalen Reifen ist nirgends zulässig. Zweitens erkauft man den Eisgrip mit deutlich niedrigeren Tempolimits – in Österreich auf der Autobahn 100 statt 130 km/h. Wer nur eine Woche in die Alpen fährt, ist mit guten Winterreifen und Ketten im Kofferraum in aller Regel besser bedient. Weil sich solche Vorschriften gelegentlich ändern, lohnt vor jeder Reise ein Blick in unseren Überblick zu den [Reifenregeln im Ausland](https://www.reifentiefpreis.de/blog/reifenregeln-im-ausland) und in die Länderinformationen des jeweiligen Automobilclubs.

## Die Regalprobe: sieben von 58.188 Artikeln

Wie stark ein Verbot wirkt, sieht man nicht nur im Gesetzblatt, sondern auch im Sortiment. Unser öffentlicher Produktkatalog umfasst am 7. September 2026 genau **58.188 lieferbare Artikel**. Eine Suche nach den Wortbestandteilen „Spike" und „Stud" in den Modellnamen liefert davon **sieben Treffer** – 0,012 Prozent. Deutlicher kann eine Regalprobe ein Verbot kaum abbilden.

Der einzige Artikel, dessen Name das Wort „Spikes" überhaupt trägt, ist ein **Reifen aus dem Motorsport**: der [Markenreifen für Spikes 11x4.50-5 ICE Racer](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/markenreifen-fuer-spikes-11x4-50-5-ice-racer-97676) für 46,50 €, geführt unter „Sonstige Reifen". Mit fünf Zoll Felgendurchmesser ist er für das Eisrennen auf abgesperrter Fläche gedacht, nicht für die Bundesstraße. Fast schon programmatisch ist der zweite Fund: der [Vredestein Snow Classic Unspiked 155/80 R15 82Q](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/vredestein-snow-classic-unspiked-155-80-r15-82q-53773) für 133,10 € – ein Klassikerreifen, der die Stiftlosigkeit sogar im Namen führt.

Die übrigen fünf sind reguläre Winterreifen der Marke Minerva – [Eco Stud, Eco Studs und Ecostud LT](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/minerva/eco-studs) –, deren Modellname aus dem nordischen Markt stammt. Sie kosten zwischen 86,89 und 137,07 €, verteilen sich auf Pkw- und Offroad-Größen und tragen ein ganz normales EU-Reifenlabel: durchweg C bei Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung, 69 bis 71 dB Rollgeräusch. Verkauft werden sie hier wie jeder andere Winterreifen auch – der Name verrät nur, für welchen Heimatmarkt die Baureihe ursprünglich entwickelt wurde. Auch bei Nokian zeigt sich das Muster: Von der Hakkapeliitta-Familie stehen **111 Ausführungen** im Regal, aber ausschließlich aus den Reihen R5, R5 SUV, R3, R3 SUV, CR4 und LT3. Den [Hakkapeliitta LT3](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/nokian/hakkapeliitta-lt3) führt Nokian auf seiner [deutschen Winterreifenseite](https://www.nokiantyres.de/reifen/winterreifen/) selbst als Winterreifen mit Spikes; bei uns ist er als Offroad-Reifen in sechs Größen von 178,51 bis 249,75 € gelistet. Die aktuelle bestiftete Pkw-Speerspitze Hakkapeliitta 01 dagegen taucht im Sortiment gar nicht erst auf.

Daraus folgt eine Faustregel für den Alltag: Ein Reifen mit „Stud" im Namen ist nicht automatisch ein verbotener Reifen. Verboten ist der **Betrieb mit gesetzten Stiften** – ein bespikebarer Reifen ohne Stifte ist ein gewöhnlicher Winterreifen und darf in Deutschland ganz normal gefahren werden.

## Was in Deutschland stattdessen zählt: das Alpine-Symbol

An die Stelle der Spikes tritt hierzulande eine sehr klar definierte Anforderung. **§ 2 Absatz 3a StVO** schreibt vor, dass bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte" alle Räder mit Reifen ausgerüstet sein müssen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 StVZO genügen ([Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html)). Und § 36 Absatz 4 StVZO verlangt genau zwei Dinge: ein Profil, eine Mischung oder eine Bauart, die vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee verbessert – und die Kennzeichnung mit dem **Alpine-Symbol**, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach UNECE-Regelung Nr. 117.

Das ist die eigentliche deutsche Winterregel, und sie ist keine Kalenderpflicht, sondern eine **situative** Pflicht: Sie greift genau dann, wenn eine der aufgezählten Wetterlagen herrscht. Eine reine „M+S"-Kennzeichnung reicht dafür nicht mehr aus; der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass Reifen nur mit M+S-Kennzeichnung „bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr erlaubt" sind. Ausgenommen von der Pflicht sind unter anderem **einspurige Kraftfahrzeuge**, also Motorräder, sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.

Beim Kauf zählt deshalb dreierlei: das Bergpiktogramm auf der Flanke, ausreichend Profil und ein Reifen, der zu Ihrem Fahrprofil passt. Worauf es dabei im Detail ankommt, führt unsere [ausführliche Kaufberatung für Winterreifen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/winterreifen-kaufen-kaufberatung) aus; warum gerade die Nasshaftung im Winter das unterschätzte Kriterium ist, zeigt der Beitrag zur [Nasshaftung bei Winterreifen](https://www.reifentiefpreis.de/blog/nasshaftung-winterreifen). Unser gesamtes Angebot finden Sie unter [Winterreifen für Pkw](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/pkw/winterreifen) – über alle Fahrzeugklassen hinweg 12.484 lieferbare Winterreifen von 80 Marken, von 31,32 € bis 1.729,60 €, mit einem Median von 114,31 €. Wie streng das EU-Label im Winter urteilt, zeigt die Verteilung über diesen ganzen Bestand: Nur **799 der 12.484 Ausführungen erreichen bei der Nasshaftung die Klasse A**, gut 10.100 liegen bei B oder C, und knapp 1.600 fallen auf D oder schlechter. Die Bestnote ist im Winterreifensegment also die Ausnahme – ein Grund mehr, beim Kauf nicht nur auf Marke und Preis zu schauen.

## Der erste Wintertest der Saison – und was er über 205/55 R16 sagt

Wie gut moderne stiftfreie Winterreifen inzwischen sind, zeigt ein ganz frischer Test. Am 7. September 2026 berichtete [Reifenpresse.de](https://reifenpresse.de/2026/09/07/wahrhaft-herausragender-winterreifen-leistet-sich-ausrutscher-auf-schnee/) über den diesjährigen Winterreifentest der britischen Zeitschrift **Auto Express** – nach Angaben des Fachdienstes ist „heuer in Europa bisher noch kein anderer Winterreifentest erschienen". Getestet wurden **elf Reifen in der Größe 205/55 R16**, darunter neben Reifen des Marktestablishments auch ein Budgetreifen. Zum Feld heißt es, es sei „überaus dicht gedrängt". Vorn lag laut Reifenpresse einmal mehr der **Continental WinterContact TS 870**, „dicht bedrängt von Pirellis brandneuem Cinturato Winter 3".

Die Testgröße ist kein Zufall: 205/55 R16 ist die meistgefragte Pkw-Größe überhaupt. In unserem Regal stehen dafür **230 lieferbare Winterreifen von 72 Marken**, von 40,60 € bis 282,60 €, Median 74,75 €. Die Preisverteilung erklärt, warum ein Budgetreifen im Testfeld keine Exotenrolle spielt: **55 Ausführungen liegen unter 60 €**, 138 zwischen 60 und 99 €, nur 37 bei 100 € oder darüber. Der Löwenanteil des Angebots spielt sich also in einem Fenster von rund 40 € Spanne ab – und dort entscheidet nicht der Preis über die Qualität, sondern das, was der Reifen kann.

Das EU-Label fällt in dieser Größe allerdings ernüchternd aus: Bei der Nasshaftung erreichen nur **sechs Ausführungen die Klasse A**, 110 liegen bei B, 90 bei C und 24 bei D oder schlechter. Bei der Kraftstoffeffizienz sieht es noch magerer aus – keine einzige Ausführung schafft A, sechs erreichen B, 142 liegen bei C, 82 bei D oder E. Wer hier ohne Blick aufs Label kauft, greift statistisch mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Mittelfeld. Achten Sie außerdem auf die Kennung: 103 der 230 Ausführungen sind 91H, weitere 43 sind 94H – wer den falschen Last- oder Geschwindigkeitsindex bestellt, hat trotz passender Größe den falschen Reifen.

Beide Reifen von der Testspitze sind bei uns in genau dieser Größe verfügbar: der [Continental WinterContact TS 870 205/55 R16 91T](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/continental-wintercontact-ts-870-205-55-r16-91t-119651) für 95,01 € und der [Pirelli Cinturato Winter 3 205/55 R16 94H](https://www.reifentiefpreis.de/artikel/pirelli-cinturato-winter-3-205-55-r16-94h-157502) für 90,35 € (Preise vom 7. September 2026), beide mit Nasshaftung B. Mehr zum Testsieger lesen Sie im Porträt des [Continental WinterContact TS 870](https://www.reifentiefpreis.de/blog/continental-wintercontact-ts870); alle Angebote der Größe listet die Seite [205/55 R16](https://www.reifentiefpreis.de/reifen/groesse/205-55-r16). Wer beim Preis Luft sucht, findet in unserem Beitrag zu [Zweitmarken im Winterreifenregal](https://www.reifentiefpreis.de/blog/zweitmarken-winterreifen-preis) die günstigeren, technisch aber oft verwandten Alternativen.

## Schneeketten: die legale Ausnahme für den Extremfall

Bleibt der Fall, für den Spikes eigentlich gedacht sind – die vereiste Bergstraße. Dafür gibt es in Deutschland ein zugelassenes Mittel, und es steht direkt neben dem Spike-Verbot im Gesetz: die Schneekette. § 37 Absatz 2 StVZO erlaubt sie ausdrücklich, sofern sie die Fahrbahn nicht beschädigen kann, verlangt kurze Kettenglieder und fordert, dass die Kette die Lauffläche so umspannt, „dass bei jeder Stellung des Rades ein Teil der Kette die ebene Fahrbahn berührt".

Ketten sind damit das genaue Gegenstück zu Spikes: Sie wirken auf Schnee und Eis noch stärker, richten aber keinen Dauerschaden an, weil man sie nur auf der geschlossenen Schneedecke aufzieht und danach wieder abnimmt. Wo eine ausgeschilderte Schneekettenpflicht gilt, sind sie ohnehin vorgeschrieben – und dann ersetzt auch der beste Winterreifen sie nicht. Wie Sie die passende Kettengröße finden, sie richtig montieren und welche Tempolimits mit Ketten gelten, erklärt der [Ratgeber zu Schneeketten](https://www.reifentiefpreis.de/blog/schneeketten-vorschriften-montage).

Unterm Strich ergibt das für deutsche Verhältnisse eine klare Reihenfolge: gute Winterreifen mit Alpine-Symbol als Basis, Schneeketten im Gepäck für die Alpenfahrt – und Spikes als das, was sie hier sind: rechtlich ausgeschlossen und technisch entbehrlich. Passende Winterreifen für Ihre Größe finden Sie in unserem Shop.

## Häufige Fragen

### Darf ich mit einem im Ausland zugelassenen Auto mit Spikes nach Deutschland einreisen?

Nein, abgesehen von der Durchfahrt am Kleinen Deutschen Eck. Das Verbot knüpft an die Nutzung auf deutschen Straßen an, nicht an das Kennzeichen – es gilt für ausländische Fahrzeuge genauso wie für deutsche. Wer aus Österreich, der Schweiz oder Skandinavien mit gesetzten Stiften kommt und weiter ins Bundesgebiet will, muss die Räder wechseln.

### Sind Spikereifen am Fahrrad erlaubt?

Fahrrad-Spikereifen sind rechtlich nicht eindeutig geregelt. Ihre Stifte sind so fein und die Radlasten so gering, dass eine Fahrbahnbeschädigung im Sinne von § 36 StVZO kaum in Betracht kommt; verbreitet werden sie deshalb als zulässig angesehen. Eine ausdrückliche bundesweite Erlaubnis für den Straßenverkehr gibt es aber nicht – im Zweifel vorab informieren.

### Darf ich einen bespikebaren Reifen ohne Stifte fahren?

Ja. Verboten ist der Betrieb mit gesetzten Stiften, nicht der Reifen als solcher. Ein bespikebares Modell ohne montierte Spikes ist ein gewöhnlicher Winterreifen und darf gefahren werden, sofern er das Alpine-Symbol trägt. Selbst nachrüsten dürfen Sie die Stifte für den deutschen Straßenverkehr allerdings nicht.


Quelle: https://www.reifentiefpreis.de/blog/spikereifen-erlaubt-deutschland
