„… Für den Verbraucher hat sich demnach eigentlich nichts geändert. Möchte er einen anderen Reifen fahren als in den Papieren eingetragen, muss er sich beim Motorrad- oder Reifenfachhandel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. … “ Aufwendige Tests geben den Kunden Sicherheit Für erhebliche Verunsicherung bei Motorradfahrern sowie bei Fahrzeug- und Reifenherstellern hat eine Änderung der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gesorgt....