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Reifengrößen & Kennzeichnung – Ratgeber im Magazin

Abrollumfang: Warum die neue Reifengröße denselben Umfang haben muss

· 7 Min. Lesezeit
PKW-Reifen auf Alufelge steht mit einem Zollstock auf dem Werkstattboden (KI-generiert, OpenAI)
PKW-Reifen auf Alufelge steht mit einem Zollstock auf dem Werkstattboden (KI-generiert, OpenAI)

Größere Felgen, breitere Reifen oder ein flacherer Querschnitt: Beim Reifenkauf gibt es oft mehr Spielraum, als viele vermuten. Ob eine andere Größe überhaupt in Frage kommt, entscheidet aber vor allem eine Zahl — der Abrollumfang. Fast jeder Reifenratgeber fordert, dass er „gleich bleiben" muss. Was das genau bedeutet, warum Ihr Tacho davon abhängt und wie Sie den Umfang selbst überschlagen, erklären wir hier Schritt für Schritt.

Was der Abrollumfang ist – und wie Sie ihn berechnen

Der Abrollumfang ist die Strecke, die ein Reifen bei einer vollständigen Umdrehung auf der Straße zurücklegt. Bei jeder Radumdrehung „misst" das Fahrzeug damit ein Stück Weg — aus der Zahl der Umdrehungen errechnet die Elektronik anschließend Geschwindigkeit und gefahrene Kilometer. Der Umfang ist also nicht nur eine technische Kennzahl, sondern die Grundlage für fast alles, was Ihr Auto über Tempo und Strecke „weiß".

Überschlagen können Sie ihn direkt aus der Reifengröße. Aus dem Felgendurchmesser in Zoll (mal 25,4 für Millimeter) und der doppelten Flankenhöhe ergibt sich der Reifendurchmesser, multipliziert mit der Kreiszahl Pi der Umfang. Ein Beispiel für die gefragte Größe 205/55 R16: Die Felge misst 16 Zoll, also 406,4 mm. Die Flankenhöhe beträgt 55 Prozent von 205 mm, das sind rund 113 mm — oben und unten zusammen also 226 mm. Der Reifendurchmesser liegt damit bei etwa 632 mm, der Abrollumfang bei rund 1.985 mm, also gut 198 Zentimetern.

Dieser errechnete Wert ist ein theoretischer Umfang. Auf der Straße ist der tatsächliche, dynamische Abrollumfang ein paar Prozent kleiner, weil sich der belastete Reifen unten leicht abplattet. Die Hersteller geben deshalb für jede Größe einen genormten Abrollumfang an. Für den Vergleich zweier Größen reicht die einfache Überschlagsrechnung aber völlig aus — es kommt auf den Unterschied an, nicht auf die letzte Nachkommastelle.

Warum der Abrollumfang beim Reifenwechsel gleich bleiben muss

Ihr Fahrzeug zählt permanent die Radumdrehungen und rechnet sie in Tempo und Strecke um — geeicht ist diese Rechnung auf den Abrollumfang der ursprünglich zugelassenen Bereifung. Ändert sich der Umfang, stimmt die ganze Kalkulation nicht mehr. Betroffen ist zuerst der Tacho, aber längst nicht nur er.

Auch der Kilometerzähler läuft dann falsch — was bei Leasingrückgaben, Garantiegrenzen oder dem Wiederverkaufswert durchaus eine Rolle spielt. Wichtiger noch: Sicherheitssysteme wie ABS und ESP vergleichen die Drehzahlen der einzelnen Räder miteinander. Laut ADAC müssen alle Reifen denselben Abrollumfang haben, damit ABS, ESP und Tacho korrekt arbeiten. Weichen die Umfänge ab, bewertet die Elektronik Raddrehzahlen falsch und kann im Grenzbereich unpassend eingreifen. Ähnliches gilt für Abstandsregeltempomat und Navigation, die ebenfalls auf die Wegstrecke angewiesen sind. Der gleiche Abrollumfang ist deshalb keine Formsache, sondern die Voraussetzung dafür, dass Anzeigen und Assistenten weiter zuverlässig funktionieren.

Besonders empfindlich reagieren Allradfahrzeuge: Laufen an den Achsen unterschiedlich große Umfänge — etwa weil ein neuer Reifen mit einem stark abgefahrenen kombiniert wird —, muss das Mittendifferenzial die dauernde Drehzahldifferenz ausgleichen, was es über die Zeit beschädigen kann. Daraus folgt eine eiserne Werkstattregel: Auf eine Achse gehören immer Reifen mit gleichem Abrollumfang, und bei Allradlern sollten alle vier Räder möglichst ähnlich abgefahren sein. Aus demselben Grund montiert man einen einzelnen Ersatzreifen nie allein auf eine Achse, wenn der Partnerreifen schon deutlich heruntergefahren ist.

Die Tacho-Regel: Warum ein zu großer Reifen zum Problem wird

Für die Tachoanzeige gibt es eine klare gesetzliche Grenze: Der Tacho darf nie weniger anzeigen als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Festgelegt ist das in Paragraf 57 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, europäisch geht die Vorgabe auf die Richtlinie 75/443/EWG zurück. Nach oben ist dagegen Spielraum: Bei Fahrzeugen ab 1991 darf der Tacho bis zu zehn Prozent plus vier Kilometer pro Stunde mehr anzeigen. Bei echten 100 km/h sind also bis zu 114 km/h auf dem Ziffernblatt erlaubt (Quelle: AUTO ZEITUNG).

Genau hier kommt der Abrollumfang ins Spiel. Ein kleinerer Umfang bedeutet mehr Umdrehungen pro Kilometer — der Tacho eilt dann etwas vor. Das ist zwar ungenauer, aber rechtlich unbedenklich, weil er ja eher zu viel als zu wenig zeigt. Ein größerer Umfang dreht die Sache um: weniger Umdrehungen pro Kilometer, der Tacho geht nach und zeigt zu wenig an — und unterschreitet damit die reale Geschwindigkeit. Deshalb ist der Wechsel auf eine „zu große" Dimension die kritische Richtung, nicht die auf eine kleinere. Als praktische Marke gilt: Der TÜV toleriert rund zwei Prozent Abweichung zur Ursprungsgröße (Quelle: AUTO ZEITUNG). Wer darüber hinausgeht, riskiert eine Tachoanzeige, die im Zweifel gegen ihn spricht.

So bleibt der Umfang trotz anderer Größe erhalten

Der Trick, den Abrollumfang trotz optischer Änderung zu halten, steckt im Zusammenspiel von Breite, Querschnitt und Felgengröße: Wird die Felge größer und der Reifen breiter, muss der Querschnitt flacher werden — und der Umfang bleibt fast identisch. Genau das steckt hinter dem Begriff Plus-Sizing. Ein klassisches Beispiel sind diese drei rechnerisch nahezu gleich großen Dimensionen:

  • 195/65 R15 — Abrollumfang rund 199,3 cm
  • 205/55 R16 — Abrollumfang rund 198,5 cm
  • 225/45 R17 — Abrollumfang rund 199,3 cm

Obwohl Reifenbreite und Felgendurchmesser deutlich wachsen, liegen alle drei innerhalb eines halben Prozents beieinander. Deshalb tauchen solche Staffeln häufig gemeinsam als zugelassene Größen im Fahrzeugschein auf. Das Gegenbeispiel zeigt, wie schnell es kippt, wenn man nur die Höhe ändert: 205/55 R16 (rund 198,5 cm) gegen 205/60 R16 (rund 205,0 cm) bedeutet über sechs Zentimeter mehr Umfang, also etwa drei Prozent — deutlich über der Zwei-Prozent-Marke, der Tacho würde spürbar nachgehen. Wer die passende Ausweichgröße sucht, findet die Systematik im ausführlichen Ratgeber zum Wechsel auf größere Felgen.

Welche Größen wirklich erlaubt sind

Rechner und Formel zeigen, welche Größe technisch passen würde — nicht, welche zulässig ist. Verbindlich sind allein die Papiere Ihres Fahrzeugs:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1: In den Feldern 15.1 und 15.2 steht die eingetragene Reifengröße.
  • CoC-Papier oder Datenblatt: Hier führt der Hersteller weitere freigegebene Dimensionen auf.
  • Reifenfreigabe des Fahrzeugherstellers: ergänzt die zugelassenen Größen für Ihr Modell.

Der entscheidende Punkt: Der Hersteller hat diese Größen genau so ausgewählt, dass der Abrollumfang in der zulässigen Toleranz bleibt. Eine Dimension, die rechnerisch gut aussieht, aber nicht freigegeben ist, dürfen Sie nicht einfach montieren — dafür bräuchten Sie eine Einzelabnahme und Eintragung. Wie Sie die erlaubten Größen aus den Papieren herauslesen, erklärt der Ratgeber zugelassene Reifengrößen im Fahrzeugschein; was die Zahlen auf der Flanke selbst bedeuten, steht im Beitrag Reifengröße richtig ablesen. Steht Ihre Größe fest, finden Sie im Shop die passende Auswahl — etwa in der gefragten Dimension 205/55 R16 mit Modellen wie dem Barum Bravuris 6 205/55 R16 91V oder dem Toyo Proxes Comfort 205/55 R16 91V.

Kleine Umfangsänderungen im Alltag – und wann sie egal sind

Der Abrollumfang schwankt sogar ohne Größenwechsel ein wenig, und das ist völlig normal. Ein abgefahrenes Profil verkleinert ihn minimal: Rund drei Millimeter weniger Profiltiefe entsprechen etwa einem Prozent kleinerem Umfang (Quelle: Bußgeldkatalog) — der Tacho eilt dann geringfügig stärker vor. Auch der Luftdruck spielt mit: Zu wenig Luft lässt den Reifen stärker abplatten und den Umfang leicht schrumpfen. Das ist einer von vielen guten Gründen, den richtigen Reifendruck zu halten. Und schließlich baut nicht jedes Reifenmodell exakt gleich hoch — beim Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen oder zwischen zwei Fabrikaten kann die Bauhöhe minimal abweichen. Bewusst ganz anders gebaut ist dagegen das Not- oder Sparrad: Sein kleinerer Durchmesser ergibt einen deutlich geringeren Abrollumfang als die serienmäßigen Räder. Genau deshalb sind damit nur kurze Strecken und höchstens 80 km/h erlaubt — am schneller drehenden Notrad erkennt die Elektronik, dass hier kein vollwertiger Reifen läuft.

All diese Effekte bewegen sich im Zehntel- bis Ein-Prozent-Bereich und zeigen fast immer in die unkritische Richtung, in der der Tacho eher vor- als nachgeht. Sie sind kein Grund zur Sorge — erklären aber, warum die Tachoanzeige nie exakt der GPS-Geschwindigkeit entspricht und warum eine breitere oder schmalere Reifenbreite am Ende trotzdem sicher gefahren werden kann, solange die Größe freigegeben ist.

Häufige Fragen

Darf ich Reifen mit einem anderen Abrollumfang montieren?

Nur, wenn die Größe in Ihrer Zulassungsbescheinigung oder in der Reifenfreigabe steht — dann hat der Hersteller den Umfang bereits geprüft. Ein freier Wechsel auf eine nicht freigegebene Dimension ist nicht zulässig und kann im Extremfall die Betriebserlaubnis kosten.

Wie viel darf der Abrollumfang abweichen?

Eine feste gesetzliche Prozentzahl gibt es nicht. Als Faustregel toleriert der TÜV rund zwei Prozent Unterschied zur Seriengröße. Wichtiger als jede Zahl ist die Grundregel: Der Tacho darf nie weniger anzeigen als tatsächlich gefahren.

Muss ich nach dem Reifenwechsel den Tacho neu einstellen lassen?

Bei einer freigegebenen Größe nicht — die Abweichung bleibt innerhalb der Toleranz. Erst bei größeren Umbauten mit eingetragenen Sonderrädern prüft die Werkstatt die Tachoanzeige und passt sie bei Bedarf an.

Schlagwörter: Abrollumfang Reifengröße Tacho Plus-Sizing Reifenwechsel

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