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Reifengrößen & Kennzeichnung – Ratgeber im Magazin

Welche Reifengröße ist für mein Auto zugelassen? Fahrzeugschein, CoC und Reifenfreigaben lesen

· 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 27.07.2026
Hände halten eine aufgeschlagene Fahrzeug-Dokumentenmappe neben einem Pkw-Reifen auf einer Alufelge in einer Werkstatt (KI-generiert, OpenAI)
Hände halten eine aufgeschlagene Fahrzeug-Dokumentenmappe neben einem Pkw-Reifen auf einer Alufelge in einer Werkstatt (KI-generiert, OpenAI)

Wenn ein neuer Satz Reifen ansteht, taucht schnell die wichtigste Frage auf: Welche Reifengröße darf ich überhaupt fahren? Die gute Nachricht ist, dass Sie die Antwort nicht raten müssen – sie steht schwarz auf weiß in Ihren Fahrzeugpapieren. Wer weiß, wo er nachschauen muss, kauft sicher die passende Größe, vermeidet teure Fehlkäufe und bleibt auf der rechtlich sicheren Seite. In diesem Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt, wo die zugelassenen Größen stehen, was Last- und Geschwindigkeitsindex damit zu tun haben und wann eine abweichende Größe eingetragen werden muss.

Wo die zugelassenen Reifengrößen stehen

Welche Reifen Ihr Auto fahren darf, legt der Fahrzeughersteller im Rahmen der Typgenehmigung fest. Diese Angaben finden Sie in zwei Dokumenten: in der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem früheren Fahrzeugschein) und im CoC-Dokument. Beide gehören zu den Fahrzeugunterlagen, wie auch der ADAC erläutert.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Felder 15.1 bis 15.3)

Die für Ihr Fahrzeug eingetragene Bereifung steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I in den Feldern 15.1, 15.2 und 15.3. Dort ist jeweils eine vollständige Reifengröße samt Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitskennung hinterlegt, zum Beispiel 205/55 R16 91V.

Wichtig zu wissen: Im Schein ist in der Regel nur eine Größenkombination eingetragen – meist die, mit der das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Sind für Vorder- und Hinterachse unterschiedliche Dimensionen vorgesehen (etwa bei vielen Sportwagen), unterscheiden sich die Angaben in den Feldern entsprechend. Diese eine Größe ist immer erlaubt – sie ist aber nicht zwingend die einzige, die Sie fahren dürfen.

Im CoC-Dokument: oft mehr erlaubte Größen

Hier kommt das zweite Dokument ins Spiel. Die CoC-Bescheinigung (Certificate of Conformity, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung) listet häufig mehrere zulässige Reifengrößen auf. Schauen Sie dort unter Ziffer „32. Bereifung der Räder" und ergänzend unter Ziffer „50. Bemerkungen". Stehen dort weitere Dimensionen, dürfen Sie diese ohne zusätzliche Eintragung montieren.

Das CoC haben viele Autobesitzer nicht griffbereit. Es gehört aber zu den Fahrzeugunterlagen und lässt sich beim Markenhändler oder Hersteller anfordern. Der Aufwand lohnt sich, denn so erfahren Sie verbindlich, welche Alternativgrößen für genau Ihr Modell freigegeben sind – ohne den Umweg über eine Prüfstelle.

Dass die CoC-Bescheinigung so wichtig ist, hat einen einfachen Grund: Seit die Zulassungsbescheinigung Teil I zum 1. Oktober 2005 den alten Fahrzeugschein abgelöst hat, ist dort in der Regel nur noch die Auslieferungsgröße vermerkt. Die vollständige Liste der ab Werk freigegebenen Dimensionen führt deshalb das CoC. Eine früher teils übliche Bindung an ein bestimmtes Reifenfabrikat gibt es für gängige Serienfahrzeuge heute nicht mehr – rechtlich zählen die Größe und ihre Kennzahlen, nicht die Marke. Ist das Dokument nicht auffindbar, stellt der Fahrzeughersteller gegen Gebühr eine Zweitschrift aus; alternativ bestätigt eine amtlich anerkannte Prüfstelle die für Ihr Fahrzeug zulässigen Größen per Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Eine knappe Faustregel: Eine vom Schein abweichende Größe dürfen Sie nur dann einfach montieren, wenn Sie diese Variante in Ihren CoC-Papieren wiederfinden. Steht sie dort nicht, ist eine Eintragung nötig (mehr dazu weiter unten).

Reifenfreigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Neben Schein und CoC begegnet einem oft der Begriff Reifenfreigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung. Damit bestätigt ein Fahrzeug- oder Reifenhersteller, dass eine bestimmte Reifengröße oder ein bestimmtes Modell für ein bestimmtes Fahrzeug geeignet ist. Solche Dokumente können bei der Auswahl helfen und Sicherheit geben.

Rechtlich entscheidend bleibt jedoch, dass die montierte Größe durch Ihre Fahrzeugpapiere (Schein oder CoC) abgedeckt ist oder über ein Gutachten plus Eintragung legalisiert wurde. Eine Reifenfreigabe ersetzt die Eintragung nicht automatisch – sie ist ein Nachweis, kein Freibrief. Im Zweifel fragen Sie vor dem Kauf bei einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ) nach, was für Ihre Wunschgröße gilt.

Verwandt damit sind die Erstausrüstungskennungen, die manche Hersteller auf die Reifenflanke prägen – etwa MO (Mercedes-Benz), * (BMW), AO (Audi) oder N0/N1 (Porsche). Sie zeigen an, dass der Reifen speziell auf das jeweilige Modell abgestimmt wurde. Rechtlich vorgeschrieben sind solche Reifen jedoch nicht: Sie dürfen auch ein Modell ohne OE-Kennung montieren, solange Größe, Last- und Geschwindigkeitsindex passen und die Dimension durch Ihre Papiere gedeckt ist.

Diese Bedingungen muss jede zugelassene Größe erfüllen

Selbst wenn eine Größe grundsätzlich passt, müssen zwei Kennwerte stimmen – sonst ist der Reifen nicht zulässig.

Tragfähigkeit: der Lastindex (LI)

Der Lastindex gibt an, wie viel Last ein Reifen tragen darf. Die montierten Reifen müssen mindestens den im Fahrzeugschein geforderten Lastindex erreichen. Höhere Werte sind erlaubt, niedrigere nicht. Fordert der Schein zum Beispiel einen LI von 91 (615 kg pro Reifen), ist ein Reifen mit 94 (670 kg) zulässig, ein Reifen mit 89 dagegen nicht.

Gerade schwere Fahrzeuge fordern hohe Lastindizes: voll beladene Kombis und Vans, viele SUV und vor allem Elektroautos mit schwerem Akku brauchen häufig verstärkte Reifen mit der Kennung XL (Extra Load bzw. Reinforced). Sie tragen dank stabilerer Karkasse bei gleicher Größe mehr Gewicht, verlangen dafür aber einen etwas höheren Fülldruck. Welchen Lastindex Ihr Fahrzeug mindestens braucht, gibt der Schein vor – unterschreiten dürfen Sie ihn nie. Was hinter der Kennung steckt und wann sie sogar vorgeschrieben ist, erklärt unser Ratgeber zu verstärkten XL-Reifen.

Geschwindigkeit: der Geschwindigkeitsindex (SI)

Der Geschwindigkeitsindex legt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens fest, ausgedrückt durch einen Buchstaben (etwa H = 210 km/h, V = 240 km/h). Auch hier gilt: Sie dürfen keinen Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex montieren, als der Schein vorgibt. Ein höherer Index ist immer erlaubt. Eine Übersicht aller Kennungen finden Sie in der Reifenkennzeichnung des ADAC.

Eine wichtige Ausnahme betrifft Winterreifen: Liegt deren Geschwindigkeitsindex unter dem geforderten Wert, ist das zulässig, wenn ein gut sichtbarer Hinweis auf die niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist (§ 36 StVZO). Die meisten Werkstätten kleben diesen Aufkleber beim Räderwechsel von selbst ins Cockpit.

Wie Sie diese Werte an der Reifenflanke ablesen, erklären wir ausführlich im Beitrag Reifengröße ablesen und im Detail-Ratgeber zu Last- und Geschwindigkeitsindex.

Abrollumfang, Außenmaße und Run-Flat

Wer auf eine andere Dimension wechselt – etwa eine breitere oder flachere Größe auf größeren Felgen – muss zusätzlich auf den Abrollumfang achten. Weicht er zu stark ab, zeigt der Tacho falsch (er darf nie weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen), und im schlimmsten Fall schleift der Reifen am Radkasten. Welche Alternativgrößen beim „Plus-Sizing" rechnerisch passen und was dabei zu beachten ist, lesen Sie im Beitrag Größere Felgen montieren.

Ein Sonderfall sind Run-Flat-Reifen: Ist ein Fahrzeug ab Werk auf Notlaufreifen ausgelegt, empfiehlt es sich, auch beim Ersatz bei Run-Flat zu bleiben – selbst wenn im Schein eine Standarddimension steht. Wie Notlaufreifen technisch funktionieren und worauf Sie beim Ersatz achten, lesen Sie im Ratgeber zu Runflat-Reifen im Detail.

Auch das Kombinieren unterschiedlicher Reifen hat klare Grenzen: Innerhalb einer Achse müssen die Reifen in Größe und Bauart übereinstimmen, und Radial- mit Diagonalreifen zu mischen ist verboten (§ 36 StVZO). Unterschiedliche Fabrikate oder Profile an Vorder- und Hinterachse sind dagegen zulässig – aus Fahrsicherheitsgründen aber nur selten ratsam. Welche Kombinationen erlaubt sind und welche nicht, klärt unser Ratgeber zur Mischbereifung am Fahrzeug.

Abweichende Größe fahren: wann erlaubt, wann eintragen?

Fassen wir zusammen, wann Sie was dürfen:

  • Ohne Eintragung erlaubt: Größen, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im CoC-Dokument aufgeführt sind – vorausgesetzt, Last- und Geschwindigkeitsindex stimmen.
  • Eintragung nötig: Größen, die in keinem der beiden Dokumente stehen. Dann brauchen Sie ein Teilegutachten, eine ABE oder eine Einzelabnahme bei einer Prüfstelle und müssen die Änderung anschließend bei der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lassen.

Montieren Sie eine nicht abgedeckte Größe einfach so, riskieren Sie das Erlöschen der Betriebserlaubnis, ein Bußgeld und Ärger mit der Versicherung im Schadensfall. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen, und mit erloschener Betriebserlaubnis ist im Ernstfall sogar der Haftpflichtschutz gefährdet. Hinzu kommt die Hauptuntersuchung: Eine nicht durch die Papiere abgedeckte Reifengröße ist ein klassischer HU-Mangel, denn Reifen zählen zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen, die der Sachverständige besonders genau kontrolliert. Womit Sie sonst noch durch den TÜV fallen können, lesen Sie im Ratgeber zu Reifen bei der Hauptuntersuchung. Der kleine Aufwand, vorher in die Papiere zu schauen, schützt Sie also vor großem Ärger. Wie eine Eintragung abläuft und was sie kostet, beschreiben wir am Beispiel von Felgen im Beitrag Felgen eintragen lassen; für die generellen Spielregeln rund um Reifen und Recht lohnt der Blick in Reifen und Gesetz.

So finden Sie schnell passende Reifen in Ihrer Größe

Sobald Sie Ihre zulässige Größe kennen – sagen wir die verbreitete Dimension 205/55 R16 –, geht die Reifensuche einfach: Geben Sie die Größe in unsere Reifensuche ein, und Sie sehen alle lieferbaren Modelle. Achten Sie in der Trefferliste auf Lastindex und Geschwindigkeitskennung, damit der Reifen die Vorgaben Ihres Fahrzeugs erfüllt.

Drei lieferbare Beispiele in 205/55 R16 zeigen, wie sich die Kennzahlen unterscheiden:

Welche dieser Kennungen für Ihr Auto passt, entscheidet allein der Eintrag in Ihren Papieren. Eine Übersicht aller Modelle finden Sie in der Kategorie PKW-Sommerreifen und in der PKW-Reifenübersicht.

Häufige Fragen

Wo finde ich meine Reifengröße im Fahrzeugschein?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen die zugelassenen Reifengrößen in den Feldern 15.1, 15.2 und 15.3. Dort ist jeweils eine komplette Größe inklusive Last- und Geschwindigkeitsindex angegeben, etwa 205/55 R16 91V.

Darf ich eine breitere oder größere Reifengröße montieren?

Nur, wenn die gewünschte Größe in Ihrer Zulassungsbescheinigung oder im CoC-Dokument aufgeführt ist und Last- sowie Geschwindigkeitsindex mindestens den Vorgaben entsprechen. Steht die Größe nicht in den Papieren, ist eine Eintragung über ein Gutachten oder eine Einzelabnahme nötig.

Gilt der niedrigere Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen?

Ja. Winterreifen dürfen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als im Schein gefordert haben, sofern ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die dann zulässige Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist (§ 36 StVZO).

Fazit

Welche Reifengröße für Ihr Auto zugelassen ist, müssen Sie nicht raten: Die Felder 15.1 bis 15.3 der Zulassungsbescheinigung und das CoC-Dokument geben verbindlich Auskunft. Achten Sie zusätzlich darauf, dass Last- und Geschwindigkeitsindex mindestens den Vorgaben entsprechen, und prüfen Sie bei abweichenden Wunschgrößen rechtzeitig, ob eine Eintragung nötig ist. Wer vor dem Kauf einen Blick in die Papiere wirft, fährt sicher, legal – und kauft garantiert die richtige Größe.

Schlagwörter: Reifengröße Fahrzeugschein CoC-Dokument Reifenfreigabe Zulassung Reifenrecht

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