Schlagloch oder Bordstein erwischt? So schützen Sie Reifen und Felgen – und wer den Schaden zahlt
Ein dumpfer Schlag, ein kurzes Rucken am Lenkrad – und schon ist es passiert: Sie sind in ein Schlagloch gefahren oder mit dem Rad gegen einen Bordstein gestoßen. Besonders im Frühjahr, wenn Frost und Tauwetter den Asphalt aufgebrochen haben, sind solche Stöße keine Seltenheit. Reifen und Felgen sind dabei die ersten Bauteile, die den Schlag abbekommen – sie liegen zwischen Fahrbahn und Fahrwerk und haben keine Ausweichmöglichkeit.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Schlaglöcher und Bordsteine möglichst schonend überfahren, welche Schäden ein harter Aufprall anrichten kann und was Sie unmittelbar danach prüfen sollten. Vor allem aber klären wir die Frage, um die es am Ende immer geht: Wer kommt für den Schaden auf? Die ehrliche Antwort vorweg – meistens Sie selbst. Warum das so ist, gegen wen sich ein Anspruch überhaupt richten müsste und ab welcher Schadenshöhe sich der Aufwand rechnet, steht weiter unten. Wir haben dafür die einschlägigen Vorschriften nachgeschlagen und den Schaden gegen unsere eigenen, aktuellen Reifenpreise gerechnet.
So überfahren Sie Schlaglöcher und Bordsteine schonend
Ganz vermeiden lassen sich Fahrbahnschäden nie, aber mit der richtigen Fahrweise senken Sie das Risiko deutlich:
- Tempo raus, Blick nach vorn. Wer vorausschauend fährt und genügend Abstand hält, erkennt Schlaglöcher früh und kann ihnen ausweichen oder rechtzeitig abbremsen. Reduzieren Sie das Tempo, bevor Sie das Hindernis erreichen.
- Nicht im Loch bremsen. Bremsen Sie nicht genau im Moment des Aufpralls. Beim Bremsen taucht das Auto vorn ein und presst das Rad mit voller Wucht in die Kante – das erhöht die Schlaggefahr. Besser: vor dem Loch verzögern, im Loch vom Bremspedal gehen, Lenkrad mit beiden Händen ruhig halten.
- Bordsteine im rechten Winkel und im Schritttempo. Müssen Sie einen Bordstein überfahren, fahren Sie möglichst gerade (im rechten Winkel) und langsam an. Nutzen Sie abgesenkte Bordsteine. Schräges Anschrammen ist der Klassiker für Felgen- und Flankenschäden.
- Richtiger Luftdruck schützt mit. Ein zu niedriger Reifendruck lässt die Flanke beim Aufprall durchschlagen – bis hin zum sogenannten Quetschplatten, bei dem der Reifen zwischen Hindernis und Felgenhorn eingeklemmt wird. Halten Sie den vom Hersteller vorgegebenen Druck ein. Wie Sie ihn finden und einstellen, lesen Sie in unserem Ratgeber Richtiger Reifendruck.
Ein wirksamer baulicher Schutz für Ihre Leichtmetallfelgen ist die Felgenschutzrippe: eine verstärkte Gummilippe, die an der Reifenflanke leicht über das Felgenhorn hinausragt und beim Entlangschrammen am Bordstein zum ersten Kontaktpunkt wird. Je nach Hersteller ist sie mit Kürzeln wie FR, MFS oder FP auf der Seitenwand gekennzeichnet; woran Sie diese Kennzeichnungen erkennen und was sie wirklich leisten, haben wir im ausführlichen Ratgeber zur Felgenschutzrippe zusammengestellt. Einen Aufprall ins Schlagloch verhindert sie nicht, aber gegen Kratzer durch leichten Bordsteinkontakt leistet sie gute Dienste. Wer viel in engen Innenstädten mit hohen Bordsteinkanten unterwegs ist, sollte beim nächsten Reifenkauf gezielt darauf achten – der Aufpreis ist meist gering, der Ärger über eine zerkratzte Felge dagegen dauerhaft.
Welche Schäden ein harter Schlag anrichten kann
Ein Aufprall kann gleich mehrere Bauteile treffen – manche Schäden sieht man sofort, andere zeigen sich erst nach Wochen:
- Reifen: Beule und Cordbruch. Trifft der Reifen frontal oder schräg auf eine Kante, können die tragenden Gewebefäden (Karkasse) in der Flanke reißen. Nach außen wird das als Beule sichtbar. Dahinter steckt ein struktureller Schaden, der bei hohem Tempo zum plötzlichen Luftverlust und Kontrollverlust führen kann (Quelle: Michelin). Eine beschädigte Flanke lässt sich nicht reparieren – der Reifen muss ersetzt werden. Wie Sie eine gefährliche Beule von einer harmlosen Einschnürung unterscheiden, erklärt unser Beitrag Reifenbeule, Risse und Schnitte.
- Felge: Höhenschlag, Verformung, Riss. Die Felge kann sich verziehen (Höhenschlag), das Felgenhorn kann verbogen werden, im schlimmsten Fall reißt das Material. Eine verformte Felge wird undicht oder dreht sich nicht mehr rund. Was sich noch reparieren lässt und wann die Felge in den Schrott muss, lesen Sie unter Felge beschädigt.
- Fahrwerk: Spur, Sturz und mehr. Ein heftiger Schlag kann die Achsgeometrie verstellen und Radlager, Stoßdämpfer oder Lenkgestänge in Mitleidenschaft ziehen. Typische Folgen: das Auto zieht zur Seite, der Reifen nutzt sich einseitig ab. Hier hilft eine Achsvermessung.
Laut ADAC sind nach einem Schlagloch genau diese drei Bereiche – Reifen, Felgen und Fahrwerk – am häufigsten betroffen. Wichtig für die spätere Kostenfrage: Der Reifen ist dabei fast immer der billigste der drei Posten. Teuer wird es, wenn die Felge mitgeht oder das Fahrwerk vermessen und gerichtet werden muss. Genau an dieser Schwelle entscheidet sich, ob sich der Aufwand mit Versicherung oder Behörde überhaupt lohnt.
Direkt nach dem Aufprall: die ersten zehn Minuten
Halten Sie nach einem harten Schlag an, sobald Sie einen sicheren Platz gefunden haben, und kontrollieren Sie:
- Sichtprüfung am Rad: Wölbt sich eine Beule aus der Flanke? Sind Risse, Schnitte oder eine eingedrückte Felgenkante zu sehen? Verliert der Reifen hörbar Luft? Prüfen Sie beide Räder einer Seite – häufig erwischt es Vorder- und Hinterrad nacheinander.
- Beim Weiterfahren auf Warnsignale achten: Vibrationen oder ein flatterndes Lenkrad deuten auf eine verformte Felge oder Unwucht hin. Zieht das Auto zur Seite oder treten ungewöhnliche Geräusche auf, ist das ein Alarmzeichen – suchen Sie zeitnah eine Werkstatt auf.
- Luftdruck kontrollieren: Sinkt der Druck, ist der Reifen oder das Ventil beschädigt.
Wichtig: Bei einer sichtbaren Beule oder einem Riss in der Flanke sollten Sie nicht weiterfahren – die Gefahr eines Reifenplatzers ist zu groß. Wechseln Sie auf das Reserve- oder Notrad oder rufen Sie den Pannendienst.
Und noch ein Punkt, den viele in der Aufregung vergessen: Diese ersten Minuten sind zugleich Ihre einzige Gelegenheit, den Vorfall zu dokumentieren. Sobald Sie weitergefahren sind, lässt sich kaum noch beweisen, dass genau dieses Loch genau diesen Schaden verursacht hat. Machen Sie deshalb Fotos, bevor Sie das Rad wechseln – warum das über Erfolg oder Misserfolg entscheidet, steht im übernächsten Abschnitt.
Wer haftet – und gegen wen der Anspruch überhaupt geht
Bleiben echte Schäden – ein zerstörter Reifen, eine gerissene Felge – stellt sich die Frage nach dem Geld. Einen Anspruch auf Schadenersatz haben Sie nur, wenn der für die Straße Verantwortliche seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat (Quelle: ADAC). Der Maßstab hängt dabei von der Straße ab: Auf viel befahrenen Straßen muss die Behörde laut ADAC „mehrmals wöchentlich, unter Umständen sogar täglich" kontrollieren, auf wenig befahrenen Wegen genügt „eine einmalige Kontrollfahrt pro Woche oder alle paar Wochen". Auf einer ruhigen Nebenstraße müssen Sie mit Fahrbahnschäden also schlicht rechnen – dort scheitern Ansprüche am häufigsten.
Zuständig ist nicht, wem die Straße gehört, sondern wer sie unterhält. Für Bundesautobahnen bleibt der Bund Eigentümer und darf sich für die Verwaltung „einer Gesellschaft privaten Rechts" bedienen – das ist die Autobahn GmbH des Bundes (Art. 90 GG). Die übrigen Bundesstraßen verwalten „die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften" im Auftrag des Bundes. Bei Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sind entsprechend Land, Kreis oder Gemeinde Ihr Ansprechpartner. Schreiben Sie an die falsche Stelle, verlieren Sie im schlechtesten Fall Wochen.
Und noch eine Feinheit, die in der Praxis oft für Verwirrung sorgt: Sie nehmen nicht den einzelnen Straßenmeister in Anspruch. Verletzt jemand „in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes" eine Amtspflicht, „so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht" (Art. 34 Satz 1 GG) – die persönliche Haftung aus § 839 BGB wird also auf die Behörde übergeleitet. Ob Ihr Fall nach diesen Amtshaftungsregeln oder nach allgemeinem Deliktsrecht beurteilt wird, hängt davon ab, wie das jeweilige Landesrecht die Straßenverkehrssicherungspflicht ausgestaltet – hoheitlich oder privatrechtlich. Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, denn davon hängt ab, welches Gericht zuständig wäre. Dazu gleich mehr.
Beweislast, Mitverschulden und die Frist, die kaum jemand kennt
Die entscheidende Hürde ist die Beweislast: Sie liegt bei Ihnen. Sie müssen nachweisen, dass genau dieses Schlagloch den Schaden verursacht hat und dass die Behörde ihre Kontroll- und Reparaturpflicht verletzt hat. Sichern Sie deshalb sofort die Beweise: Fotografieren Sie Fahrzeug, Schlagloch und Straße – am besten mit einem Größenvergleich wie einer Wasserflasche neben der Kante –, notieren Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Uhrzeit, halten Sie Namen und Anschriften von Zeugen fest und informieren Sie Polizei sowie Ihre Kfz-Versicherung.
Selbst wenn Ihnen das gelingt, wird oft gekürzt. Hat „bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt", hängen Ersatzpflicht und Ersatzumfang davon ab, „inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist" (§ 254 Abs. 1 BGB). Übersetzt heißt das: War das Loch bei Tageslicht gut sichtbar, stand ein Schild „Straßenschäden", oder waren Sie schneller als erlaubt, wird Ihre Quote gekürzt – bis auf null. Genau deshalb ist die notierte Höchstgeschwindigkeit so wichtig: Sie ist Ihr Beleg dafür, dass Sie eben nicht zu schnell waren.
Frist im Blick behalten: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt aber nicht am Unfalltag, sondern „mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist" und Sie von Schaden und Schuldner erfahren haben (§ 199 Abs. 1 BGB). Ein Schaden vom März 2026 verjährt damit erst mit Ablauf des Jahres 2029 – Sie haben also mehr Zeit, als viele denken, sollten die Beweise aber trotzdem sofort sichern.
Rechnen Sie nach, bevor Sie streiten
Bevor Sie Zeit investieren, lohnt der nüchterne Blick auf die Beträge. Ein einzelner Ersatzreifen ist überraschend günstig: In der meistgefahrenen Größe 205/55 R16 beginnen lieferbare Sommerreifen in unserem Shop bei 36,20 € für den Dynamo STREET-H PRIMA; der Barum Bravuris 6 liegt bei 62,80 €, und selbst ein Premium-Reifen wie der Bridgestone Turanza T005 mit der Label-Bestnote A für Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung kostet 92,10 € (Preise geprüft am 25.08.2026, alle drei lieferbar). Ein kompletter Satz aus vier dieser Premium-Reifen bleibt damit unter 370 €.
Diese Zahlen sind der Maßstab für alles Weitere. Die Kaskoversicherung: Schlaglochschäden am Auto übernimmt laut ADAC „allerdings nur die Vollkaskoversicherung" – die Teilkasko zahlt nicht. Nur wird die Vollkasko meist mit Selbstbeteiligung abgeschlossen; „oft liegt diese bei 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko" (Quelle: ADAC zur Kfz-Versicherungsprämie). Ein einzelner zerstörter Reifen liegt also fast immer unter Ihrer Selbstbeteiligung. Dazu kommt: „Wer einen Schaden meldet und von der Versicherung bezahlen lässt, wird im kommenden Versicherungsjahr zurückgestuft" (Quelle: ADAC zur Schadenfreiheitsklasse) – die Beitragserhöhung zieht sich über Jahre. Für einen reinen Reifenschaden ist die Meldung damit in aller Regel ein Verlustgeschäft.
Der Weg über die Behörde: Hier steckt das eigentliche Kleingedruckte im Gerichtsverfassungsgesetz. Für Ansprüche gegen Beamte „wegen pflichtwidriger Unterlassung von Amtshandlungen" sind die Landgerichte „ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig" (§ 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG). Und dort gilt: „Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen" (§ 78 Abs. 1 ZPO). Wo die Amtshaftung greift, gibt es für einen 60-€-Reifen also kein Amtsgericht, keine Klage ohne Anwalt und kein kleines Verfahren – die Rechtsverfolgung kostet mehr als der Schaden. Schreiben Sie die zuständige Stelle trotzdem an: Viele Kommunen regulieren gut belegte Kleinschäden außergerichtlich, um genau diesen Aufwand zu vermeiden.
Richtig interessant wird die Sache erst, wenn Felge und Fahrwerk mitbetroffen sind. Dann summieren sich Rad, Achsvermessung und Ersatzteile schnell weit über die Selbstbeteiligung, und Anwalt wie Kaskomeldung können sich rechnen. Beachten Sie in diesem Fall auch, dass ein einzelner neuer Reifen an einer Achse nicht immer genügt – wann ein Paar Pflicht ist, klärt unser Ratgeber Zwei oder vier neue Reifen?. Muss ein Reifen ersetzt werden, achten Sie beim Neukauf auf eine gute Nasshaftung: Der Hankook Ventus Prime 4 in 205/55 R16 etwa erreicht für 63,10 € die Nasshaftungsklasse A. Eine große Auswahl finden Sie unter Sommerreifen für PKW und in Ihrer Reifengröße 205/55 R16; neue Alufelgen und Kompletträder gibt es ebenfalls im Shop. Ob sich ein zusätzlicher Schutz für Reifen und Räder lohnt, beleuchtet unser Beitrag Reifenversicherung und Reifengarantie.
Häufige Fragen
Ist mein Reifen nach einem Schlagloch automatisch kaputt?
Nicht zwingend. Oft bleibt es bei einem Schreck. Gefährlich wird es, wenn sich eine Beule aus der Flanke wölbt, Risse oder Schnitte sichtbar werden oder der Reifen Luft verliert. Eine beschädigte Flanke lässt sich nicht reparieren und muss ersetzt werden. Prüfen Sie das Rad nach jedem harten Schlag – und zwar an beiden Rädern der betroffenen Seite.
Woran erkenne ich, dass die Felge etwas abbekommen hat?
Typische Anzeichen sind ein flatterndes Lenkrad und Vibrationen, die mit dem Tempo zunehmen, ein schleichender Luftverlust an einer undichten Felge oder ein sichtbar verbogenes Felgenhorn. Im Zweifel die Felge in der Werkstatt auf Höhenschlag prüfen lassen, sonst drohen Folgeschäden an Radlagern und Fahrwerk.
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden geltend zu machen?
Für den Schadenersatzanspruch gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie läuft erst ab dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie den Verantwortlichen kannten (§ 199 Abs. 1 BGB). Ihrer Kaskoversicherung sollten Sie den Schaden dagegen unverzüglich melden – dort gelten die kürzeren Fristen Ihres Vertrags.