Reifen in der Probezeit: Wie aus zwei 60-Euro-Bescheiden vier Jahre werden
Das erste eigene Auto ist selten neu, meistens klein und fast nie üppig ausgestattet. Was darunter steckt, hat in aller Regel jemand anderes ausgesucht: der Vorbesitzer, der Händler, manchmal der Zufall. In den ersten beiden Jahren am Steuer wiegt genau das schwerer als später – denn wer seinen Führerschein zum ersten Mal erworben hat, fährt auf Probe, und in dieser Zeit hat ein Bußgeldbescheid eine zweite Wirkung, die auf dem Bescheid selbst nicht steht.
Zwei der häufigsten Beanstandungen an der Bereifung kosten je 60 Euro. Das klingt ärgerlich, aber überschaubar. In der Probezeit reichen zwei solcher Bescheide, um ein Aufbauseminar auszulösen und die Probezeit von zwei auf vier Jahre zu verlängern. Dieser Beitrag erklärt, welche Regeln für Reifen gelten, was ein Verstoß in der Probezeit wirklich anstößt – und was ein regelkonformer Winterreifensatz für ein typisches erstes Auto tatsächlich kostet. Die Preise stammen aus unserem eigenen Katalog mit Stand vom 23. September 2026.
Zwei Zahlen entscheiden, ob Ihr Auto fahren darf
Die erste Zahl ist 1,6. So viele Millimeter Profiltiefe muss das Hauptprofil eines Pkw-Reifens am ganzen Umfang mindestens aufweisen – so steht es in § 36 Absatz 3 StVZO. Wichtig ist die Definition, die der Gesetzgeber gleich mitliefert: Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite einnimmt. Ein Reifen, dessen Schulter noch tief aussieht, dessen Mitte aber abgefahren ist, erfüllt die Vorgabe also nicht. Genau dieser Fall ist bei einem gebraucht gekauften Auto der häufigste, weil ein falscher Luftdruck über Jahre die Mitte oder die Schultern ungleich abträgt. Wie Sie das in wenigen Minuten selbst kontrollieren, steht im Ratgeber zum Profiltiefe selbst messen.
Die zweite Zahl ist streng genommen ein Symbol: das Bergpiktogramm mit der Schneeflocke, kurz Alpine-Symbol. § 36 Absatz 4 StVZO definiert Reifen für winterliche Wetterverhältnisse ausdrücklich über diese Kennzeichnung nach der UNECE-Regelung Nr. 117. Und § 2 Absatz 3a StVO schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur gefahren werden darf, wenn alle Räder mit solchen Reifen ausgerüstet sind. Das ist die vielzitierte situative Winterreifenpflicht: kein festes Datum, sondern eine Wetterlage. Was das im Alltag bedeutet und welche Ausnahmen es gibt, beschreibt unser Beitrag zur situativen Winterreifenpflicht. Ein reines M+S-Zeichen ohne Bergpiktogramm genügt der heutigen Fassung nicht mehr – warum auf manchen Reifen trotzdem beide Zeichen stehen, klärt der Beitrag über Alpine-Symbol und M+S.
Warum 60 Euro in der Probezeit nicht 60 Euro sind
Der Bußgeldkatalog, also die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung, führt beide Verstöße getrennt auf. Nummer 212 betrifft die Profiltiefe: Wer ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt, dessen Reifen keine ausreichende Profiltiefe besitzen, zahlt 60 Euro. Nummer 5a betrifft die Winterbereifung: Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Reifen mit den Eigenschaften nach § 36 Absatz 4 StVZO kostet ebenfalls 60 Euro, bei Behinderung anderer nach Nummer 5a.1 achtzig Euro.
Dazu kommt jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister. Die Zuordnung steht in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung: Unter Nummer 3.5.7 sind die Katalognummern 212, 213 und 213a als mit einem Punkt bewertete Verstöße gegen die Vorschriften über Bereifung und Laufflächen aufgeführt, unter Nummer 3.2.1 die Nummern 5a und 5a.1. Und weil nach § 28 Absatz 3 Nummer 3 des Straßenverkehrsgesetzes jede Geldbuße von mindestens sechzig Euro eingetragen wird, landen beide Bescheide dort zuverlässig.
Genau an diesem Punkt beginnt der Unterschied zwischen einem erfahrenen Fahrer und einem Fahranfänger. Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung teilt alle eintragungsfähigen Verstöße in zwei Abschnitte. Abschnitt A listet die schwerwiegenden Zuwiderhandlungen einzeln auf – Geschwindigkeit, Abstand, Vorfahrt, Überholen, Alkohol und einige mehr. Verstöße gegen die Vorschriften über die Bereifung stehen dort nicht. Sie fallen deshalb unter Abschnitt B Nummer 2, der pauschal alle übrigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG erfasst: weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen.
Die Rechnung lautet: eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende. § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG verpflichtet die Fahrerlaubnisbehörde, bei zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Nach Absatz 2a verlängert sich die Probezeit dadurch um zwei Jahre, aus zwei werden also vier. Wer der Anordnung nicht fristgerecht nachkommt, dem ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 3 zu entziehen. Das Seminar ist dabei kein Nachmittagstermin: § 35 FeV schreibt vier Sitzungen zu je 135 Minuten über zwei bis vier Wochen vor, dazwischen eine Fahrprobe mit mindestens 30 Minuten reiner Fahrzeit.
Zwei abgefahrene Reifen im Frühjahr und ein früher Wintereinbruch auf Sommerreifen – mehr braucht es dafür nicht. Ein Detail wird in Familien zudem oft übersehen: Die Katalognummern 213 und 213a richten sich nicht an den Fahrer, sondern an den Halter, der die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen hat, und liegen bei je 75 Euro. Ist das erste Auto auf die Eltern zugelassen, kann derselbe Sachverhalt also zwei Bescheide an zwei Personen auslösen.
Was ein regelkonformer Winterradsatz im ersten Auto kostet
Damit stellt sich die praktische Frage, was der legale Zustand eigentlich kostet. Wir haben dafür fünf Reifengrößen ausgewertet, die typische Erstwagen tragen – Kleinwagen und kompakte Modelle der vergangenen fünfzehn Jahre: 175/65 R14, 185/60 R15, 185/65 R15, 195/65 R15 und 205/55 R16. Alle fünf stehen zugleich in den zwanzig meistgefragten Größen unseres Shops. In diesen Größen führt unser Katalog am 23. September 2026 zusammen 755 lieferbare Pkw-Winterreifen von 74 Marken, nachdem einzelne Preisausreißer oberhalb des 3,5-fachen Rubrik-Medians herausgerechnet wurden.
Die günstigsten Einzelpreise liegen bei 36,50 Euro in 175/65 R14, 40,11 Euro in 185/60 R15, 40,74 Euro in 185/65 R15, 43,09 Euro in 195/65 R15 und 43,89 Euro in 205/55 R16. Auf den Satz gerechnet sind das 146,00 bis 175,56 Euro. Wer statt des günstigsten Angebots die Mitte des Regals nimmt, zahlt je Reifen 49,93 bis 73,89 Euro im Median, also 199,72 bis 295,56 Euro für vier. Zwischen dem billigsten und dem mittleren Satz liegen damit je nach Größe rund 54 bis 120 Euro.
Das ist die eigentliche Pointe dieser Zahlen: Der Abstand zwischen keinen und vier neuen Winterreifen ist kleiner als das, was zwei Bußgeldbescheide samt Aufbauseminar und Probezeitverlängerung nach sich ziehen. Ein kompletter Satz in 175/65 R14 kostet weniger als drei Bußgelder – und er hält mehrere Winter. Wie viel die Montage zusätzlich kostet und was die Werkstatt dafür schuldet, steht im Ratgeber zum Reifenwechsel in der Werkstatt. Die eigene Größe finden Sie auf der Flanke der montierten Reifen oder in den Fahrzeugpapieren; die Auswahl sortiert nach Größe zeigen die Übersichten zu 175/65 R14 und 205/55 R16.
Beim Etikett trennt der Preis nur nach oben
Nun ist der billigste Reifen nicht automatisch der richtige. Das EU-Reifenlabel zeigt in diesem Segment allerdings ein Muster, das dem gängigen Vorurteil nur zur Hälfte entspricht. Wir haben die 755 Ausführungen nach Preis sortiert und das günstigste Viertel gegen das teuerste Viertel gestellt – je 188 Reifen.
Das günstigste Viertel reicht von 36,50 bis 52,09 Euro, sein Median liegt bei 47,98 Euro. Nasshaftungsklasse A oder B trägt darin gut jeder vierte Reifen, genau 27,1 Prozent. Das teuerste Viertel reicht von 74,90 bis 303,51 Euro, der Median liegt bei 87,00 Euro – dort sind es 52,1 Prozent und damit fast doppelt so viele. So weit, so erwartbar.
Der Boden ist jedoch in beiden Vierteln gleich tief. Nasshaftungsklasse D oder schlechter tragen im günstigsten Viertel 17,6 Prozent der Reifen, im teuersten Viertel 17,0 Prozent – ein Unterschied, der in dieser Größenordnung keiner ist. Ein hoher Preis schützt also nicht vor einer schwachen Nasshaftungsklasse, er erhöht nur die Chance auf eine gute. Auch beim Rollgeräusch liegt der Median in beiden Vierteln bei denselben 71 Dezibel. Was die Klassen im Einzelnen bedeuten, erklärt der Grundlagenbeitrag zum EU-Reifenlabel; warum Reifen mit Nasshaftung D und E in Vergleichstests praktisch nie auftauchen, ist ein eigenes Kapitel.
Der Sprung auf Nasshaftung B kostet fast nichts – und was er nicht beweist
Wenn der Preis nicht sauber nach Qualität sortiert, lohnt es sich, stattdessen nach dem Etikett zu sortieren. Was das kostet, lässt sich exakt beziffern. In 185/65 R15 und in 195/65 R15 ist der billigste Winterreifen im Regal ohnehin schon einer mit Nasshaftungsklasse B – der Aufpreis beträgt null. In 175/65 R14 liegen zwischen dem günstigsten Reifen überhaupt und dem günstigsten mit Klasse B genau 31 Cent je Reifen, also 1,24 Euro für den Satz. In 185/60 R15 sind es 3,12 Euro je Reifen oder 12,48 Euro für vier, in 205/55 R16 immerhin 5,59 Euro je Reifen und damit 22,36 Euro für den Satz. Zur Auswahl stehen dabei je nach Größe 27 bis 112 lieferbare Ausführungen mit Klasse A oder B.
Konkret heißt das zum Beispiel: In 195/65 R15 ist der CST Medallion Winter WCP1 zugleich der günstigste Reifen der Größe und trägt Nasshaftung B. Wer eine bekanntere Marke bevorzugt, findet mit dem Kumho Wintercraft WP52+ in derselben Größe ebenfalls Klasse B bei besserer Kraftstoffeffizienz. In der meistgefragten Größe 205/55 R16 ist der Tracmax X-Privilo S-130 der günstigste Eintrag mit Klasse B.
Diese Zahlen sagen allerdings nur etwas über das Etikett aus, nicht über das Abschneiden im Testfeld. Das EU-Label misst genormte Einzeldisziplinen unter festgelegten Bedingungen und ersetzt keinen Fahrtest auf Schnee; wie weit Etikett und Testurteil auseinanderliegen können, zeigt der Vergleich von Etikett und Testergebnis, und wie viel Bremsweg zwischen den Klassen tatsächlich liegt, rechnet der Beitrag zum Bremswegvorteil der Klasse A vor. Dass Klasse A bei Winterreifen ohnehin die große Ausnahme ist, hat unsere Auszählung zur Klasse A im Winterregal gezeigt – Klasse B ist im Winter die realistische Zielmarke. Und wenn eine Marke völlig unbekannt ist, hilft die Systematik aus dem Beitrag über das Einschätzen unbekannter Reifenmarken weiter.
Fünf Punkte vor dem ersten Winter
- Profil an drei Stellen prüfen, nicht an einer. Messen Sie in der Mitte und an beiden Schultern. Ist nur eine Seite herunter, stimmt meist der Luftdruck nicht – oder die Spur. Gesetzlich zählt das Hauptprofil im mittleren Bereich.
- Auf das Bergpiktogramm schauen, nicht auf den Namen. Das Wort Winter im Modellnamen ist keine Zulassung. Entscheidend ist das Alpine-Symbol auf der Flanke.
- Das Herstellungsdatum lesen. Bei einem gebraucht gekauften Auto sind die Reifen oft älter als gedacht. Wie Sie das Reifenalter an der DOT-Nummer ablesen, dauert eine Minute.
- Vier gleiche Reifen montieren. § 2 Absatz 3a StVO verlangt bei winterlichen Verhältnissen ausdrücklich alle Räder. Zwei neue vorn und zwei alte hinten sind keine Lösung.
- Nach Nasshaftung filtern, dann nach Preis. Die Reihenfolge ist entscheidend – der Aufpreis für die bessere Klasse ist in diesem Segment, wie oben gezeigt, minimal.
Wer noch vor der Entscheidung steht, ob überhaupt ein zweiter Radsatz sinnvoll ist, findet die Argumente im Überblick zu Reifen für die kleine Fahrzeugklasse. Für gebraucht angebotene Sätze aus Kleinanzeigen gilt die Checkliste aus dem Beitrag über gebrauchte Reifen – und Fachbegriffe, die unterwegs auftauchen, stehen im Reifen-Wiki.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn nur die Antriebsachse Winterreifen hat?
Nein. § 2 Absatz 3a Satz 1 StVO verlangt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, dass alle Räder entsprechend ausgerüstet sind. Die Erleichterung für angetriebene Achsen und vordere Lenkachsen gilt nur für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3, also für Busse und schwere Nutzfahrzeuge – nicht für den Pkw.
Zählt eine Beanstandung auch dann, wenn gar kein Schnee liegt?
Die Mindestprofiltiefe nach § 36 Absatz 3 StVZO gilt das ganze Jahr, unabhängig vom Wetter. Die Pflicht zur Winterbereifung nach § 2 Absatz 3a StVO greift dagegen nur bei den dort genannten Witterungslagen. Beide Tatbestände sind im Bußgeldkatalog getrennt aufgeführt und können unabhängig voneinander geahndet werden.
Verlängert sich die Probezeit schon beim ersten Bußgeld?
Nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 StVG wird das Aufbauseminar bei einer schwerwiegenden oder bei zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen angeordnet, und erst diese Anordnung verlängert die Probezeit nach Absatz 2a um zwei Jahre. Ein einzelner Reifenverstoß bleibt also ohne diese Folge – der zweite nicht mehr.
Fazit
Reifen sind für Fahranfänger kein Nebenschauplatz, sondern der Punkt, an dem Technik, Geld und Fahrerlaubnisrecht zusammentreffen. Die beiden maßgeblichen Vorschriften sind schnell erzählt: 1,6 Millimeter Hauptprofil das ganze Jahr über, Alpine-Symbol an allen vier Rädern bei winterlichem Wetter. Die Folgen eines Verstoßes sind in der Probezeit deutlich unangenehmer, als der Betrag auf dem Bescheid vermuten lässt – und der regelkonforme Zustand ist mit einem Satz ab rund 150 Euro erreichbar, ohne dass man beim Etikett Abstriche machen müsste. Passende Modelle finden Sie in unserer Auswahl an Winterreifen für Pkw; eine ausführliche Entscheidungshilfe liefert die Kaufberatung für Winterreifen.