✓ Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands ✓ 30 Tage Widerrufsrecht ✓ Seit 1997 — über 25 Jahre Erfahrung Hotline: 037329 7153-0
Recht & Gesetz – Ratgeber im Magazin

Winterreifenpflicht in Deutschland: Wann Winterreifen Pflicht sind – und was bei Verstoß droht

· 6 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 03.07.2026
Winterreifen mit tiefem Profil auf schneebedeckter Straße (KI-generiert, OpenAI)
Winterreifen mit tiefem Profil auf schneebedeckter Straße (KI-generiert, OpenAI)

In Deutschland gibt es keine feste Winterreifenpflicht nach dem Kalender – sondern eine situative Pflicht: Sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen, dürfen Sie nur noch mit geeigneten Winterreifen fahren. Das klingt simpel, sorgt aber Jahr für Jahr für Unsicherheit: Ab wann genau gilt die Pflicht? Reicht die alte „M+S"-Kennung noch? Und was kostet es, wenn man bei Schnee mit Sommerreifen erwischt wird? Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage 2026 verständlich und nennt die wichtigsten Zahlen mit Quelle.

Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht?

Ja – aber als situative Winterreifenpflicht. Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach darf ein Kraftfahrzeug bei winterlichen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen am Verkehr teilnehmen. Konkret sind das laut Gesetzestext:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eisglätte
  • Reifglätte

Maßgeblich ist also nicht das Datum, sondern der tatsächliche Straßenzustand. Wer bei trockener Fahrbahn und Plusgraden im Dezember mit Sommerreifen unterwegs ist, verstößt nicht gegen die Pflicht. Wer dagegen bei Schneematsch im Oktober oder bei Reifglätte im April mit Sommerreifen fährt, schon. (Quelle: ADAC zur Winterreifenpflicht)

Tipp: Im Zweifel gilt: Sobald es glatt werden kann, gehören Winterreifen unter das Auto. Die situative Pflicht greift schlagartig mit dem Wetter – ein kurzfristiger Wechsel auf dem Hof ist dann zu spät.

Was zählt rechtlich als Winterreifen? Das Alpine-Symbol

Hier hat sich die Rechtslage geändert, und genau das wird oft übersehen. Als gültiger Winterreifen gilt heute nur noch ein Reifen mit dem Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (auch „3PMSF" für 3-Peak-Mountain-Snowflake). Die früher übliche „M+S"-Kennung allein reicht nicht mehr aus.

Der Hintergrund: Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, müssen das Alpine-Symbol tragen, um als Winterreifen anerkannt zu werden. Für ältere reine M+S-Reifen galt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Seit dem 1. Oktober 2024 ist diese Frist endgültig abgelaufen – ein Reifen, der nur „M+S" trägt, aber kein Alpine-Symbol, ist als Winternachweis nicht mehr zulässig. (Quelle: ADAC: Alpine-Symbol Pflicht)

Wichtig zu wissen:

„Von O bis O": eine Faustregel ohne Gesetzeskraft

Die bekannte Eselsbrücke „von Oktober bis Ostern" ist praktisch, hat aber rechtlich keine Relevanz (so ausdrücklich der ADAC). Es gibt in Deutschland kein festes Datum, ab dem Winterreifen Pflicht sind. „O bis O" ist lediglich eine sinnvolle Orientierung dafür, in welchem Zeitraum mit winterlichen Verhältnissen zu rechnen ist – mehr nicht. Frühe Wintereinbrüche im Oktober oder später Frost im April fallen genauso unter die situative Pflicht.

Für wen gilt die Winterreifenpflicht – und wer ist ausgenommen?

Die Pflicht gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge – also Pkw, Transporter, Wohnmobile und Lkw. Ausgenommen sind laut ADAC:

  • einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder)
  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
  • motorisierte Krankenfahrstühle

Dass Motorräder ausgenommen sind, heißt allerdings nicht, dass man bei Eis und Schnee bedenkenlos fahren sollte – die allgemeine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr bleibt bestehen.

Bußgelder: Das kostet Fahren ohne Winterreifen

Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Winterreifen fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Die Beträge steigen, je mehr Sie andere gefährden oder behindern:

  • 60 Euro und 1 Punkt – Grundtatbestand (Fahren bei Glätte ohne Winterreifen)
  • 80 Euro und 1 Punkt – mit Behinderung anderer
  • 100 Euro und 1 Punkt – mit Gefährdung
  • 120 Euro und 1 Punkt – mit Sachbeschädigung/Unfall

Auch der Fahrzeughalter kann belangt werden, wenn er die Fahrt mit ungeeigneter Bereifung anordnet oder zulässt: 75 Euro und 1 Punkt. (Quellen: ADAC, Bußgeldkatalog)

Mindestens ebenso wichtig wie das Bußgeld ist die Versicherungsfrage: Kommt es mit falscher Bereifung zu einem Unfall, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden – mit der Folge, dass die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzt und unter Umständen ein Mitverschulden angerechnet wird. Der eigentliche Schaden übersteigt das Bußgeld dann schnell um ein Vielfaches.

Mindestprofil und Reifenalter im Winter

Für alle Reifen gilt ein gesetzliches Mindestprofil von 1,6 mm (§ 36 StVZO). Für Winterreifen ist das jedoch deutlich zu wenig: Der ADAC empfiehlt, Winterreifen spätestens bei 4 mm Restprofil zu ersetzen, weil Grip auf Schnee und Schutz vor Aquaplaning mit abnehmendem Profil stark nachlassen. Wie Sie die Tiefe selbst prüfen, steht im Ratgeber Profiltiefe messen.

Auch das Alter spielt eine Rolle: Die Gummimischung härtet über die Jahre aus und verliert an Wintergriffigkeit. Über den Sommer gehören die Winterreifen kühl, trocken und dunkel gelagert – wie das richtig geht, zeigt der Beitrag Reifen richtig lagern und pflegen.

Den passenden Winterreifen wählen

Ob Sie sich für einen reinen Winterreifen oder einen Ganzjahresreifen entscheiden, hängt von Fahrleistung und Region ab – die technischen Unterschiede der Saisonreifen erklären wir separat, und worauf es beim Kauf ankommt, lesen Sie im Winterreifen-Kaufratgeber. Drei gut bewertete, moderne Winterreifen mit Alpine-Symbol als Orientierung:

Die ganze Auswahl finden Sie in unserer Kategorie Winterreifen für PKW; die gängigste Größe 195/65 R15 und 205/55 R16 führen wir in großer Auswahl. Welche EU-Label-Werte was bedeuten, erklärt der ausführliche Ratgeber zum EU-Reifenlabel.

Häufige Fragen

Ab welchem Datum gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?

Es gibt kein festes Datum. Die Pflicht ist situativ und greift immer dann, wenn winterliche Verhältnisse herrschen – also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die Regel „von O bis O" ist nur eine Faustregel ohne Gesetzeskraft.

Reichen M+S-Reifen noch als Winterreifen?

Nein. Seit dem 1. Oktober 2024 ist die Übergangsfrist abgelaufen. Als Winterreifen zählt nur noch ein Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Reine M+S-Reifen ohne dieses Symbol sind kein gültiger Nachweis mehr.

Was kostet das Fahren ohne Winterreifen bei Glätte?

Mindestens 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, bei Behinderung 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro und bei einem Unfall 120 Euro – jeweils plus Punkt. Der Halter zahlt 75 Euro und einen Punkt, wenn er die Fahrt zulässt.

Gelten Ganzjahresreifen als Winterreifen?

Ja, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Dann erfüllen sie die situative Winterreifenpflicht genau wie ein klassischer Winterreifen.

Müssen Motorräder Winterreifen haben?

Nein. Einspurige Kraftfahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Die allgemeine Sorgfaltspflicht gilt aber weiter – bei Eis und Schnee sollte man auf das Motorrad verzichten.

Fazit

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Verhältnissen sind Winterreifen mit Alpine-Symbol Pflicht, ein festes Kalenderdatum gibt es nicht. Wer darauf verzichtet, riskiert Bußgeld, Punkt und im Schadensfall Ärger mit der Versicherung. Setzen Sie auf rechtzeitig montierte, profiltiefe Winterreifen mit Alpine-Symbol – passende Modelle finden Sie in unserem Shop über die oben verlinkte Kategorie für PKW-Winterreifen.

Schlagwörter: Winterreifen Winterreifenpflicht Alpine-Symbol Recht StVO

Das könnte Sie auch interessieren