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Recht & Gesetz

Reifen und Gesetz: Welche Vorschriften in Deutschland wirklich gelten

· 7 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 20.06.2026
Profiltiefenmessung an einem PKW-Reifen mit Messgerät und Ein-Euro-Münze (KI-generiert, OpenAI)
Profiltiefenmessung an einem PKW-Reifen mit Messgerät und Ein-Euro-Münze (KI-generiert, OpenAI)

Reifen sind das einzige Bauteil, das Ihr Auto mit der Straße verbindet – kein Wunder also, dass der Gesetzgeber hier klare Regeln aufstellt. Wie tief muss das Profil mindestens sein? Wann sind Winterreifen Pflicht? Welche Reifen darf Ihr Fahrzeug überhaupt fahren? Und wie alt dürfen Reifen werden? Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Reifen-Vorschriften für Deutschland zusammen – sachlich, mit Quellenangaben und ohne juristisches Kauderwelsch. So fahren Sie nicht nur sicher, sondern auch rechtlich auf der richtigen Seite.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext.

Mindestprofiltiefe: 1,6 Millimeter sind Pflicht

Die wichtigste und bekannteste Reifenvorschrift steht in § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Das gesetzliche Mindestprofil beträgt 1,6 Millimeter. Gemessen wird in den Hauptprofilrillen – das sind die breiten Längsrillen im mittleren Bereich, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite ausmacht (Quelle: StVZO § 36, ADAC).

Diese 1,6 Millimeter gelten für Pkw und Motorräder gleichermaßen. Eine Ausnahme bilden lediglich Leichtkrafträder mit bis zu 3,5 kW – hier genügt 1,0 Millimeter.

So prüfen Sie die Profiltiefe selbst

  • Verschleißindikatoren (TWI): In den Hauptrillen sitzen kleine Stege, die an sechs Stellen rund um den Reifen verteilt sind. Liegen diese Stege bündig mit dem umliegenden Profil, ist das gesetzliche Minimum von 1,6 mm erreicht – der Reifen muss runter.
  • Der Ein-Euro-Test: Der goldene Rand einer Ein-Euro-Münze ist rund 3 Millimeter breit. Verschwindet der Rand in der Profilrille, haben Sie mehr als 3 mm Restprofil. Schaut er heraus, wird es kritisch.
  • Profiltiefenmesser: Am genauesten arbeitet ein kleines Messgerät aus dem Zubehörhandel.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber Profiltiefe messen: So prüfen Sie Ihr Reifenprofil richtig.

Gesetz ist nicht gleich Sicherheit

1,6 Millimeter sind das rechtliche Minimum, nicht die sichere Grenze. Der ADAC empfiehlt deutlich mehr Reserve: mindestens 3 mm bei Sommerreifen und mindestens 4 mm bei Winter- und Ganzjahresreifen. Der Grund: Schon zwischen 3 und 1,6 mm verlängert sich der Bremsweg auf nasser Fahrbahn spürbar und die Aquaplaning-Gefahr steigt deutlich (Quelle: ADAC). Wer also auf Nummer sicher geht, wechselt früher als das Gesetz es verlangt.

Welche Strafe droht bei zu wenig Profil?

Wer mit weniger als 1,6 mm Profil erwischt wird, zahlt laut ADAC:

  • Grundverstoß: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • mit Gefährdung anderer: 75 Euro und 1 Punkt
  • mit Unfall: 90 Euro und 1 Punkt

Hinzu kommt ein oft unterschätztes Risiko: Bei einem Unfall kann die Versicherung Leistungen kürzen, wenn die Reifen nicht verkehrssicher waren.

Welche Reifen darf Ihr Fahrzeug fahren?

Nicht jeder Reifen passt rechtlich an jedes Auto. Erlaubt sind nur Reifen, die für Ihr Fahrzeug freigegeben sind. Maßgeblich sind:

  • Reifengröße und Tragfähigkeit: Breite, Querschnitt, Felgendurchmesser sowie Lastindex (LI) und Geschwindigkeitsindex (SI) müssen mindestens den Vorgaben aus den Fahrzeugpapieren entsprechen. Ein höherer Last- oder Geschwindigkeitsindex ist erlaubt, ein niedrigerer nicht. Was die Zahlen und Buchstaben bedeuten, erklärt unser Ratgeber Reifengröße ablesen.
  • Fahrzeugpapiere / CoC: Seit 2005 stehen nicht mehr alle zulässigen Größen im Fahrzeugschein. Die vollständige Liste der freigegebenen Bereifungen liefert die CoC-Bescheinigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers. Weichen Sie von den eingetragenen Größen ab, brauchen Sie eine entsprechende Freigabe – sonst erlischt im Zweifel die Betriebserlaubnis.

Tipp: Im Zweifel hilft die Schlüsselnummer aus dem Fahrzeugschein (Felder 2.1 und 2.2) oder eine Beratung. So vermeiden Sie Fehlkäufe – mehr dazu in unserem Ratgeber Reifen online kaufen.

Situative Winterreifenpflicht: Wann Winterreifen Pflicht sind

In Deutschland gilt keine Winterreifenpflicht nach festem Datum. Stattdessen regelt § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine situative Pflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Sie nur mit geeigneter Winterbereifung fahren. Konkret genannt sind:

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eis- oder Reifglätte

Herrschen diese Bedingungen, müssen geeignete Reifen montiert sein – unabhängig davon, ob gerade Oktober oder April ist (Quelle: StVO § 2, ADAC). Eine gute Orientierung für die Praxis bleibt die Faustregel „von O bis O" (Oktober bis Ostern).

Nur das Alpine-Symbol zählt

Als wintertauglich gelten heute ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Es belegt, dass der Reifen einen genormten Wintertest bestanden hat.

Die früher übliche „M+S"-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus. Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2018 müssen neu produzierte Winterreifen das Alpine-Symbol tragen. Für ältere, reine M+S-Reifen (hergestellt bis Ende 2017) galt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024 – diese ist inzwischen abgelaufen (Quelle: ADAC). Wer heute im Winter unterwegs ist, braucht also Reifen mit Schneeflocken-Symbol.

Das Alpine-Symbol tragen sowohl echte Winterreifen als auch wintertaugliche Ganzjahresreifen. Ob sich Allwetterreifen für Sie lohnen, lesen Sie in unserem Ratgeber Ganzjahresreifen: Für wen sich Allwetterreifen wirklich lohnen.

Was kostet das Fahren ohne Winterreifen?

Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, zahlt laut ADAC:

  • Fahrer: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • mit Behinderung anderer: 80 Euro und 1 Punkt
  • Halter (wer die Fahrt zugelassen hat): 75 Euro und 1 Punkt

Motorräder sind ausgenommen

Die situative Winterreifenpflicht gilt nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge. Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder, Roller und Mopeds sind ausdrücklich ausgenommen – schlicht, weil es für sie kaum wintertaugliche Reifen gibt. Das Mindestprofil von 1,6 mm gilt aber auch hier. Worauf es bei der Straßenzulassung von Motorradreifen ankommt, lesen Sie in Enduro- und Adventure-Reifen: Straße und Gelände richtig abwägen.

Reifenalter: Gibt es ein gesetzliches Höchstalter?

Für normale Pkw gibt es kein gesetzlich festgelegtes Höchstalter für Reifen. Mit den Jahren härtet die Gummimischung jedoch aus und verliert an Grip – auch bei viel Restprofil. Der ADAC empfiehlt daher, Reifen spätestens nach rund acht bis zehn Jahren zu ersetzen, unabhängig vom Profil.

Eine Ausnahme gibt es: Für Anhänger mit Tempo-100-Zulassung schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein dürfen.

Das Herstellungsdatum erkennen Sie an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke: Die letzten vier Ziffern stehen für Produktionswoche und -jahr (z. B. „2624" = 26. Woche 2024). Wie Sie alle Angaben auf der Flanke entschlüsseln, zeigt unser Ratgeber Reifengröße ablesen.

EU-Reifenlabel: Pflicht beim Reifenkauf

Seit dem 1. Mai 2021 muss jeder neue Pkw-Reifen beim Verkauf ein EU-Reifenlabel tragen (EU-Verordnung 2020/740). Es weist Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch standardisiert aus – ein Pflichtwert, kein Testurteil. Was die Klassen A bis E bedeuten und wie aussagekräftig sie sind, erklärt unser Beitrag EU-Reifenlabel lesen.

Die wichtigsten Reifen-Regeln auf einen Blick

  • Mindestprofil: gesetzlich 1,6 mm; ADAC-Empfehlung 3 mm (Sommer) bzw. 4 mm (Winter/Ganzjahr).
  • Winterreifen: situative Pflicht bei Glätte/Schnee; nur Reifen mit Alpine-Symbol (3PMSF) sind gültig, reine M+S-Reifen nicht mehr.
  • Reifenfreigabe: nur Größen mit ausreichendem Last- und Geschwindigkeitsindex laut Fahrzeugpapieren/CoC.
  • Reifenalter: kein gesetzliches Limit für Pkw (ADAC: 8–10 Jahre); Tempo-100-Anhänger max. 6 Jahre.
  • EU-Label: seit 2021 Pflicht beim Neukauf.

Passende Reifen im Shop

Gesetzeskonform und sicher unterwegs sind Sie nur mit Reifen, die zu Fahrzeug und Jahreszeit passen. Wintertaugliche Modelle mit Alpine-Symbol finden Sie in unseren Kategorien Winterreifen für PKW und Sommerreifen für PKW. Einige bewährte Beispiele:

Häufige Fragen

Wie tief muss das Reifenprofil mindestens sein?

Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter, gemessen in den Hauptprofilrillen (StVZO § 36). Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ADAC mindestens 3 mm bei Sommer- und 4 mm bei Winterreifen.

Gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht nach Datum?

Nein. Es gilt eine situative Pflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur mit geeigneten Winterreifen fahren – unabhängig vom Kalenderdatum (§ 2 Abs. 3a StVO).

Reichen M+S-Reifen im Winter noch aus?

Nein. Die Übergangsfrist für reine M+S-Reifen ist am 30. September 2024 abgelaufen. Als wintertauglich gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke im Berg, 3PMSF).

Wie alt darf ein Autoreifen sein?

Für normale Pkw gibt es kein gesetzliches Höchstalter. Der ADAC rät zum Austausch nach etwa acht bis zehn Jahren. Reifen an Anhängern mit Tempo-100-Zulassung dürfen höchstens sechs Jahre alt sein.

Was kostet zu wenig Profil?

Bei weniger als 1,6 mm Profil werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig – mit Gefährdung 75 Euro, mit Unfall 90 Euro. Zusätzlich kann die Versicherung im Schadensfall Leistungen kürzen.

Fazit

Die wichtigsten Reifenregeln lassen sich leicht merken: mindestens 1,6 mm Profil, im Winter nur Reifen mit Alpine-Symbol, passende Größe laut Fahrzeugpapieren und ein Blick aufs Reifenalter. Wer diese Punkte beachtet, ist sicher und rechtlich sauber unterwegs – und spart sich Bußgeld, Punkte und Ärger mit der Versicherung. Die passenden, geprüften Reifen für jede Jahreszeit finden Sie in unserem Reifen-Shop.

Schlagwörter: Reifenrecht Mindestprofil Winterreifenpflicht StVZO Bußgeld Alpine-Symbol

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