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Recht & Gesetz – Ratgeber im Magazin

Mischbereifung: Dürfen Sie verschiedene Reifen am Auto fahren?

· 8 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 30.07.2026
Zwei unterschiedliche Pkw-Reifen mit verschiedenen Profilen nebeneinander (KI-generiert, OpenAI)
Zwei unterschiedliche Pkw-Reifen mit verschiedenen Profilen nebeneinander (KI-generiert, OpenAI)

Dürfen vorne andere Reifen montiert sein als hinten? Ist ein Continental neben einem Dunlop erlaubt? Und was ist mit Sommer- und Winterreifen am selben Auto? Rund um die Mischbereifung kursieren viele Halbwahrheiten – von „streng verboten" bis „völlig egal". Die Wahrheit liegt dazwischen. Dieser Ratgeber trennt sauber, was in Deutschland rechtlich zulässig ist, welche Kombinationen tatsächlich verboten sind und warum vieles, das erlaubt ist, aus Sicherheitsgründen trotzdem keine gute Idee ist.

Was bedeutet Mischbereifung?

Von Mischbereifung spricht man, wenn an einem Fahrzeug nicht überall identische Reifen montiert sind. In der Praxis kann das sehr unterschiedlich aussehen: unterschiedliche Hersteller oder Modelle (vorne Marke A, hinten Marke B), verschiedene Profilarten oder stark abweichende Profiltiefen, gemischte Sommer- und Winterreifen, die Kombination von Runflat- und Standardreifen oder – in Sonderfällen – sogar unterschiedliche Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse.

Der Begriff selbst ist neutral: Er sagt noch nichts darüber aus, ob eine Kombination erlaubt ist oder nicht. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen zwei Ebenen, die im Alltag oft durcheinandergehen: Ist die Kombination gesetzlich zulässig? Und ist sie sicherheitstechnisch sinnvoll? Beides ist längst nicht dasselbe – eine legale Bereifung kann fahrdynamisch trotzdem heikel sein. Genau deshalb lohnt der genaue Blick, bevor Sie aus Kostengründen zwei einzelne Reifen nachkaufen.

Was in Deutschland erlaubt ist

Anders als viele vermuten, ist Mischbereifung in zahlreichen Fällen rechtlich zulässig. Laut ADAC sind nach der StVZO grundsätzlich erlaubt: Reifen verschiedener Hersteller mit unterschiedlichen Profilarten oder Gummimischungen, die Kombination von Sommer- und Winterreifen, das Mischen von Runflat- und Standardreifen – außer das Fahrzeug schreibt Runflat ausdrücklich vor (mehr dazu im Beitrag zu Runflat- und Notlaufreifen) – sowie unterschiedliche Reifengrößen vorn und hinten, allerdings nur, wenn diese im Fahrzeugschein ausdrücklich eingetragen sind.

Wer also aus Kostengründen nur zwei neue Reifen kauft oder eine andere Marke nachrüstet, macht sich damit nicht automatisch strafbar. Trotzdem gibt es eine praktische Grundregel, an der kaum jemand vorbeikommt.

Die eiserne Grundregel: pro Achse identisch. Linker und rechter Reifen einer Achse sollten in Größe, Bauart und Profilart übereinstimmen. Der ADAC bezeichnet dies als dringende Empfehlung – in jedem Detail gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist sie zwar nicht, sicherheitstechnisch aber praktisch Pflicht: Nur wenn beide Räder einer Achse gleich aufgebaut sind, reagieren sie beim Bremsen und in Kurven identisch. Sie dürfen also durchaus vorne ein anderes Modell fahren als hinten – aber niemals links einen anderen Reifen als rechts. Welche Reifen Ihr Fahrzeug überhaupt tragen darf und welche Vorschriften sonst gelten, fasst der Überblick Reifen und Gesetz zusammen.

Was verboten ist

So weit die Freiheiten – es gibt aber klare Grenzen. Untersagt ist laut ADAC das Kombinieren von Diagonal- und Radialreifen an einem Fahrzeug: Diese beiden Bauarten verhalten sich fahrdynamisch so unterschiedlich, dass ihr Mix ausdrücklich verboten ist. (In der Praxis betrifft das fast nur Oldtimer und Anhänger, weil moderne Pkw ausnahmslos Radialreifen tragen.) Ebenfalls unzulässig ist das Montieren von Reifengrößen, die der Fahrzeugschein nicht abdeckt – hier hilft im Zweifel ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I oder in die Freigaben des Herstellers.

Ein dritter Punkt betrifft die Jahreszeit: Bei situativer Winterreifenpflicht – also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reif- und Eisglätte – dürfen Sie nicht mit reinen Sommerreifen fahren (§ 2 StVO). Wer für den Winter nur einzelne Winterreifen aufzieht und den Rest auf Sommerreifen belässt, erfüllt diese Pflicht nicht: Für winterliche Verhältnisse müssen alle vier Räder wintertauglich sein (M+S beziehungsweise das Schneeflocken-Symbol).

Warum Fachleute trotzdem abraten

Erlaubt heißt nicht empfehlenswert. Der ADAC rät ausdrücklich von Kombinationen ab, die rechtlich völlig in Ordnung sind – etwa Reifen unterschiedlicher Hersteller oder Modelle, Sommer- mit Winterreifen, stark abweichende Profiltiefen oder Runflat mit Standardreifen. Der Grund liegt in der Physik: Jeder Reifentyp hat sein eigenes Haftverhalten, seinen eigenen Bremsweg und sein eigenes Verhalten bei Nässe.

Sitzen an einem Fahrzeug Reifen mit deutlich unterschiedlichem Grip, kann das die Fahrstabilität spürbar beeinträchtigen – besonders kritisch beim Bremsen, in schnell gefahrenen Kurven und bei Aquaplaning. Verliert ein Rad früher die Haftung als das andere, gerät das Auto leichter ins Schleudern und kann unkontrolliert über- oder untersteuern. Auch elektronische Helfer wie ABS und ESP arbeiten am zuverlässigsten, wenn alle vier Reifen ein einheitliches Kraftschlussniveau liefern. Wie stark der Zustand der Reifen – gerade die Profiltiefe – die Sicherheit beeinflusst, zeigt der Ratgeber zum Reifenprofil messen.

Unser Rat: Wer auf Nummer sicher gehen will, fährt vier identische Reifen. Das ist die mit Abstand berechenbarste Lösung – und beim Kauf eines kompletten Satzes oft nicht einmal teurer als zweimal zwei einzelne Reifen.

Neue Reifen gehören auf die Hinterachse

Müssen es nur zwei neue Reifen sein, stellt sich die entscheidende Frage: vorne oder hinten? Die Antwort des ADAC ist eindeutig und gilt sowohl für Front- als auch für Heckantrieb: Das bessere Profil gehört auf die Hinterachse. Das überrascht viele Autofahrer, die intuitiv die neuen Reifen an die angetriebene (meist vordere) Achse setzen würden – doch genau das ist der Fehler.

Der Hintergrund ist die Seitenführung. Reifen mit mehr Profil bauen bei Nässe mehr seitlichen Halt auf. Sitzen die griffigeren Reifen hinten, bleibt das Heck stabil und das Auto untersteuert im Grenzbereich sanft – ein Zustand, den fast jeder Fahrer beherrscht, weil das Fahrzeug einfach „geradeaus schiebt". Sind dagegen die abgefahrenen Reifen hinten montiert, droht bei Nässe ein plötzliches Ausbrechen des Hecks. Dieses Übersteuern kommt abrupt und ist für ungeübte Fahrer deutlich schwerer abzufangen. Deshalb: bei zwei neuen Reifen immer nach hinten – unabhängig davon, welche Achse angetrieben wird.

Last- und Geschwindigkeitsindex, Abrollumfang

Egal wie Sie kombinieren – eine Bedingung gilt kompromisslos für jeden einzelnen Reifen: Er muss mindestens den im Fahrzeugschein geforderten Last- und Geschwindigkeitsindex erfüllen. Ein Reifen mit zu niedriger Tragfähigkeit oder zu geringem Speedindex ist nie zulässig – auch nicht als Teil einer ansonsten legalen Mischbereifung. Was diese Kennzahlen bedeuten und wo Sie sie an der Reifenflanke ablesen, erklärt der Beitrag zu Last- und Geschwindigkeitsindex.

Ein zweiter Wert wird gern übersehen: der Abrollumfang. Kombinieren Sie unterschiedliche Reifengrößen oder -breiten, sollten die Abrollumfänge möglichst nah beieinanderliegen, damit Tacho, ABS und ESP korrekte Werte erhalten. Wie sich Breite und Querschnitt auf Fahrverhalten und Verbrauch auswirken, lesen Sie im Ratgeber breite oder schmale Reifen. Die zulässigen Abweichungen sind genormt – im Zweifel gibt die Reifenfreigabe des Fahrzeugherstellers Auskunft.

Sonderfälle: Allrad, Sommer/Winter und Runflat

Bei Allradfahrzeugen ist Mischbereifung besonders heikel. Drehen die Räder wegen stark unterschiedlicher Profiltiefen mit leicht abweichender Drehzahl, kann das laut ADAC zu Schäden am Mitteldifferenzial führen. Viele Hersteller schreiben deshalb enge Toleranzen für die Restprofil-Differenz vor – halten Sie sich hier unbedingt an die Vorgaben aus der Betriebsanleitung.

Die Kombination aus Sommer und Winter ist zwar technisch erlaubt, praktisch aber sinnfrei: Ein Sommerreifen verliert bei Kälte, Schnee und Matsch massiv an Grip, ein Winterreifen nutzt sich im Hochsommer überdurchschnittlich schnell ab. Wer ganzjährig nur einen Satz fahren möchte, ist mit echten Ganzjahresreifen besser bedient als mit einem gemischten Notbehelf. Und schreibt Ihr Fahrzeug Runflat-Reifen vor (erkennbar an der RF-Kennung in den Fahrzeugpapieren), dürfen Sie nicht einfach auf Standardreifen wechseln – die Notlauf­eigenschaften sind Teil des Sicherheitskonzepts.

Unterm Strich: Mischbereifung ist in Deutschland in vielen Fällen erlaubt – verschiedene Marken, Profile oder sogar Größen sind möglich, solange jede Achse einheitlich bestückt ist, die Größen vom Fahrzeugschein gedeckt sind und kein Diagonal-Radial-Mix entsteht. Aus Sicherheitsgründen bleibt ein kompletter Satz identischer Reifen aber immer die beste Wahl. Muss es doch bei zwei bleiben, gehören die besseren Reifen nach hinten.

Einen passenden, einheitlichen Reifensatz finden Sie im Shop – zum Beispiel in der beliebten Größe 205/55 R16:

Die gesamte Auswahl gibt es in der Kategorie PKW-Reifen.

Häufige Fragen

Fällt eine Mischbereifung bei der Hauptuntersuchung durch?

Eine legale Mischbereifung – unterschiedliche Modelle vorn und hinten, jede Achse einheitlich, eingetragene Größen – ist bei der HU kein Problem. Zum Mangel wird es erst, wenn die Regeln verletzt sind: unterschiedliche Reifen links und rechts an einer Achse, eine nicht vom Fahrzeugschein gedeckte Größe, ein verbotener Diagonal-Radial-Mix oder ein Reifen unter der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (§ 36 StVZO). Solche Beanstandungen führen zur Nachprüfung.

Wie unterschiedlich dürfen die Profiltiefen an den Achsen sein?

Gesetzlich muss jeder einzelne Reifen die 1,6 mm Mindestprofiltiefe erfüllen; eine feste Obergrenze für den Unterschied zwischen Vorder- und Hinterachse gibt es bei normalen Pkw nicht. Aus Sicherheitssicht sollten die Werte pro Achse aber nah beieinanderliegen. Anders bei Allradlern: Hier setzen viele Hersteller enge Toleranzen (oft nur wenige Millimeter Differenz), um das Mitteldifferenzial zu schonen – die genaue Vorgabe steht in der Betriebsanleitung.

Kann eine unzulässige Mischbereifung Ärger mit der Versicherung geben?

Möglich ist das. Ist die Bereifung nicht vorschriftsmäßig – etwa eine nicht eingetragene Größe oder Sommerreifen bei situativer Winterreifenpflicht – und trägt das zu einem Unfall bei, kann der Versicherer dies als Obliegenheitsverletzung werten und die Leistung kürzen. Eine legale Mischbereifung mit korrekten Indizes ist dagegen unproblematisch. Im Zweifel lohnt ein Blick in die eigenen Vertragsbedingungen.

Schlagwörter: Mischbereifung Reifenvorschriften Recht Reifensicherheit Achse Geschwindigkeitsindex

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