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Recht & Gesetz – Ratgeber im Magazin

Saisonkennzeichen bis Ende Oktober: Wann das Cabrio plötzlich Winterreifen braucht

· 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 28.09.2026
Cabrio mit geschlossenem Verdeck auf feuchter Herbststraße im Morgennebel (KI-generiert, OpenAI)
Cabrio mit geschlossenem Verdeck auf feuchter Herbststraße im Morgennebel (KI-generiert, OpenAI)

Ende September laufen die letzten Wochen vieler Saisonkennzeichen. Cabrio, Roadster und Reisemobil sind noch zugelassen, das Wetter ist es aber nicht mehr: Im Oktober liegt morgens der erste Reif auf der Landstraße. Und genau hier klafft eine Lücke, die kaum jemand auf dem Schirm hat — denn die Vorschrift, die bei Glätte bestimmte Reifen verlangt, kennt den Betriebszeitraum Ihres Kennzeichens überhaupt nicht. Wir haben nachgelesen, was die beiden Regelwerke wirklich sagen, und anschließend im eigenen Regal nachgezählt, ob es für die typischen Saisonfahrzeuge überhaupt winterfeste Reifen gibt. Die Antwort fällt unangenehm deutlich aus.

Was auf dem Saisonkennzeichen wirklich steht

Das Saisonkennzeichen ist in § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt, und zwar in Absatz 3. Dort steht der Satz, an dem alles hängt: Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen. Er wird in vollen Monaten bemessen und als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer geführt — auf dem Schild sind das die beiden übereinanderstehenden Zahlen am rechten Rand, getrennt durch einen Strich.

Der zweite tragende Satz betrifft die Nutzung. Das Fahrzeug darf, so der Verordnungstext in § 10 Absatz 3 FZV, auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden. Beides zählt: Fahren und Parken. Wer ein Kennzeichen mit dem Zuschnitt 04 bis 10 führt, muss sein Fahrzeug also ab dem 1. November auf Privatgrund unterbringen — in die Garage, auf den eigenen Stellplatz, auf ein umfriedetes Grundstück. Der öffentliche Parkplatz vor der Tür ist keine Option mehr.

Wirtschaftlich lohnt sich das Modell über die zeitanteilige Kfz-Steuer und den geringeren Versicherungsbeitrag; bei den Gebühren der Zulassungsbehörde ergeben sich laut ADAC zum Saisonkennzeichen keine Unterschiede zur normalen Zulassung. Außerhalb des Betriebszeitraums greift nur eine Ruheversicherung, die den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr ausdrücklich nicht einschließt. Das ist der Rahmen — und in diesem Rahmen taucht das Wort Reifen kein einziges Mal auf.

Die Reifenregel kennt keinen Betriebszeitraum

Die zweite Vorschrift steht in der Straßenverkehrs-Ordnung. Nach § 2 Absatz 3a StVO dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Was das konkret heißt, steht eine Ebene tiefer: § 36 Absatz 4 StVZO verlangt einen Reifen, dessen Profil, Mischung oder Bauart die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber einem normalen Reifen verbessert — und der mit dem Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach der UNECE-Regelung Nr. 117, gekennzeichnet ist.

Lesen Sie beide Paragrafen nebeneinander, fällt das Entscheidende sofort auf: In keinem der beiden Texte kommt das Saisonkennzeichen vor. Die Pflicht knüpft ausschließlich an den Straßenzustand an, nicht an den Kalender, nicht an die Zulassungsart und schon gar nicht an die Zahlen auf Ihrem Schild. Ein Roadster, der am 28. Oktober noch völlig legal unterwegs ist, unterliegt bei Reifglätte exakt denselben Anforderungen wie ein ganzjährig zugelassener Kombi. Wer stattdessen mit Sommerreifen weiterfährt, bewegt sich in demselben Risiko, das wir im Beitrag Sommerreifen im Winter fahren ausführlich beschrieben haben; welche Bußgelder und Folgen dabei drohen, steht in unserem Ratgeber zur Winterreifenpflicht in Deutschland.

Der Zustand, auf den es dabei ankommt, ist übrigens nicht der Schnee. Es ist die Reifglätte — jener dünne, oft kaum sichtbare Belag, der sich in klaren Nächten auf Brücken, in Senken und auf Waldstrecken bildet. Der braucht keinen Winter. Der braucht nur eine klare Oktobernacht.

Oktober ist der Monat, in dem beides zusammenfällt

Saisonkennzeichen für Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen und Cabrios laufen nach Beobachtung des ADAC häufig Ende Oktober ab; der Zuschnitt April bis Oktober ist der mit Abstand verbreitetste. Damit liegt der letzte Betriebsmonat vieler Saisonfahrzeuge genau auf dem ersten Monat, in dem Reifglätte im Flachland regelmäßig vorkommt.

Daraus folgt eine unbequeme, aber schlichte Rechnung. Wer sein Fahrzeug von April bis Oktober bewegt, fährt sechs Monate lang unter Bedingungen, für die ein Sommerreifen gebaut ist — und einen Monat lang unter Bedingungen, für die er es nicht ist. Für diesen einen Monat verlangt die Vorschrift entweder eine winterfeste Bereifung oder den Verzicht auf die Fahrt, sobald es glatt wird. Ein Mittelweg ist nicht vorgesehen, und eine Ausnahme für selten bewegte Fahrzeuge gibt es ebenfalls nicht.

Wer das mit einem zweiten Radsatz lösen will, sollte außerdem wissen, dass ein Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs zwar zulässig ist, aber nur mit einem Hinweisschild im Blickfeld — die Einzelheiten dazu haben wir unter Winterreifen dürfen langsamer sein als Ihr Auto aufgeschrieben. Gerade bei Sportwagen und Roadstern mit hoher Bauartgeschwindigkeit ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme.

Je flacher der Reifen, desto seltener gibt es ihn winterfest

An dieser Stelle hört die Rechtslage auf und fängt die Praxis an. Wir haben deshalb unseren offenen Produktkatalog vom 25. September 2026 vollständig ausgewertet — 57.531 Artikel, davon 17.896 Pkw-Sommerreifen in 516 Größen, 8.882 Pkw-Winterreifen in 354 Größen und 8.296 Pkw-Ganzjahresreifen in 321 Größen.

Das Gesamtbild ist bereits bemerkenswert: Von den 516 Größen, in denen es bei uns einen Sommerreifen gibt, führen nur 322 auch einen Winterreifen und 271 auch einen Ganzjahresreifen. In 180 Größen steht ausschließlich Sommerware im Regal. Diese 180 Größen sind zwar Randgrößen — zusammen kommen sie nur auf 584 der 17.896 Sommerausführungen —, aber sie verteilen sich keineswegs zufällig.

Sortiert man die Sommergrößen nach dem Querschnitt, entsteht ein klares Gefälle:

  • Querschnitt 30 und flacher: 75 Größen, davon nur 27 mit Winterreifen (36 Prozent) und 9 mit Ganzjahresreifen (12 Prozent). In Ausführungen gerechnet stehen hier 879 Sommerreifen ganzen 177 Winterreifen gegenüber.
  • Querschnitt 35: 58 Größen, 42 mit Winterreifen (72 Prozent), 26 mit Ganzjahresreifen (45 Prozent).
  • Querschnitt 45, der Normalfall: 53 Größen, 44 mit Winterreifen (83 Prozent), 37 mit Ganzjahresreifen (70 Prozent).
  • Querschnitt 65 und höher: 119 Größen, 59 mit Winterreifen (50 Prozent), 61 mit Ganzjahresreifen (51 Prozent).

Die beiden Enden der Skala sind also dünn besetzt, die Mitte ist es nicht. Und die extrem flachen Dimensionen sind genau jene, auf denen Roadster, Coupés und Cabrios ab Werk stehen — dieselben Fahrzeuge, die typischerweise ein Saisonkennzeichen tragen. Wer dasselbe Gefälle beim Preis nachvollziehen möchte, findet die Auswertung unter was der Querschnitt beim Preis ausmacht.

Wie eng es dort zugeht, zeigt ein Beispiel. In der Größe 255/30 R19 führen wir 54 Sommerreifen, aber nur sieben Winterreifen und drei Ganzjahresreifen — der günstigste davon ist der Imperial AS Driver 255/30 R19 91Y für 84,03 Euro. Drei Möglichkeiten in einer Größe sind keine Auswahl. Etwas weiter oben in der Skala sieht es sofort besser aus: In 225/40 R18 steht mit dem Continental WinterContact TS 870 P 225/40 R18 92V ein aktueller Premium-Winterreifen bereit. Wo der Querschnitt eine Stufe weniger flach ausfällt, entspannt sich die Lage also spürbar. Eine erste Orientierung, was in Ihrer Größe überhaupt existiert, gibt die Übersicht der Ganzjahresreifen für PKW.

Wohnmobil und Wohnwagen: dieselbe Lücke, andere Zahlen

Bei Reisemobilen ist das Saisonkennzeichen noch verbreiteter als beim Cabrio — und die Regallage ist dort ebenfalls dünner, als man erwarten würde. In den Warengruppen für Van und Transporter, aus denen sich die meisten Reisemobile bedienen, stehen 2.088 Sommerreifen in 110 Größen. Davon führen nur 55 Größen einen Winterreifen (50 Prozent) und 43 einen Ganzjahresreifen (39 Prozent). In 51 Größen, also fast der Hälfte, gibt es ausschließlich Sommerware.

Der Grund liegt hier weniger im Querschnitt als in der Tragfähigkeit: Reisemobile brauchen verstärkte Reifen, häufig mit der Kennung CP, und dieses Segment ist ohnehin schmal. Warum diese Reifen mehr aushalten müssen und wann sie fällig werden, erklären wir unter CP-Reifen am Reisemobil. Wer in seiner Dimension fündig wird, findet die passende Auswahl bei den Winterreifen für Van und Transporter; im Ganzjahressegment ist beispielsweise der Goodride SW613 215/65 R16C 109R für 62,52 Euro lieferbar. Alle genannten Zahlen und Preise stammen aus unserem Katalogstand vom 25. September 2026 und ändern sich mit dem Bestand.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Für die verbleibenden Wochen der Saison lässt sich die Lage auf fünf Schritte herunterbrechen:

  1. Betriebszeitraum ablesen. Die beiden Zahlen rechts auf dem Kennzeichen sagen Ihnen, ob der Oktober noch dazugehört. Bei 04 bis 09 ist das Thema für Sie erledigt, bei 04 bis 10 nicht.
  2. Ihre Reifengröße gegenprüfen. Schauen Sie nach, ob es Ihre Dimension überhaupt als Winter- oder Ganzjahresreifen gibt. Bei einem Querschnitt von 30 oder flacher ist die Wahrscheinlichkeit nach unseren Zahlen gering.
  3. Wenn es sie gibt, rechnen Sie nach. Ob sich für ein Fahrzeug mit halbjähriger Nutzung ein zweiter Satz lohnt oder ein Ganzjahresreifen die bessere Lösung ist, haben wir unter Ganzjahresreifen gegen zwei Sätze gerechnet durchgerechnet.
  4. Wenn es sie nicht gibt, ziehen Sie den Betriebszeitraum vor. Der Zeitraum lässt sich bei der Zulassungsbehörde ändern. Ein Kennzeichen, das im September endet, löst das Problem vollständig — und spart zusätzlich einen Monat Steuer und Beitrag.
  5. Und in jedem Fall: Bei Glätte bleibt das Fahrzeug stehen. Das ist keine Verlegenheitslösung, sondern bei einer nicht winterfesten Dimension die einzige rechtssichere. Ein Saisonfahrzeug lässt sich schlicht nach dem Wetter bewegen — das ist sein eigentlicher Vorteil.

Ein letzter Punkt, der bei Saisonfahrzeugen regelmäßig untergeht: Diese Autos fahren ihre Reifen nicht ab, sie altern sie weg. Bei sechs oder sieben Betriebsmonaten im Jahr und wenigen tausend Kilometern erreicht das Profil die Verschleißgrenze praktisch nie — das Gummi erreicht sein Alter trotzdem. Prüfen Sie deshalb regelmäßig die DOT-Nummer und das Reifenalter, nicht nur die Profiltiefe. Was sonst noch an Rädern und Reifen über die Plakette entscheidet, steht in unserem Ratgeber zu den Reifenpunkten bei der Hauptuntersuchung, und was ein offenes Auto sonst von seinen Reifen verlangt, lesen Sie unter Reifen fürs Cabrio.

Häufige Fragen

Darf ich mein Fahrzeug nach Ablauf des Betriebszeitraums am Straßenrand stehen lassen?

Nein. § 10 Absatz 3 FZV untersagt außerhalb des Betriebszeitraums nicht nur das Fahren, sondern ausdrücklich auch das Abstellen auf öffentlichen Straßen. Das Fahrzeug gehört ab dem ersten Tag danach auf Privatgrund — Garage, eigener Stellplatz oder umfriedetes Grundstück.

Gilt die Vorschrift auch, wenn ich nur ein paar Kilometer fahren will?

Ja. § 2 Absatz 3a StVO stellt allein auf den Straßenzustand ab, nicht auf die Fahrstrecke, den Anlass oder die Zulassungsart. Sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrscht, gilt die Anforderung für jede Fahrt auf öffentlichen Straßen.

Genügt die M+S-Prägung auf einem älteren Reifen noch?

Für die situative Anforderung nicht mehr. § 36 Absatz 4 StVZO verlangt das Alpine-Symbol, also das Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach der UNECE-Regelung Nr. 117. Eine bloße M+S-Prägung ohne dieses Symbol erfüllt die Vorgabe nicht; die Übergangsfrist dafür ist abgelaufen.

Schlagwörter: Saisonkennzeichen Winterreifenpflicht Cabrio Wohnmobil Ganzjahresreifen

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