Winterreifen dürfen langsamer sein als Ihr Auto – aber nur mit Schild im Blickfeld
Ihr Auto läuft laut Papieren 225 km/h, der Winterreifen, den Sie im Regal gefunden haben, ist bis 190 km/h freigegeben: Darf der drauf? Die Antwort lautet ja – aber nur unter zwei Bedingungen, die der Gesetzgeber sehr genau beschrieben hat und die im Handel regelmäßig verkürzt wiedergegeben werden. Wir haben den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nachgelesen und anschließend ausgezählt, wie viel diese Ausnahme im echten Regal wert ist: 1.260 lieferbare Pkw-Winterreifen in den acht gefragtesten Größen, aufgeschlüsselt nach ihrem Geschwindigkeitsindex. Das Ergebnis zeigt, dass es dabei fast nie ums Geld geht – sondern darum, ob Sie überhaupt eine Auswahl haben.
Was § 36 StVZO wirklich erlaubt
Der Ausgangspunkt steht in § 36 Absatz 1 Satz 1 StVZO: Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen entsprechen, „besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs“. Übersetzt heißt das: Der Reifen muss sowohl das Gewicht tragen als auch das Tempo aushalten, das Ihr Fahrzeug erreichen kann. Deshalb steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Größe samt Last- und Geschwindigkeitsindex, und deshalb ist ein zu schwacher Reifen ein technischer Mangel.
Für Winterreifen macht Absatz 5 davon eine ausdrückliche Ausnahme. Liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, ist die Anforderung aus Absatz 1 „hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit“ trotzdem erfüllt, wenn erstens die für den Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit „im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird“ und zweitens „diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird“ (Quelle: § 36 StVZO).
An diesem Satz hängen zwei Punkte, die in der Praxis gern untergehen. Der erste: Geheilt wird ausschließlich die Höchstgeschwindigkeit. Der Lastindex ist von der Ausnahme nicht berührt – die Tragfähigkeit, die Ihr Fahrzeug verlangt, bleibt auch im Winter das Minimum. Welche Zahl Sie dafür brauchen und wo Sie sie finden, erklärt unser ausführlicher Ratgeber zu Last- und Geschwindigkeitsindex; warum verstärkte Ausführungen nur mit dem passenden Luftdruck wirklich mehr tragen, steht im Beitrag XL, Reinforced und Extra Load. Der zweite Punkt: Dieselbe Regelung gilt nicht nur für Winterreifen, sondern auch für Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“. Was diese und die übrigen Kürzel auf einem groben Profil bedeuten, klärt der Beitrag Kennzeichnungen am Geländereifen.
Das Schild im Blickfeld: Aufkleber oder Anzeige im Fahrzeug
Das Gesetz nennt zwei gleichwertige Wege. Der klassische ist Buchstabe a: ein Schild oder ein Aufkleber, angebracht „für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug“. Der moderne ist Buchstabe b: eine Anzeige im Fahrzeug, die zumindest rechtzeitig vor Erreichen der zulässigen Reifengeschwindigkeit erscheint. Der ADAC nennt als praktisches Beispiel für die zweite Variante einen Tempolimiter in Kombination mit einem Hinweis im Display (Quelle: ADAC zur Reifenkennzeichnung).
Bemerkenswert ist, was nicht im Gesetz steht. Es gibt keine Vorgabe zu Größe, Farbe, Schriftart oder Material des Schilds, kein amtliches Muster und keine Genehmigungspflicht. Verlangt wird nur, dass der Wert im Blickfeld der fahrenden Person angegeben ist und dass er stimmt. Die im Reifenfachhandel üblichen runden Aufkleber mit der Angabe „210 km/h“ oder „190 km/h“ sind also eine Konvention, keine Vorschrift – wer beim Reifenkauf keinen mitbekommt, kann ihn problemlos nachbestellen.
Drei Dinge sollten Sie trotzdem beachten. Kleben Sie das Schild dorthin, wo es die Sicht nach vorn nicht beeinträchtigt – der untere oder seitliche Rand der Windschutzscheibe und das Armaturenbrett sind die üblichen Plätze. Der aufgedruckte Wert muss zu der Kennung passen, die tatsächlich montiert ist: T bedeutet 190 km/h, H 210 km/h, V 240 km/h. Und: Entfernen Sie den Aufkleber beim Rückwechsel im Frühjahr wieder. Ein Schild, das im Juli noch 190 km/h ausweist, während Sommerreifen mit V-Kennung montiert sind, ist bestenfalls verwirrend. Wo die Kennung auf dem Reifen selbst steht, zeigt der Beitrag Alle Symbole und Kürzel auf der Reifenflanke.
Nur mit Alpine-Symbol – die M+S-Prägung allein reicht nicht
Hier wird es genauer, als die meisten Ratgeber es darstellen. Absatz 5 spricht von „Reifen im Sinne des Absatzes 4“, und Absatz 4 definiert Reifen für winterliche Wetterverhältnisse über zwei Merkmale: verbesserte Fahreigenschaften bei Schnee und die Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol nach der UNECE-Regelung Nr. 117. Die Ausnahme hängt damit nicht an der alten „M+S“-Prägung, sondern am Bergpiktogramm mit der Schneeflocke. Ein Reifen, der nur M+S trägt, ist kein Reifen im Sinne des Absatzes 4 – und der Aufkleber im Blickfeld rettet ihn deshalb auch nicht.
Praktisch fällt das kaum noch auf, weil reine M+S-Reifen ohnehin nicht mehr als Winterreifen gelten: Die Übergangsfrist für ältere Exemplare ist am 30. September 2024 abgelaufen. Was daraus für die situative Pflicht folgt, steht ausführlich im Ratgeber Winterreifenpflicht in Deutschland. Für unser Thema zählt vor allem die Kehrseite: Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol sind Reifen im Sinne des Absatzes 4 und dürfen die Ausnahme genauso nutzen. Wer sich noch nicht entschieden hat, findet die Abwägung im Beitrag Für wen sich Allwetterreifen wirklich lohnen. Und weil auf dem EU-Reifenlabel zwei verschiedene Wintersymbole auftauchen können, von denen in Deutschland nur eines zählt, lohnt vorher ein Blick in die Erklärung Zwei Wintersymbole auf dem EU-Reifenlabel.
Eine Sonderregel gibt es für Zweiräder. Absatz 11 erklärt Absatz 5 für entsprechend anwendbar auf M+S-Reifen nach der UNECE-Regelung Nr. 75, sofern sie an Fahrzeugen der Klasse L verwendet werden – also an Krafträdern, Leichtkrafträdern, Mopeds und Rollern. Dort genügt die M+S-Eigenschaft tatsächlich, ein Alpine-Symbol ist nicht verlangt.
1.260 Winterreifen ausgezählt: wo der Index wirklich weh tut
Wie viel diese Ausnahme wert ist, hängt vollständig davon ab, was in Ihrer Größe überhaupt angeboten wird. Wir haben das am 2. September 2026 in unserem eigenen Sortiment erhoben: acht der am stärksten nachgefragten Pkw-Größen, jeweils der komplette Bestand an lieferbaren Winterreifen, ausgewertet nach dem Geschwindigkeitsindex. In die Auswertung gingen 1.260 lieferbare Pkw-Winterreifen ein (Transporter- und Offroad-Ausführungen wurden herausgerechnet).
Über alle acht Größen hinweg sieht die Verteilung so aus:
- H (210 km/h): 655 Ausführungen – mit 52,0 Prozent die klare Mehrheit
- V (240 km/h): 298 Ausführungen (23,7 Prozent)
- T (190 km/h): 287 Ausführungen (22,8 Prozent)
- W (270 km/h): 3 Ausführungen, Y (300 km/h): keine einzige
- Q, R und S zusammen: 17 Ausführungen
Kumuliert heißt das: 956 der 1.260 Reifen (75,9 Prozent) erreichen mindestens H, aber nur 301 (23,9 Prozent) mindestens V. Wer ein Fahrzeug fährt, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 240 km/h liegt, findet in diesen acht Größen praktisch gar nichts mehr – drei Reifen von 1.260.
Der Durchschnitt verdeckt allerdings die eigentliche Pointe, denn die Größen verhalten sich völlig unterschiedlich. In den breiten 17-Zöllern ist der Index kein Thema: In 225/45 R17 erreichen 164 von 168 Ausführungen mindestens H, in 225/50 R17 sind es 146 von 149. In den schmalen 15-Zöllern kippt das Bild komplett. In 185/65 R15 schaffen nur 28 von 142 Ausführungen die 210 km/h – knapp jede fünfte. In 195/65 R15 sind es 60 von 180, also ein Drittel. Und beim Sprung auf V wird es fast überall dünn: In 205/60 R16 erfüllen ganze 5 von 163 Reifen mindestens V, in 215/65 R16 sind es 2 von 96, in 195/65 R15 genau einer von 180.
Besonders aufschlussreich ist der Blick auf die Marken in 185/65 R15. Unter den 28 Ausführungen mit mindestens H findet sich kein einziger Continental, Bridgestone, Goodyear, Dunlop, Nokian, Semperit, Uniroyal oder Barum: Diese acht bekannten Namen führen die Größe hier ausnahmslos mit T. Wer H braucht und nicht mit einem Schild arbeiten will, landet zwangsläufig bei Hankook, Pirelli, Toyo, Vredestein, Nexen – oder im Budget-Segment. Genau deshalb ist die Ausnahme auch für alle interessant, die ihren Winterradsatz eine Nummer kleiner wählen: Kleinere Räder führen oft in Größen, in denen es die hohen Kennungen schlicht nicht gibt.
Was der Buchstabe kostet – und warum die Ausnahme trotzdem selten Geld spart
Für den Preisvergleich eignet sich ein Modell, das dieselbe Größe in mehreren Kennungen anbietet. Der Goodyear UltraGrip Performance 3 steht in 205/60 R16 in vier Ausführungen im Regal (Preise vom 2. September 2026, pro Reifen):
- 92T – 96,85 €
- 92H – 96,67 €
- 96H – 97,39 €
- 96V – 112,53 €
Der Schritt von T auf H kostet bei gleichem Lastindex 92 nichts – der H-Reifen ist sogar 18 Cent günstiger. Der Schritt von H auf V kostet bei gleichem Lastindex 96 dagegen 15,14 Euro je Reifen, also rund 61 Euro je Satz. Alle Ausführungen des Modells finden Sie in der Modellübersicht zum UltraGrip Performance 3.
Daraus folgt eine Aussage, die dem üblichen Sparargument widerspricht: In den meisten Größen spart die Ausnahme kein Geld. In 225/45 R17, 225/50 R17 und 225/55 R17 ist der günstigste lieferbare Winterreifen ohnehin ein V-Reifen – ein niedrigerer Index bringt dort keinen Cent. Und in 185/65 R15 ist der günstigste lieferbare Winterreifen überhaupt ein H-Reifen für 41,00 €. Dass die Zahl vor dem Buchstaben teurer ist als der Buchstabe selbst, haben wir an anderer Stelle ausführlich durchgerechnet: Was 91V gegenüber 94W wirklich kostet.
Der Wert der Ausnahme liegt woanders – in der Auswahl. Bleiben wir bei 205/60 R16: Wer ohne Schild fahren will und V benötigt, hat fünf Reifen zur Wahl, von denen vier von Linglong, CST und Radar stammen; die einzige große Marke darunter ist der erwähnte Goodyear. Mit dem Schild im Blickfeld stehen dagegen alle 163 Ausführungen dieser Größe offen, vom Testkandidaten bis zum Preiseinstieg. Dasselbe gilt in 185/65 R15, wo ein Continental WinterContact TS 870 88T für 75,60 € erst durch die Ausnahme für ein schnelleres Fahrzeug in Frage kommt.
Vier Punkte, wenn Sie die Ausnahme nutzen
- Lastindex zuerst prüfen. Die Ausnahme betrifft nur die Geschwindigkeit. Die Tragfähigkeitszahl aus Ihren Fahrzeugpapieren darf der Winterreifen nicht unterschreiten – auch nicht mit Schild.
- Alpine-Symbol kontrollieren. Ohne das Bergpiktogramm mit Schneeflocke greift Absatz 5 nicht, weil der Reifen dann kein Reifen im Sinne des Absatzes 4 ist.
- Schild anbringen, bevor Sie losfahren – und den Wert korrekt wählen. Alternativ genügt eine Anzeige im Fahrzeug, die rechtzeitig vor Erreichen des Grenzwerts erscheint.
- Das Tempo einhalten. Absatz 5 verlangt ausdrücklich, dass die Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. Verstöße gegen § 36 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 sind in § 69a Absatz 2 Nummer 8 StVZO ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit aufgeführt (Quelle: § 69a StVZO).
Ein technischer Nachsatz dazu, der unabhängig von der Rechtslage gilt: Der ADAC weist darauf hin, dass bei Reifen oberhalb des Speed-Index H die Tragfähigkeit mit zunehmender Geschwindigkeit sinkt. Ein hoher Index ist also kein Freibrief, sondern eine Betriebsgrenze – und ein niedriger Index am Winterreifen ist umgekehrt kein Qualitätsmangel, sondern eine bewusste Auslegung auf Grip statt auf Dauerhochgeschwindigkeit.
Unser Fazit: Die Regel ist einfacher, als ihr Ruf vermuten lässt. Alpine-Symbol, ausreichender Lastindex, ein Schild im Blickfeld, Tempo einhalten – mehr verlangt der Gesetzgeber nicht. Wer eine gängige 17-Zoll-Größe fährt, wird sie selten brauchen; wer in 185/65 R15, 195/65 R15, 205/60 R16 oder 215/65 R16 unterwegs ist und ein schnelles Fahrzeug bewegt, gewinnt damit den Zugriff auf das gesamte Regal statt auf eine Handvoll Ausführungen. Welche Kriterien darüber hinaus zählen, fasst der Ratgeber Worauf es beim Winterreifenkauf ankommt zusammen, und warum sich der frühe Kauftermin lohnt, steht im Beitrag Winterreifen im Sommer kaufen. Das komplette Angebot finden Sie in unserer Übersicht Winterreifen für Pkw, die genannten Größen direkt unter 205/60 R16 und 185/65 R15.
Häufige Fragen
Zählt die Ausnahme auch für Allwetterreifen?
Ja, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. § 36 Absatz 4 StVZO stellt allein auf dieses Symbol ab und unterscheidet nicht zwischen reinen Winterreifen und Ganzjahresreifen. Ein Allwetterreifen ohne Alpine-Symbol fällt dagegen nicht darunter.
Darf auch der Lastindex niedriger ausfallen?
Nein. Absatz 5 erklärt ausdrücklich nur die Anforderung „hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit“ für erfüllt. Die Tragfähigkeit bleibt unverändert Pflicht, und ein Schild im Blickfeld ändert daran nichts.
Muss der Aufkleber ein bestimmtes Aussehen haben?
Das Gesetz schreibt weder Größe noch Farbe, Muster oder Anbringungsort vor. Verlangt ist lediglich, dass die für den Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld der fahrenden Person angegeben oder angezeigt wird – und zwar für die gesamte Dauer, in der die Reifen montiert sind.