Warum Motorradreifen kein EU-Label haben – und woran Sie stattdessen Qualität erkennen
Wer im Shop einen Autoreifen anklickt, sieht sofort drei Buchstaben und eine Dezibelzahl: Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung, Rollgeräusch. Wer daneben einen Motorradreifen anklickt, sieht an derselben Stelle – nichts. Das ist kein Versäumnis des Händlers und auch keine Lücke in unserer Datenpflege, sondern eine bewusste Entscheidung des europäischen Gesetzgebers: Motorradreifen sind vom EU-Reifenlabel ausdrücklich ausgenommen. Für Sie als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer heißt das, dass Ihnen genau die Vergleichshilfe fehlt, die Autofahrer selbstverständlich nutzen. Dieser Beitrag erklärt, warum das so ist, was auf der Flanke Ihres Reifens stattdessen zählt – und woran Sie ohne Label erkennen, ob ein Reifen an Ihre Maschine darf und ob er etwas taugt.
Das EU-Reifenlabel kennt nur Autoreifen
Die Grundlage ist die Verordnung (EU) 2020/740, die seit dem 1. Mai 2021 gilt und die alte Kennzeichnungspflicht von 2012 abgelöst hat. Sie ist ausgesprochen gründlich – aber sie gilt eben nur für die Reifenklassen C1, C2 und C3. Und diese Klassen sind nicht nach dem Reifen definiert, sondern nach dem Fahrzeug, an dem er läuft. Die Broschüre „Das neue Reifenlabel" des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) führt das im Detail auf: Klasse C1 umfasst vornehmlich Reifen für Fahrzeuge der Klassen M1, N1, O1 und O2, also Pkw, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und kleine Anhänger. C2 und C3 decken die schwereren Klassen M2, M3, N sowie O3 und O4 ab, also Busse, Lkw und große Anhänger.
Motorräder tauchen in dieser Aufzählung an keiner Stelle auf. Sie gehören zur Fahrzeugklasse L – und die kommt in der Systematik der Label-Verordnung schlicht nicht vor. Damit hätte sich die Sache schon erledigt, doch der Verordnungsgeber ist zusätzlich noch einmal ausdrücklich geworden. Die ZDK-Broschüre listet zehn Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht auf, von Reifen für den harten Geländeeinsatz über T-Noträder und Spikereifen bis zu gebrauchten Reifen. Punkt i) dieser Liste lautet wörtlich: „Motorrad- oder Fahrradreifen". Klarer geht es nicht.
Der Gesetzgeber schweigt zu den Gründen, aber sie liegen technisch auf der Hand. Die drei Label-Kriterien sind auf ein vierrädriges Fahrzeug mit zwei Achsen zugeschnitten. Ein Motorradreifen bremst in Schräglage, überträgt Kraft über eine wandernde Aufstandsfläche und arbeitet vorne und hinten mit völlig unterschiedlichen Aufgaben. Ein genormtes Nassbremsverfahren, das diese Realität abbildet und für alle Hersteller gleich fair ist, gibt es bis heute nicht. Lieber kein Wert als ein irreführender – diese Logik zieht sich durch die ganze Verordnung, sie gilt auch für runderneuerte Reifen, die so lange ausgenommen bleiben, bis eine geeignete Prüfmethode feststeht.
Der Gegencheck im eigenen Regal
Wie eindeutig diese Trennung in der Praxis ist, lässt sich am eigenen Sortiment zeigen. Unsere Rubrik Motorrad umfasst rund 4.550 Einträge. Davon sind 2.273 Straßenreifen, 1.135 Enduro- und Crossreifen und 1.024 Reifen für Mofa, Moped und Roller – zusammen rund 4.400 echte Reifen, dazu kommen 96 Schläuche und 23 Felgenbänder, die selbst keine Reifen sind.
Wir haben aus diesem Bestand mehrere Stichproben gezogen: einmal nach Beliebtheit sortiert, einmal von den günstigsten Straßenreifen aufwärts, einmal von den teuersten abwärts und einmal alphabetisch nach Marke. In keiner dieser Stichproben trug ein einziger Motorradreifen eine Label-Angabe – weder eine Effizienzklasse noch eine Nasshaftungsklasse noch einen Geräuschwert. Zur Gegenprobe dieselbe Abfrage in der Pkw-Rubrik: dort war das Label bei jedem einzelnen Treffer gefüllt.
Das ist kein Zufallsbefund und keine Datenlücke, sondern genau das, was die Verordnung vorschreibt. Ein Händler, der Ihnen für einen Motorradreifen eine Nasshaftungsklasse nennt, hat sie entweder von einem anderen Produkt übernommen oder erfunden. Merken Sie sich das als Warnsignal: Buchstabenklassen am Motorradreifen sind kein Qualitätsbeweis, sondern ein Grund, misstrauisch zu werden. Wie das Label bei Autoreifen wirklich funktioniert, erklärt unser ausführlicher Ratgeber zum Lesen des EU-Reifenlabels; die Kurzfassung finden Sie im EU-Reifenlabel in unserem Wissensbereich.
Was stattdessen auf der Flanke steht
Der Motorradreifen ist deshalb nicht ungeprüft – er trägt seine Zulassung nur an einer anderen Stelle. Entscheidend ist das E-Zeichen: ein eingekreistes „E" oder „e" mit einer ein- bis zweistelligen Zahl für das Land, das die Genehmigung erteilt hat. Es belegt eine Bauteilgenehmigung nach der UN/ECE-Regelung 75, der eigenen Norm für Zweiradreifen (früher galt die Richtlinie 97/24/EG). Der ADAC weist in seiner Information „Neue Vorschriften zu Motorradreifen" ausdrücklich darauf hin, dass in der EU grundsätzlich nur so gekennzeichnete Reifen verkauft werden dürfen – bei regulär im Handel erworbener Ware können Sie also davon ausgehen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Fehlt das Zeichen, ist der Reifen nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Daneben zählen die harten Zahlen der Betriebskennung. Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex stehen hinter der Dimension, etwa als „58 W" – sie dürfen höher ausfallen als in den Papieren vorgeschrieben, aber niemals niedriger. Das M/C weist den Reifen als Motorradreifen aus, TL und TT unterscheiden schlauchlos von schlauchgebunden, und die DOT-Nummer verrät die Produktionswoche. Gerade das Alter ist am Motorrad wichtiger als am Auto, weil viele Maschinen wenig Kilometer im Jahr sammeln und der Reifen eher verhärtet als abfährt.
Was jede dieser Angaben im Einzelnen bedeutet, haben wir getrennt aufgeschrieben: die vollständige Größenbezeichnung in Motorradreifen-Größe lesen, die übrigen Symbole und Kürzel in Reifenflanke entschlüsseln und die Altersfrage in Reifenalter und DOT-Nummer. Ob Sie einen Schlauch brauchen, klärt der Beitrag zu Motorrad-Schläuchen.
Reifenfreigabe, Service-Information, Herstellerbescheinigung
Hier wird es für viele Fahrer verwirrend, weil sich in den letzten Jahren die Begriffe geändert haben. Jahrzehntelang galt am Motorrad die sogenannte Reifenfabrikatsbindung: In den Papieren stand, welche Marke und welches Modell montiert sein durften, und für alles andere brauchte man eine Reifenfreigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers. Mit der Veröffentlichung Nr. 90 im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15. August 2019 wurde die Beurteilung von Rad-/Reifen-Kombinationen an Krafträdern neu geregelt.
Seither gilt laut ADAC: Bei einem Motorrad mit EG-Typgenehmigung, das sich im Serienzustand befindet, entfällt die Bindung an ein bestimmtes Reifenfabrikat. Vier Voraussetzungen müssen dafür zusammenkommen. Erstens muss die Maschine wirklich serienmäßig sein – nicht serienmäßige Räder, geänderte Kotflügel, eine Höher- oder Tieferlegung oder eine Umrüstung von Kette auf Zahnriemen zählen als Veränderung. Zweitens muss der Reifen die Bauteilgenehmigung nach UN/ECE-R 75 besitzen, erkennbar am E-Zeichen. Drittens muss er den Spezifikationen entsprechen, die für das Fahrzeug in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 beziehungsweise im CoC eingetragen sind – wobei das Verkehrsministerium später klargestellt hat, dass allein die Bauart abweichen darf; alle anderen Angaben müssen übereinstimmen. Viertens ging es ursprünglich um das Herstellungsdatum: Die Regelung galt zunächst nur für nach 2019 gefertigte Reifen. Nach der ADAC-Information mit Stand Oktober 2024 läuft die Übergangsregelung für ältere Reifen zum 1. Januar 2025 aus, sodass das Herstellungsdatum danach keine Rolle mehr spielen soll.
Die alten Reifenfreigaben sind damit nicht verschwunden, sondern haben eine neue Rolle bekommen: Sie werden nach Darstellung des ADAC zu Service-Informationen – testbasierten Empfehlungen der Reifen- oder Fahrzeughersteller, die keine behördliche Genehmigung mehr sind, aber weiterhin dokumentieren, welche Kombination der Hersteller tatsächlich erprobt hat. Der ADAC empfiehlt in seiner Information ausdrücklich, grundsätzlich nur Reifenmodelle zu montieren, für die solche testbasierten Service-Informationen vorliegen.
So prüfen Sie, ob ein Reifen an Ihre Maschine darf
Der Einstieg dauert keine fünf Minuten und beginnt in Ihren eigenen Papieren. Werfen Sie einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1, auf die rechte Datenseite, Zeile K. Steht dort eine Zeichenfolge, die mit einem kleinen „e" oder großen „E" und einer ein- oder zweistelligen Zahl beginnt, verfügt Ihre Maschine über eine EG-Typgenehmigung – und Sie fallen in den einfachen Fall. Fehlt dieser Eintrag, ist Ihr Motorrad älter oder verändert, und die Sache wird aufwendiger; dann sind Herstellerbescheinigungen und unter Umständen eine Begutachtung nötig.
Anschließend gleichen Sie die eingetragenen Spezifikationen mit dem Wunschreifen ab: Dimension, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex. Höherwertige Indizes sind zulässig, niedrigere nicht. Zum Schluss suchen Sie die passende Service-Information. Fast alle großen Hersteller pflegen dafür eigene Datenbanken, in denen Sie Ihr Motorradmodell auswählen und das Dokument als PDF herunterladen – der ADAC nennt unter anderem Bridgestone, Continental, Dunlop, Heidenau, Metzeler, Michelin, Pirelli, Maxxis und Avon. Auch mehrere Motorradhersteller stellen entsprechende Übersichten bereit.
Tipp: Nehmen Sie das Dokument des Reifenherstellers zur Hauptuntersuchung mit. Der ADAC rät außerdem, in Zweifelsfällen vor dem Kauf bei der Prüfstelle nachzufragen, bei der Sie das Motorrad vorführen – am besten schriftlich und mit Verweis auf das Herstellerdokument. Je genauer die Datenlage, desto verbindlicher die Auskunft.
Ein Sonderfall verdient Beachtung: Der ADAC weist darauf hin, dass Fahrzeughersteller die Verwendungsart von Reifen grundsätzlich beschränken dürfen und dies in Einzelfällen auch tun. Viele Motorradhersteller tragen zwar keine Fabrikatsbindung mehr in die Fahrzeugpapiere ein, verweisen aber in der Bedienungsanleitung auf eine kleine Auswahl von Reifen, für die sie die Fahrsicherheit verbindlich zusagen. Ein Blick ins Handbuch lohnt sich deshalb weiterhin.
Woran Sie Qualität ohne Label erkennen
Bleibt die eigentliche Frage: Wenn keine Buchstabenklasse hilft, wonach wählen Sie dann aus? Der ehrlichste Ersatz sind unabhängige Tests der Motorrad-Fachpresse. Sie prüfen genau das, was das Label ohnehin nicht abbilden könnte – Handling in Schräglage, Nassgrip, Rückmeldung und Verschleiß auf realen Strecken. Für Autoreifen haben wir beschrieben, warum ein Test mehr aussagt als eine Labelklasse; die Argumente in Reifenlabel oder Reifentest gelten am Motorrad erst recht, und wie ein Reifen getestet wird, erklärt die Verfahren dahinter.
Der zweite Anhaltspunkt ist die Service-Information selbst. Dass ein Hersteller sein Modell für Ihre Maschine erprobt und dokumentiert hat, ist eine Aussage über echte Fahrversuche – und damit inhaltlich mehr wert als eine Laborklasse. Der dritte Punkt ist die Bauart der Mischung: Ob ein Reifen mit einer durchgehenden oder mit mehreren Gummimischungen aufgebaut ist, entscheidet über die Balance aus Haltbarkeit und Kurvengrip, wie der Beitrag zu Single- und Dual-Compound zeigt. Und viertens zählt der Einsatzzweck: Ein Adventure-Reifen wie der Heidenau K60 Scout ist auf Schotter zu Hause, ein Sport-Touring-Reifen auf Asphalt – wer hier daneben greift, ist mit dem besten Reifen schlecht bedient.
Sinnvoll ist außerdem, vorne und hinten beim selben Fabrikat zu bleiben. Von gemischten Fabrikaten an Vorder- und Hinterrad wird laut ADAC grundsätzlich abgeraten, und bei einer Hauptuntersuchung wird darauf besonders geachtet. Wann ein Reifen ohnehin fällig ist, klärt unser Beitrag zum Motorradreifen-Verschleiß; welche Modelle in einer stark nachgefragten Dimension zur Wahl stehen, zeigt die Übersicht zu Motorradreifen in 180/55 ZR17.
Konkret lieferbar sind bei uns zum Beispiel der Heidenau K 60 Scout 110/80B19 59T für Reiseenduros, der Michelin Road 5 180/55ZR17 73W als Tourenreifen und der Bridgestone Battlax T31 120/70ZR17 58W für sportliche Touren. Das gesamte Angebot finden Sie unter Motorradreifen, aufgeteilt nach Straße und Enduro und Cross.
M+S am Motorrad: Was seit der Neuregelung gilt
Ein letzter Punkt sorgt regelmäßig für Verunsicherung, weil sich beim Auto etwas geändert hat, was am Motorrad gar nicht gilt. Als Kennzeichnung für den Pkw-Winterreifen ist das alte M+S im Oktober 2024 endgültig ausgelaufen – dort zählt nur noch das Alpine-Symbol. Am Motorrad ist die Lage eine andere: Nach Darstellung des ADAC ist es unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt, auf EG-typgenehmigten Motorrädern M+S-Reifen zu fahren. Geregelt ist das für Fahrzeuge der Klasse L in § 36 Absatz 11 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung; der Passus geht auf die 55. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2021 zurück und bezieht sich auf M+S-Reifen, wie sie die UN/ECE-R 75 unter Nummer 2.29 beschreibt.
Die Bedingungen sind allerdings streng, und eine davon ist ungewöhnlich: Der Reifen muss der UN/ECE-R 75 entsprechen und das „e" tragen, er muss der Spezifikation in den Fahrzeugpapieren entsprechen – wobei sein Geschwindigkeitsindex hier ausnahmsweise niedriger sein darf als vorgeschrieben oder als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Dann aber muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich erkennbar und zuverlässig im Sichtfeld des Fahrers ablesbar sein, und sie darf im Fahrbetrieb unter keinen Umständen überschritten werden. Praktisch heißt das: ein Hinweisschild im Blickfeld, nicht im Handschuhfach. Für Motorräder ohne EG-Typgenehmigung gilt nach ADAC-Darstellung, dass Reifen mit oder ohne M+S verwendet werden können, solange sie den Vorgaben der Papiere entsprechen, also einen ausreichend hohen Geschwindigkeitsindex haben. Spikes sind davon übrigens eine ganz eigene Geschichte, die wir in Sind Spikereifen in Deutschland erlaubt? behandeln.
Unter dem Strich ist das fehlende EU-Label am Motorrad also kein Qualitätsmangel, sondern eine bewusste Auslassung – und sie zwingt Sie zu einem Auswahlweg, der ohnehin der bessere ist: Papiere prüfen, Service-Information des Herstellers besorgen, unabhängige Tests lesen und beim Fabrikat vorne wie hinten konsequent bleiben. Wer so vorgeht, trifft am Motorrad eine belastbarere Entscheidung, als drei Buchstaben sie je liefern könnten.
Häufige Fragen
Gibt es für Motorradreifen ein Produktdatenblatt in der EU-Datenbank EPREL?
Nein. Die Registrierungspflicht in der europäischen Produktdatenbank hängt an derselben Verordnung wie das Label. Da Motorradreifen laut ZDK-Ausnahmeliste ausdrücklich nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen, gibt es für sie weder Label noch Produktdatenblatt noch QR-Code.
Brauche ich für meinen Motorradreifen noch eine Freigabe auf Papier?
Bei einem serienmäßigen Motorrad mit EG-Typgenehmigung entfällt die Fabrikatsbindung, wenn die vom ADAC genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die früheren Freigaben werden zu Service-Informationen. Empfehlenswert ist es trotzdem, das passende Herstellerdokument herunterzuladen und zur Hauptuntersuchung mitzunehmen.
Darf ich vorne und hinten Reifen verschiedener Marken fahren?
Rechtlich ist das nicht pauschal verboten, wenn beide Reifen den Vorgaben der Fahrzeugpapiere entsprechen. Der ADAC rät davon aber grundsätzlich ab, weil die Abstimmung von Vorder- und Hinterreifen aufeinander wesentlich für das Fahrverhalten ist – und weil bei der Hauptuntersuchung besonders darauf geschaut wird.